Weitere Entscheidung unten: BAG, 27.04.1994

Rechtsprechung
   BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,477
BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 (https://dejure.org/1997,477)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1997 - 5 AZR 747/93 (https://dejure.org/1997,477)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 (https://dejure.org/1997,477)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,477) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Soziale Sicherheit - Arbeitsunfähigkeit - Rechtsmißbrauch - Betrug - Anspruch auf Entgeltfortzahlung - Krankheitsfall - Beweislast - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - Beweisaufnahme

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • archive.org
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    EWG-Verordnung Nr. 574/72 - Frage der Bindung an Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland - Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Lohnfortzahlung bei Krankschreibung im europäischen Ausland; Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 85, 140
  • NJW 1997, 3114 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1248
  • EuZW 1997, 540
  • NZA 1997, 705
  • BB 1997, 2276
  • BB 1997, 524
  • DB 1997, 1235
  • DB 1997, 535
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 03.06.1992 - C-45/90

    Paletta / Brennet

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Der Europäische Gerichtshof hat hierauf mit Urteil vom 3. Juni 1992 (- C-45/90 - EuGHE 1992 1, 3458 = AP Nr. 1 zu Art. 18 EWG-Verordnung Nr. 574/72 = EzA § 3 LohnFG Nr. 16) wie folgt entschieden:.

    Bedeutet die vom EuGH in der Rechtssache - C-45/90 - im Urteil vom 3. Juni 1992 vorgenommene Auslegung von Art. 18 Absätze 1 bis 4 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972, daß es dem Arbeitgeber verwehrt ist, einen Mißbrauchstatbestand zu beweisen, aus dem mit Sicherheit oder hinreichender Wahrscheinlichkeit zu schließen ist, daß Arbeitsunfähigkeit nicht vorgelegen hat?.

    Die Auslegung von Artikel 18 Absätze 1 bis 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, die der Gerichtshof im Urteil vom 3. Juni 1992 in der Rechtssache C-45/90 (Paletta, Slg. 1992, I-3423) vorgenommen hat, verwehrt es dem Arbeitnehmer nicht, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht gegebenenfalls feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Artikel 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein.

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 3. Juni 1992 (aaO.) handelt es sich bei der vom Arbeitgeber gemäß § 1 LFZG zu erbringenden Lohnfortzahlung um eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Dabei ist der Arbeitgeber nach Art. 1 lit. c der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, die insbesondere darin bestehe, Beweisschwierigkeiten für den Arbeitnehmer zu vermeiden, dessen Arbeitsfähigkeit in der Zwischenzeit wiederhergestellt sei, und damit eine größtmögliche Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer zu fördern, die eine der Grundlagen der Gemeinschaft darstellten.

    In seinem Urteil vom 3. Juni 1992 (aaO.) hat der Europäische Gerichtshof Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 dahin ausgelegt, daß der zuständige Träger, auch wenn es sich dabei um den Arbeitgeber und nicht um einen Träger der sozialen Sicherheit handelt, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an die vom Träger des Wohn- oder Aufenthaltsorts getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist, sofern er die betroffene Person nicht durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen läßt.

    In seinem Urteil vom 3. Juni 1992 - Rechtssache C-45/90 - Paletta I, aaO.) hat der Europäische Gerichtshof diese Auslegung des Art. 18 auch dann für maßgebend erachtet, wenn der zuständige Träger der Arbeitgeber ist und dieser über keine andere Möglichkeit zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verfügt, als die, die Krankenkasse aufzufordern, den Arbeitnehmer gem. Art. 18 Abs. 5 durch einen Arzt seiner Wahl untersuchen zu lassen.

    Im Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof war geltend gemacht worden (Urteil vom 3. Juni 1992, aaO., Rdn. 26), der Arbeitgeber sei nicht in allen Fällen in der Lage, von der in Art. 18 Abs. 5 vorgesehenen Befugnis sachgerecht Gebrauch zu machen.

    Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 3. Juni 1992, aaO., Rdn. 27) hat dazu ausgeführt, die genannten Schwierigkeiten könnten die sich aus Wortlaut und Zielsetzung ergebenden Auslegung des Art. 18 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 nicht in Frage stellen.

  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand deren das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gem. Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72 festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein (EuGH, Urteil vom 2. Mai 1996, EuGHE I 1996, 2357 = EzA § 5 EFZG Nr. 1).

    Der Europäische Gerichtshof hat darauf mit Urteil vom 2. Mai 1996 (- C-206/94 - EuGHE I 1996, 2357 = EzA § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz Nr. 1 = NZA 1996, 635) wie folgt geantwortet:.

    Im Hinblick darauf, daß Art. 22 Abs. 1 lit. a Ziff. ii der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 voraussetzt, daß der Zustand des Arbeitnehmers unverzüglich Leistungen erfordert, hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 2. Mai 1996 (aaO.) entschieden, daß die genannte Bestimmung für eine nationale Regelung, nach der ein Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, auch dann gilt, wenn die Vergütung erst eine bestimmte Zeit nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist.

    Allerdings handelt der Arbeitnehmer in aller Regel mißbräuchlich oder betrügerisch, wenn er sich arbeitsunfähig krank schreiben läßt, obwohl er es nicht ist (so zutreffend Heinze/Giesen, BB 1996, 1830, 1833).

    Es reicht also - anders als bei inländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - nicht aus, daß der Arbeitgeber Umstände beweist, die zu ernsthaften Zweifeln an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Anlaß geben (zutreffend Abele, NZA 1996, 631, 632; ähnlich Schlachter, EuZW 1996, 375, 377 f.; a.A. Heinze/Giesen, BB 1996, 1830, 1832).

  • EuGH, 12.03.1987 - 22/86

    Rindone / Allgemeine Ortskrankenkasse Bad Urach-Münsingen

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Sind die Grundsätze in der Rechtssache 22/86 des Urteils des Gerichtshofes - Dritte Kammer - vom 12. März 1987 zur Auslegung von Artikel 18 Abs. 1 und 5 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates ganz oder teilweise auch auf den Fall zu übertragen, daß Träger der Geldleistungen bei Krankheit, wie nach § 1 ff. des Lohnfortzahlungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom 27. Juli 1969 (BGBl. I S. 946, zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2477) der Arbeitgeber und nicht der Sozialversicherungsträger ist?.

    Er hat damit die im Urteil vom 12. März 1987 (- 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1359 = AP Nr. 9 zu Art. 48 EWG-Vertrag) aufgestellten Grundsätze auf den Fall der vom Arbeitgeber zu leistenden Lohnfortzahlung übertragen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt der Rechtsgrundsatz, daß sich Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken dürfen (Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 302/81 - Eggers - EuGHE 1982, 3443; Urteil vom 12. März 1987 - Rechtssache 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1339, 1359).

  • BGH, 15.11.1984 - IX ZR 157/83

    Erstreckung der Zwangsverwaltung auf schuldnerfremde Zubehörstücke; Verletzung

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Die Rechtsprechung läßt in solchen Fällen Beweiserleichterungen, die bis zur Umkehr der Beweislast gehen können, dann zu, wenn dem eigentlich Beweispflichtigen die volle Beweislast billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (BGH, Urteil vom 15. November 1984 - IX ZR 157/83 - Betrieb 1985, 1019 = NJW 1986, 59, 60; BGHZ 121, 266, 277; 131, 163, 165 = NJW 1993, 1391, 1392; 1996, 315, 316; vgl. auch Urteil vom 23. Juni 1967 - V ZR 109/64 - BB 1969, 656).
  • BAG, 03.08.1971 - 1 AZR 122/71

    Beweislast - Kassierer - Fehlbestände

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Vielmehr ist - entsprechend den allgemeinen Beweisregeln - auch ein Indizienbeweis zulässig, also ein Beweis über (Hilfs)Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen der zu beweisenden rechtserheblichen Tatsache zu schließen ist (vgl. BAG, Urteil vom 3. August 1972 - 1 AZR 122/71 - AP Nr. 67 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169 = NJW 1970, 946; 1973, 1924 f.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937, vgl. auch BGHZ 18, 311, 318).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BGHZ 53, 245, 256; 61, 165, 169 = NJW 1970, 946; 1973, 1924 f.; BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91 - NJW 1993, 935, 937, vgl. auch BGHZ 18, 311, 318).
  • BGH, 06.10.1981 - X ZR 57/80

    Pneumatische Einrichtung

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Richter u.U. auch bestrittene Parteibehauptungen mittels Schlußfolgerungen aus anderen unbestrittenen oder bereits festgestellten Tatsachen ohne Beweiserhebung für wahr halten kann, wenn kein zulässiger Beweisantritt vorliegt (BGH, Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831; BGHZ 82, 13; Reinecke, MDR 1986, 630, 633 f.).
  • BGH, 26.04.1974 - V ZR 174/72

    Reparatur von Kraftfahrzeugen - Betreiben eines Gebrauchtwagenhandels - Anspruch

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Richter u.U. auch bestrittene Parteibehauptungen mittels Schlußfolgerungen aus anderen unbestrittenen oder bereits festgestellten Tatsachen ohne Beweiserhebung für wahr halten kann, wenn kein zulässiger Beweisantritt vorliegt (BGH, Urteil vom 26. April 1974 - V ZR 174/72 - MDR 1974, 831; BGHZ 82, 13; Reinecke, MDR 1986, 630, 633 f.).
  • EuGH, 06.10.1982 - 302/81

    Eggers / Hauptzollamt Kassel

    Auszug aus BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 747/93
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt der Rechtsgrundsatz, daß sich Verfahrensmängel, die von dem Leistungsempfänger nicht zu vertreten sind, für diesen nicht nachteilig auswirken dürfen (Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rechtssache 302/81 - Eggers - EuGHE 1982, 3443; Urteil vom 12. März 1987 - Rechtssache 22/86 - Rindone - EuGHE 1987, 1339, 1359).
  • BGH, 24.10.1955 - II ZR 345/53

    Unfallversicherung. Trunkenheit am Steuer

  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 241/91

    Beweiswürdigung bei Ablehnung von Mitwirkungshandlungen zur

  • BGH, 09.11.1995 - III ZR 226/94

    Haftung der Ordnungsbehörden für Schäden durch einen eingewiesenen bisherigen

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 23.06.1967 - V ZR 109/64
  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Bindungswirkung von in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union von der dort zuständigen Stelle (vgl. Art. 27 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 iVm. Art. 1 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, vormals Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 iVm. Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71) getroffenen ärztlichen Feststellungen über den Eintritt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit (EuGH 3. Juni 1992 - C-45/90 -; 2. Mai 1996 - C-206/94 -) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Entgeltfortzahlungsprozess (vgl. dazu BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140) zwingen nicht zu einer Änderung der Grundsätze der Überprüfung inländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Dem Arbeitgeber ist es jedoch nicht verwehrt, Nachweise zu erbringen, anhand derer das nationale Gericht ggf. feststellen kann, daß der Arbeitnehmer mißbräuchlich oder betrügerisch eine gemäß Art. 18 der Verordnung Nr. 574/72/EWG festgestellte Arbeitsunfähigkeit gemeldet hat, ohne krank gewesen zu sein (EuGH 2. Mai 1996 - Rs. C-206/94 - EuGHE I 1996, 2357; BAG 19. Februar 1997 - 5 AZR 747/93 - BAGE 85, 140).
  • LAG Baden-Württemberg, 09.05.2000 - 10 Sa 85/97

    Zur mißbräuchlichen Geltendmachung des Lohnfortzahlungsanspruchs - EuGH Paletta I

    aller Regel mißbräuchlich oder betrügerisch, wenn er sich arbeitsunfähig krankschreiben läßt, obwohl er es nicht ist (BAG, Urt. v. 19.02.1997 -- 5 AZR 747/93 -- AP Nr. 3 zu Art. 18 EWG-VO Nr. 574/72 zu A III 2 d. Gründe m.w.N.).

    Vielmehr ist -- entsprechend den allgemeinen Beweisregeln -- auch ein Indizienbeweis zulässig, also ein Beweis über (Hilfs) Tatsachen, aus denen auf das Vorliegen der zu beweisenden rechtserheblichen Tatsache zu schließen ist (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu A III 2 d. Gründe m.w.N.).

    Es kommt auf die persönliche Überzeugung des entscheidenden Richters an, der sich jedoch in zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewißheit begnügen muß (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe u. Hinw. auf BGHZ 53, 245, 256 u. BGHZ 61, 165, 169; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.01.1993 -- IX ZR 238/91 = NJW 1993, 935, 937).

    Beweiserhebung für wahr halten kann, wenn kein zulässiger Beweisantritt vorliegt (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe unter Hinw. auf BGH, Urt. v. 26.04.1974 -- V ZR 174/72 -- MDR 1974, 831 u. BGHZ 82, 13).

