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   BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00   

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BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 (https://dejure.org/2002,1312)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2002 - 5 AZR 755/00 (https://dejure.org/2002,1312)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 (https://dejure.org/2002,1312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Klage auf künftige Leistungen - Facharzt für Allgemeinmedizin - Definition der betrieblichen Übung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 259 726 Abs. 1; BGB § 151
    Betriebliche Übung; Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • caspers-mock.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Gehaltserhöhung entsprechend der Tarifentwicklung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1232 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).

    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.).

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob gegenüber einem Drittschuldner geringere Anforderungen gestellt werden dürfen (BAG 23. Februar 1983 aaO).

  • BAG, 14.05.1997 - 7 AZR 471/96

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Musikers eines Kulturorchesters wegen

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 19.06.2001 - 1 AZR 597/00

    Befristung einer Betriebsvereinbarung über die Bezahlung von Pausen in einem

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Entscheidend für die Entstehung eines Anspruchs ist nicht der Verpflichtungswille, sondern wie der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen mußte und durfte (st. Rspr. vgl. zuletzt Senat 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zVv.; 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41; BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 19. Juni 2001 - 1 AZR 597/00 - nv.).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen muß, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (vgl. BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290).
  • BAG, 29.07.1960 - 5 AZR 532/59

    Künftige Lohnzahlungen - Revisionsinstanz - Entziehung der rechtzeitigen Leistung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Zu den künftigen Leistungen iSv. § 259 ZPO sind auch zukünftige Vergütungsansprüche von Arbeitnehmern gerechnet worden (Senat 29. Juli 1960 - 5 AZR 532/59 - AP ZPO § 259 Nr. 2; BAG 23. Februar 1983 - 4 AZR 508/81 - BAGE 42, 54; 14. Mai 1997 - 7 AZR 471/96 - nv.).
  • BAG, 20.06.2001 - 4 AZR 290/00

    Bezugnahme auf tarifliche Vergütung

    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Mit den in Anlehnung an Tariflohnerhöhungen erfolgenden freiwilligen Lohnsteigerungen entsteht lediglich ein Anspruch der Arbeitnehmer auf Fortzahlung dieses erhöhten Lohns, nicht aber zugleich eine Verpflichtung des Arbeitgebers, auch künftige Tariflohnerhöhungen weiterzugeben (Senat 16. Januar 2002 aaO; BAG 20. Juni 2001 - 4 AZR 290/00 - nv.).
  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 64/00
    Auszug aus BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. August 2000 - 18 Sa 64/00 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Im Rahmen der Zwangsvollstreckung wäre dann gemäß § 726 Abs. 1 ZPO vor Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen, ob die für die künftigen Vergütungsansprüche maßgeblichen Bedingungen vorliegen (vgl. BAG 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 22.10.2014 - 5 AZR 731/12

    Klage auf zukünftige Leistung - ERA-Ausgleichs- und Überschreiterzulage

    Er setzt vielmehr voraus, dass der geltend gemachte Anspruch bereits entstanden ist (BAG 27. Oktober 2010 - 7 ABR 36/09 - Rn. 13; BGH 12. Juli 2006 - VIII ZR 235/04 - Rn. 11; zukünftige Vergütungsansprüche als künftige Leistungen iSv. § 259 ZPO ansehend, ohne tragend auf die Frage der Anspruchsentstehung abzustellen BAG 20. August 2002 - 9 AZR 710/00 - zu A I der Gründe, BAGE 102, 225; 6. Mai 2009 - 10 AZR 390/08 - Rn. 15; die Zulässigkeit des Antrags bereits wegen der fehlenden Aufnahme der für den Vergütungsanspruch maßgeblichen Bedingungen in den Antrag verneinend BAG 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu I 1 und 2 der Gründe; 9. April 2008 - 4 AZR 104/07 - Rn. 28; 28. Januar 2009 - 4 AZR 904/07 - Rn. 42) .
  • BAG, 19.10.2011 - 5 AZR 359/10

    Vergütungserhöhung aufgrund betrieblicher Übung

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen musste, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (st. Rspr., vgl. nur BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu II 1 der Gründe, EzA ZPO § 259 Nr. 1; 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 a der Gründe) .

    Diese sind aber statisch und damit vorhersehbar und nicht unüberschaubar dynamisch ausgestaltet (vgl. BAG 16. Januar 2002 - 5 AZR 715/00 - zu I 2 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 56 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 37; 13. März 2002 - 5 AZR 755/00 - zu II 2 der Gründe, EzA ZPO § 259 Nr. 1; 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 9. Februar 2005 - 5 AZR 284/04 - zu III 3 b der Gründe) .

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