Rechtsprechung
   BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2885
BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 (https://dejure.org/2006,2885)
BAG, Entscheidung vom 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 (https://dejure.org/2006,2885)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 (https://dejure.org/2006,2885)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2885) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt wegen Annahmerverzugs des Arbeitgebers; Anrechnung anderweitigen Verdienstes des Arbeitnehmers für den Zeitraum des Annahmeverzugs; Böswilliges Unterlassen der Annahme zumutbarer Arbeit durch den Arbeitnehmer; Obliegenheit der Annahme auch ...

  • Judicialis

    BGB § 615; ; KSchG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 615; KSchG § 11
    Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit bei Annahmeverzug - Beurteilung der Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit auf Grund eines Änderungsangebots bei zeitlichem Auseinanderfallen von Angebot und vorgesehener Arbeitsaufnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen von Verdienst

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2060
  • NZA 2007, 1392 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Die Bindung, die in der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt liegt, ist dem Arbeitnehmer nicht von vorneherein unzumutbar (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 126 ff., zu II 1 bis 3 der Gründe; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe, jeweils mwN).

    Die Möglichkeit einer Kündigung des Klägers hat außer Betracht zu bleiben, weil die endgültige Aufnahme einer anderen Arbeit im Rahmen des § 615 BGB nicht verlangt werden kann (vgl. BAG 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 4 b aa der Gründe).

  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 125/05

    Annahmeverzug - Anrechnung böswillig unterlassenen Verdienstes und

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Im Fall der Senatsentscheidung vom 11. Januar 2006 (- 5 AZR 125/05 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) hat nicht der Senat eine entsprechende Anrechnung vorgenommen, sondern der dortige Kläger die vom Landesarbeitsgericht erkannte Anrechnung nicht angegriffen.

    Da keine Anrechnung nach § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG erfolgt, verbleibt es bei der vom Landesarbeitsgericht erkannten vollen Anrechnung des gezahlten Arbeitslosengeldes nach § 11 Satz 1 Nr. 3 KSchG (vgl. Senat 11. Januar 2006 - 5 AZR 125/05 -AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 der Gründe).

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Die Bindung, die in der Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt liegt, ist dem Arbeitnehmer nicht von vorneherein unzumutbar (BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 126 ff., zu II 1 bis 3 der Gründe; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III der Gründe, jeweils mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05

    Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. Juli 2005 - 14 Sa 32/05 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. November 2004 - 10 Ca 311/04 - iHv. 94, 50 Euro brutto nebst Zinsen zurückgewiesen hat.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Die Revision der Beklagten wurde mit Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 2005 (- 2 AZR 96/05 -) zurückgewiesen.
  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

    Auszug aus BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 754/05
    Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend angenommen, der anderweitige Verdienst des Klägers im Zeitraum vom 1. März 2004 bis zum 14. Mai 2004 sei nach § 11 Satz 1 Nr. 1 KSchG insgesamt auf die Vergütung für den gesamten Zeitraum des Annahmeverzugs anzurechnen (vgl. nur BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 5 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der unter Bewertung der gesamten Umstände des konkreten Falls vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 24) hinsichtlich des Rechtsbegriffs Zumutbarkeit von einem unzutreffenden Maßstab ausgegangen.

    Die Unzumutbarkeit der Beschäftigung kann sich deshalb nur im Ausnahmefall aus schlechteren Vertragsbedingungen ergeben, wenn eine nicht allein auf eine ggf. eintretende Verminderung des Verdiensts abstellende Gesamtbetrachtung ergibt (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 26) , dass die Abweichungen von den beim bisherigen Arbeitgeber geltenden Vertragsbedingungen nicht hinnehmbar sind (vgl. BAG 17. November 2011 - 5 AZR 564/10 - Rn. 18, aaO; 26. September 2007 - 5 AZR 870/06 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Dies folgt aus § 615 Satz 2 BGB für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und aus § 11 Nr. 1 und 2 KSchG für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist, da diese Vorschrift als lex specialis § 615 Satz 2 BGB verdrängt (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - AP BGB § 615 Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 18).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

    Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG (Senat 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 -, zu II 2 b aa der Gründe; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - BAGE 111, 123, 126).