    Der Richter kann im Einzelfall auch allein aufgrund von Indizien, sogar trotz anders lautender Zeugenaussagen, zu einer bestimmten Überzeugung gelangen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe).

    Es ist daher rechtsfehlerhaft, einen Beweis deswegen als nicht erbracht anzusehen, weil keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewißheit gewonnen werden konnte (BAG, Urt. v. 19.02.1997 aaO zu B II 2 a d. Gründe m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1480
BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27.04.1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
BAG, Entscheidung vom 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) (https://dejure.org/1994,1480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung - Unverzüglichkeit der Leistungsgewährung - Eintritt der Arbeitsunfähigkeit - Mißbrauchstatbestand - Beweislast - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • archive.org
  • rechtsportal.de

    Krankenbezüge für Wanderarbeitnehmer; Rechtsmißbrauch

  • Der Betrieb

    LFZG §§ 1, 3; BGB § 242; EWG-Verordnung Nr. 1408/71 Art. 22; EWG-Verordnung Nr. 574/72 Art. 18; EGV Art. 3b Abs. 3
    Bindungswirkung einer ausländischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 306
  • NJW 1994, 2440 (Ls.)
  • NJW 1994, 3117
  • ZIP 1994, 1206
  • NZA 1994, 683
  • BB 1994, 1523
  • BB 1994, 1572
  • BB 1994, 936
  • DB 1994, 1523
  • DB 1994, 2440
  • DB 1994, 938
  • JR 1995, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 154/93

    Fristlose Kündigung wegen Nebentätigkeiten während des Lohnfortzahlungszeitraums

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein Mißbrauchsfall, der in besonderem Maße Zweifel an einer attestierten Arbeitsunfähigkeit erwecken kann, liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während einer ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber nachgeht (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - NZA 1994, 63 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 154/93]).
  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Ein weiterer Mißbrauchstatbestand, der Zweifel hinsichtlich einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit begründet, liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer im Anschluß an den bewilligten und von ihm in seiner Heimat verbrachten Urlaub wiederholt aufgrund behaupteter Arbeitsunfähigkeit in seiner Heimat verbleibt (BAGE 48, 115 = AP Nr. 4 zu § 3 LohnFG).
  • BAG, 15.07.1992 - 5 AZR 312/91

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Er muß dazu Umstände darlegen und ggf. beweisen, die zu ernsthaften Zweifeln an einer Arbeitsunfähigkeit Anlaß geben (BAG Urteil vom 15. Juli 1992 - 5 AZR 312/91 - AP Nr. 98 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    Da die für den zuständigen Träger geltenden Rechtsvorschriften maßgebend sind, bedeutet dies für den Anspruch auf Zahlung der Bezüge während der Arbeitsunfähigkeit, daß es sich dabei um den für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufrechterhaltenen Vergütungsanspruch handelt, der ebenso wie der durch Arbeitsleistung erworbene Vergütungsanspruch fällig wird (vgl. dazu BAG Urteil vom 26. Oktober 1971, BAGE 24, 1 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG).
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 747/93
    So war in dem Urteil vom 5. November 1992 - 2 AZR 147/92 - (AP Nr. 4 zu § 626 BGB Krankheit) in bezug auf eine ausgesprochene Kündigung ein Sachverhalt zu beurteilen, bei dem der Arbeitnehmer erklärt hatte, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den in bisherigem Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich auch noch nicht krank fühlen konnte.
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit nebenher bei einem anderen Arbeitgeber arbeitet (Senat 26. August 1993 - 2 AZR 154/93 - aaO), sondern kann auch gegeben sein, wenn er Freizeitaktivitäten nachgeht, die mit der Arbeitsunfähigkeit nur schwer in Einklang zu bringen sind (BAG 27. April 1994 - 5 AZR 747/93 (A) - BAGE 76, 306, 314).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
  • BVerwG, 31.08.1995 - C 25.94
    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit Urteil vom 3. Februar 1994 (ZIP 1994, 1206) stattgegeben und zur Begründung ausgeführt: Der angefochtene Bescheid sei - unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit im übrigen - mangels ausreichender Sicherung der Unternehmensgläubiger rechtswidrig und daher aufzuheben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht