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   BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86   

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https://dejure.org/1987,4314
BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86 (https://dejure.org/1987,4314)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1987 - 5 AZR 72/86 (https://dejure.org/1987,4314)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 (https://dejure.org/1987,4314)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.04.1984 - 5 AZR 540/82
    Auszug aus BAG, 22.04.1987 - 5 AZR 72/86
    Tariflich vereinbarte Vergütungssätze sind stets als angemessen anzusehen, denn diese Sätze sind zwischen den Tarifpartnern ausgehandelt, und es ist anzunehmen, daß dabei die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt sind (nicht veröffentlichtes Senatsurteil vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 -, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 626/00

    Höhe der Ausbildungsvergütung

    Ob die Vertragsparteien den ihnen von Gesetzes wegen zustehenden Spielraum gewahrt haben, ist unter Abwägung der Interessenlage beider Vertragspartner und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles festzustellen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - BAGE 81, 139, 145, zu II 3 der Gründe; 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv., zu II 5 der Gründe; 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv., zu II der Gründe; 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49).

    aa) Für den Fall, daß eine Ausbildung zu 100 % von der öffentlichen Hand finanziert wird, hat das Bundesarbeitsgericht bereits wiederholt entschieden, daß auch Vergütungen, die erheblich unter den tariflichen Ausbildungsvergütungen liegen, die für den Betrieb gelten, in dem die Ausbildung durchgeführt wird, noch angemessen iSd. § 10 Abs. 1 BBiG sein können (BAG 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49; 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv.; 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.).

  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 296/99

    Ausbildungsvergütung einer beruflichen Rehabilitandin

    Er hat angenommen, daß in diesen Fällen Vergütungen auch dann noch angemessen sein können, wenn sie erheblich unter tariflich einschlägigen Sätzen liegen (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP BBiG § 10 Nr. 6 = SAE 1997, 113 mit Anm. B. Natzel/I. Natzel; BAG 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 - nv.; BAG 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - nv.; BAG 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49).
  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 258/94

    Angemessene Ausbildungsvergütung; Finanzierung der Ausbildung durch die

    aa) Der Senat hatte bereits mehrfach über die Angemessenheit von Ausbildungsvergütungen im Rahmen derartiger Ausbildungsverhältnisse zu entscheiden (Urteile vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49; vom 8. März 1989 - 5 AZR 106/88 - und 11. Oktober 1989 - 5 AZR 526/88 -, beide n.v.).
  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Weiter hat der Senat entschieden, daß Ausbildungsvergütungen, auch wenn sie erheblich unter den tariflichen Sätzen liegen, noch angemessen im Sinne von § 10 Abs. 1 BBiG sein können, wenn die Ausbildung zu 100 % von der öffentlichen Hand finanziert wird (BAG Urteile vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49 ; vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 258/94 - AP Nr. 6 zu § 10 BBiG , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 24.10.2006 - 9 Sa 69/06

    Angemessenheit der Ausbildungsvergütung in öffentlich geförderten

    Im übrigen tritt die Berufungskammer den zutreffenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidung, die sich auf die gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestützt hat, zur Höhe der Ausbildungsvergütung und deren Angemessenheit im Sinne des § 17 Abs. 1 BBiG bei: Bereits im Urteil vom 22.04.1987, 5 AZR 72/86, EzB BBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49 hat das BAG entschieden, dass in den Fällen, in denen eine Ausbildung zu 100% von der öffentlichen Hand finanziert wird, Vergütungen auch dann angemessen im Sinne des § 17 Abs. 1 BBiG sind, wenn sie tarifliche Ausbildungsvergütungen erheblich unterschreiten.
  • BAG, 21.05.1997 - 5 AZB 30/96

    Rechtsweg - Umschüler in "sonstigen Berufsbildungseinrichtungen"

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben bislang ihre Zuständigkeit für Klagen von Auszubildenden und Umschülern gegen sonstige Berufsbildungseinrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 5 BBiG ohne weiteres bejaht, und zwar unabhängig davon, ob es um die Wirksamkeit von Kündigungen und damit um das Bestehen des Rechtsverhältnisses ging, oder etwa um die angemessene Vergütung (BAG Urteil vom 22. April 1987 - 5 AZR 72/86 - EzBBiG § 10 Abs. 1 Nr. 49; Urteil vom 15. März 1991 - 2 AZR 516/90 - AP Nr. 2 zu § 47 BBiG).
  • BAG, 08.03.1989 - 5 AZR 106/88

    Tarifliche Ausbildungsvergütung für überbetriebliche Ausbildung, die aufgrund

    Die Höhe einer Ausbildungsvergütung kann von den Vertragsparteien einzelvertraglich vereinbart werden (vergleiche BAG Urteil vom 22.04.1987 5 AZR 72/86).

    Tariflich vereinbarte Vergütungssätze sind stets als angemessen anzusehen, denn diese Sätze sind zwischen Tarifpartnern ausgehandelt, und es ist anzunehmen, daß dabei die Interessen beider Seiten hinreichend berücksichtigt sind (nicht veröffentlichte Senatsurteile vom 25. April 1984 - 5 AZR 540/82 -, zu II 1 der Gründe und vom 22. April 1987 - 5 AZR 71/86 - sowie - 5 AZR 72/86 -).

  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 360/97

    Rechtsweg; Status; Ausbildungsvertrag; Altenpfleger; Lehrgangsgebühren; zu ihrer

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  • LAG Thüringen, 21.03.1994 - 3 Sa 978/93

    Zuweisung von Finanzierungsmittel der Bundesanstalt für Arbeit ;

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