    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, dem ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert (Senat 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - aaO; 11. Januar 2006 - 5 AZR 98/05 - AP BGB § 615 Nr. 113 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 11, zu III 1 der Gründe; 16. Juni 2004 - 5 AZR 508/03 - aaO, S. 126 ff., alle mwN).

  • BAG, 23.02.2021 - 5 AZR 213/20

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst - Böswilligkeit

    Erforderlich ist jedoch stets eine unter Bewertung der gesamten Umstände des konkreten Falls vorzunehmende Interessenabwägung (vgl. BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 24) .
  • LAG Sachsen, 17.07.2019 - 2 Sa 364/18

    Kein ausdrückliches Leistungsangebot des Schuldners bei unwiderruflicher

    Nach der Anrechnungsvorschrift des § 615 Satz 2 BGB ist - wie nach jener in § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG - zu prüfen, ob dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB ) sowie unter Beachtung des Grundrechts auf freie Arbeitswahl (Art. 12 GG ) die Aufnahme einer anderweitigen Arbeit zumutbar ist (vgl. BAG vom 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 - Juris Rdnr. 18).
  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Die Vorschrift ist inhaltsgleich mit § 615 Satz 2 BGB (BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 18, AP BGB § 615 Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 18) .
  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/06

    Direktionsrecht - Entfernung - Arbeitsort - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -

    Diese Bestimmung ist inhaltsgleich mit § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG (BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05, AP Nr. 119 zu § 615 BGB = EzA § 615 BGB 2002 Nr. 18).
  • LAG Köln, 09.06.2010 - 9 Sa 161/10
    Hierbei kommt es auf alle Umstände des Einzelfalls an (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 -).

    Die endgültige Aufnahme einer anderen Arbeit kann im Rahmen des § 615 BGB nicht verlangt werden (vgl. BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 -).

    Für den Kläger war es auf keinen Fall zumutbar, ein Arbeitsangebot anzunehmen, dass mit einer deutlichen Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen verbunden war, sofern er berechtigte Aussichten hatte, noch binnen der tariflichen Kündigungsfrist eine für ihn günstigere Arbeit zu finden (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 -).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 70/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

    ( BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 754/05 - Rn. 18, juris ).
  • LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen - Beschäftigungsangebot des bisherigen

    Dabei kann es dem Arbeitnehmer im Rahmen dieser Obliegenheit zum Zwischenerwerb auch zumutbar sein, eine minderbezahlte Arbeit anzunehmen, Urteil vom 11.10.2006 - 5 AZR 754/05 -, dort Rdz. 22, zitiert nach juris.
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG Köln, 15.10.2007 - 14 Sa 150/07

    Böswillig unterlassener Zwischenverdienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 71/19

    Annahmeverzug - Arbeitserlaubnis - Leistungswille - Auslandsaufenthalt

  • ArbG Würzburg, 27.10.2022 - 11 Ca 247/22

    Böswilliges Unterlassen, Betriebsbedingte Änderungskündigung, Ordentliche

  • ArbG Heilbronn, 14.05.2020 - 7 Ca 447/19

    Öffentlichkeit der Verhandlung während der Corona-Pandemie -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2007 - 2 Sa 903/06

    Annahmeverzug des Arbeitgebers; Anbieten einer objektiv vertragswidrigen Arbeit

  • LAG Hessen, 14.06.2007 - 11 Sa 296/07
  • ArbG Stuttgart, 12.04.2022 - 8 Ca 24/22

    Annahmeverzugslohn nach Beendigungsvergleich

  • ArbG Duisburg, 11.08.2021 - 4 Ca 659/21

    Annahmeverzugslohn - unzumutbares Arbeitsangebot des Arbeitgebers

  • ArbG München, 06.07.2010 - 26 Ca 2220/10

    Vergütungsanspruch eines freigestellten Betriebsratsmitglieds während der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht