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   BAG, 04.12.1974 - 5 AZR 75/74   

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https://dejure.org/1974,304
BAG, 04.12.1974 - 5 AZR 75/74 (https://dejure.org/1974,304)
BAG, Entscheidung vom 04.12.1974 - 5 AZR 75/74 (https://dejure.org/1974,304)
BAG, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 (https://dejure.org/1974,304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachwirkung - Genossenschaft - Fusion - Verschmelzung - Tarifvertrag - Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1975, 695
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Damit sind die Vorschriften des BRTV und des VTV ab dem 1. Januar 1993 als "andere Abmachung" iSv. § 4 Abs. 5 TVG gemäß § 5 Abs. 4 TVG an die Stelle der zum 31. Dezember 1992 abgelaufenen Bestimmungen des MTV GHK getreten (vgl. BAG 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - AP TVG § 5 Nr. 11; 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - AP TVG § 3 Nr. 2; 28. Mai 1997 - 4 AZR 546/95 -BAGE 86, 43, 51; Bayreuther Tarifautonomie als kollektiv ausgeübte Privatautonomie 5.367 f.; Löwisch/Rieble TVG § 4 Rn. 394; Däubler/Bepler TVG § 4 Rn. 898).
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 586/92

    ZVK-Leistungen nach Ausscheiden aus fachlichem Geltungsbereich

    Verschmilzt das ursprünglich zum Baugewerbe gehörende Unternehmen mit anderen Gesellschaften zu einer neuen Gesellschaft, die nicht unter den betrieblichen Geltungsbereich des Bautarifvertrags fällt, erlischt die Mitgliedschaft des ursprünglichen Unternehmens im Arbeitgeberverband (Bestätigung von BAG vom 4.12.1974 - 5 AZR 75/74 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG).

    Die Mitgliedschaft der DOG zum Arbeitgeberverband des Baugewerbes ist nach § 38 BGB nicht übertragbar (BAG Urteil vom 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG, zu 2 b der Gründe).

    Der Rechtsgedanke des § 3 Abs. 3 TVG über den Fortbestand der Tarifgebundenheit bei Beendigung des Tarifvertrags ist im Falle der Verschmelzung juristischer Personen nicht heranzuziehen (für die Verschmelzung von Genossenschaften nach §§ 93 a ff. GenG vgl. BAG Urteil vom 4. Dezember 1974, aaO, zu 2 c der Gründe).

  • BAG, 24.06.1998 - 4 AZR 208/97

    Firmentarifvertrag bei Unternehmensverschmelzung

    Wiedemann hat bereits in der Anmerkung zu BAG Urteil vom 4. Dezember 1974 (- 5 AZR 75/74 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG) darauf hingewiesen, daß die Erhaltung des Wirtschaftssubjekts beim Wechsel des Rechtsträgers des Unternehmens möglicherweise für den Firmentarifvertrag, nicht aber für den Verbandstarifvertrag von Bedeutung ist, da nur der Verbandstarifvertrag an die Mitgliedschaft des jeweiligen Rechtsträgers anknüpft.
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 295/00

    Dynamische tarifliche Verweisung bei Betriebsübergang

    (1) Vor der Ergänzung des § 613 a Abs. 1 BGB durch die Sätze 2 bis 4 durch das am 21. August 1980 in Kraft getretene Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz (BGBl. I S 1308) ist überwiegend vertreten worden, daß bei einem Betriebsübergang der Betriebsübernehmer tarifrechtlich an einen vom Rechtsvorgänger abgeschlossenen Firmentarifvertrag gebunden ist (vgl. Nachweise bei Kempen/Zachert TVG 3. Aufl. § 3 Rn. 57 mwN; zurückhaltend BAG 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - AP TVG § 3 Nr. 2).
  • BAG, 26.08.2009 - 5 AZR 969/08

    ERA-Strukturkomponente - betriebliche Übung - Firmentarifvertrag

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist diese Auffassung nicht vertreten worden (offen gelassen in Senat 4. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 3 Nr. 2 = EzA TVG § 3 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 139/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme -

    Allerdings befürworten Wank (in Wiedemann, TVG, 6. Aufl. 1999, RdN. 282 zu § 4) und Wiedemann (in Anm. zu BAG, Urteil vom 04. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74, AP Nr. 2 zu § 3 TVG) im Falle einer Tarifkonkurrenz zwischen einem lediglich nachwirkenden und einem "nach § 4 Abs. 1 TVG voll wirksamen" Tarifvertrag eine Lösung der Tarifkonkurrenz dahingehend, dass hier die Qualität der Tarifnormen entscheiden müsse.

    Soweit sich Wank auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. Dezember 1974 (5 AZR 75/74, AP Nr. 2 zu § 3 TVG) beruft, ist das Bundesarbeitsgericht dort zu einer Geltung des nicht nur nachwirkenden Tarifvertrages gerade nicht anhand der "Qualität der Tarifnormen" gekommen, sondern aufgrund der Zeitkollisionsregel.

  • LAG Hessen, 12.07.2005 - 4 Sa 138/05

    Eingruppierung - Anwendbarkeit eines Tarifvertrags - Inbezugnahme -

    Allerdings befürworten Wank (in Wiedemann, TVG, 6. Aufl. 1999, RdN. 282 zu § 4) und Wiedemann (in Anm. zu BAG, Urteil vom 04. Dezember 1974 - 5 AZR 75/74, AP Nr. 2 zu § 3 TVG) im Falle einer Tarifkonkurrenz zwischen einem lediglich nachwirkenden und einem "nach § 4 Abs. 1 TVG voll wirksamen" Tarifvertrag eine Lösung der Tarifkonkurrenz dahingehend, dass hier die Qualität der Tarifnormen entscheiden müsse.

    Soweit sich Wank auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 04. Dezember 1974 (5 AZR 75/74, AP Nr. 2 zu § 3 TVG) beruft, ist das Bundesarbeitsgericht dort zu einer Geltung des nicht nur nachwirkenden Tarifvertrages gerade nicht anhand der "Qualität der Tarifnormen" gekommen, sondern aufgrund der Zeitkollisionsregel.

  • LAG Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 2 Sa 10/05

    Konkurrenz eines nachwirkenden Firmentarifvertrages mit einem

    Das ergibt sich daraus, dass die Nachwirkung der Sache nach nur eine Auffangregelung darstellt, die durch jede andere Abmachung - auch einen anderen Tarifvertrag - ersetzt wird (Däubler-Zwanziger TVG a.a.O., § 4 Rnr. 938; Wiedemann, Anmerkung zum Urteil des BAG vom 04.12.1974 - 5 AZR 75/74 - AP Nr. 2 zu § 3 TVG; a.A. Däubler-Bepler TVG a.a.O., § 4 Rnr. 860).
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