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   BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97   

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BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97 (https://dejure.org/1998,1299)
BAG, Entscheidung vom 26.08.1998 - 5 AZR 727/97 (https://dejure.org/1998,1299)
BAG, Entscheidung vom 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 (https://dejure.org/1998,1299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EFZG § 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 n. F.; MTV für alle Arbeitnehmer des Berliner Bäckerhandwerks vom 7. 3. 1991 § 9 Ziff. 1-3
    IV. Berliner Bäckerhandwerk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Auslegeung von tarifvertraglichen Regelungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 500 (Ls.)
  • BB 1999, 270
  • DB 1999, 747
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (zutreffend Kamanabrou, RdA 1997, 22, 23; zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen vgl. BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Auch der erkennende Senat ist der Rechtsprechung des Zweiten und Siebten Senats hinsichtlich der Auslegung tariflicher Verweisungen gefolgt (Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dazu bedarf es jedoch besonders deutlicher Anhaltspunkte (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).

    In der Existenz einer tariflichen Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche liegt deshalb jedenfalls bei einer bloßen Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung kein hinreichend starkes Indiz dafür, daß die Tarifvertragsparteien schon die Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen normativ selbständig hätten regeln wollen (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).

    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).

  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    In Klammerzusätzen wird nach allgemeinen sprachlichen Regeln lediglich erklärt und erläutert, nicht aber Eigenständiges festgelegt (BAG Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 166/95

    Tarifliche Kündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, von ihrer Befugnis zur eigenständigen Normsetzung nur für einen Teilbereich Gebrauch zu machen und im übrigen ohne Absicht zur normativ selbständigen Regelung auf die gesetzlichen Bestimmungen zu verweisen (BAG Urteil vom 14. Februar 1996 - 2 AZR 166/95 - AP Nr. 21 zu § 1 TVG Tarifverträge: Textilindustrie; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    In Klammerzusätzen wird nach allgemeinen sprachlichen Regeln lediglich erklärt und erläutert, nicht aber Eigenständiges festgelegt (BAG Urteil vom 10. Mai 1994 - 3 AZR 721/93 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Verkehrsgewerbe; BAG Urteil vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 728/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Wenn nicht gegenteilige Anhaltspunkte vorlägen, sei davon auszugehen, daß es den Tarifvertragsparteien lediglich darum gegangen sei, eine unvollständige Darstellung der Rechtslage zu vermeiden und die Tarifgebundenen im Interesse von Klarheit und Übersichtlichkeit möglichst umfassend zu unterrichten (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschluß vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - AP Nr. 24 zu § 622 BGB; BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 40 zu § 622 BGB).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Die Literatur hat sich dem Bundesarbeitsgericht für die Auslegung von Verweisungen - nicht so für die Auslegung von wörtlichen oder inhaltsgleichen Übernahmen des Gesetzestextes - im Ergebnis weitgehend angeschlossen (Buchner, NZA 1996, 1177, 1182; Kamanabrou, RdA 1997, 22, 27; Rieble, RdA 1997, 134, 140; Giesen, RdA 1997, 193, 201, Fußnote 93; K. Gamillscheg, Anm. zu BAG Urteil vom 5. Oktober 1995, SAE 1996, 274, 278; Bengelsdorf, Anm. zu BAG AP Nr. 48 zu § 622 BGB; Wiedemann, Anm. zu BAG AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (zutreffend Kamanabrou, RdA 1997, 22, 23; zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen vgl. BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97

    Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Beide sind nach den Grundsätzen der Gesetzesauslegung zu beantworten (zutreffend Kamanabrou, RdA 1997, 22, 23; zu den Auslegungsgrundsätzen im einzelnen vgl. BAG Urteile vom 16. Juni 1998 - 5 AZR 67/97 -, - 5 AZR 638/97 - und 1. Juli 1998 - 5 AZR 545/97 - sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden

    Auszug aus BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 14. Oktober 1997 - 3 Sa 94/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 28.01.1988 - 2 AZR 296/87

    Aussetzung nach § 148 ZPO bis zur Entscheidung nach Art 100 GG

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 524/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Individualrechtlich sind die Rechtsfolgen die gleichen (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 3).

    Dazu bedarf es jedoch besonders deutlicher Anhaltspunkte (BAG 26. August 1998 aaO mwN).

    In der Existenz einer tariflichen Regelung über Zuschüsse zum Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche liegt deshalb bei einer bloßen Verweisung auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Entgeltfortzahlung kein hinreichend starkes Indiz dafür, daß die Tarifvertragsparteien schon die Entgeltfortzahlung für die ersten sechs Wochen eigenständig hätten regeln wollen (BAG 26. August 1998 aaO mwN).

    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (BAG 26. August 1998 aaO mwN).

  • BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 365/98

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %

    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZR 510/99

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %

    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (BAG 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bäcker Nr. 3).
  • BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 490/98
    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 366/98
    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 577/98
    Dazu bedürfte es klarer Anhaltspunkte dafür, daß die Tarifvertragsparteien nach Änderung der Gesetzeslage einen entsprechenden Regelungswillen gehabt hätten (vgl. Senatsurteil vom 26. August 1998 - 5 AZR 727/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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