Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1636
BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79 (https://dejure.org/1982,1636)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1982 - 5 AZR 755/79 (https://dejure.org/1982,1636)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79 (https://dejure.org/1982,1636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 344
  • NJW 1982, 1830
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.07.1977 - 5 AZR 215/76
    Auszug aus BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79
    Unter die Verfallklausel fallen nur Ansprüche, die sich aus den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben oder die in eng mit dem Arbeit sverhältnis verbundenen rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Entstehungsgrund haben (BAG AP Nr. 61 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 755/79
    Sie will auch Ansprüche ergreifen, die mit dem Arbeitsverhältnis nur im Zusammenhang stehen (BAG AP Nr. 14 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG 50, 57 B4-8] = AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972 [zu 1 der Gründe]).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    Das gilt insbesondere für Mietzinsforderungen aus Werkmietverträgen oder Kaufverträgen (vgl. BAG 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79 - BAGE 37, 344, zu II der Gründe; so auch Weyand Die tariflichen Ausschlußfristen in Arbeitsrechtsstreitigkeiten S 65) oder aus Gruppenunfallversicherungen (BAG 21. Februar 1990 aaO).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Nicht erfaßt werden Ansprüche aus selbständig neben dem Arbeitsverhältnis abgeschlossenen anderen bürgerlich-rechtlichen Verträgen, wie z.B. Mietzinsforderungen aus Werksmietverträgen (BAG 37, 344, 346 = AP Nr. 72 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 23.02.1999 - 9 AZR 737/97

    Verzinsung eines Arbeitgeberdarlehens

    Nicht erfaßt werden Ansprüche aus selbständig neben dem Arbeitsvertrag abgeschlossenen anderen bürgerlich-rechtlichen Verträgen, wie z.B. Mietzinsforderungen aus Werkmietverträgen (BAG Urteile vom 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79 - BAGE 37, 344, 346 = AP Nr. 72 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vom 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP Nr. 89 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 02.05.2019 - 3 Sa 176/15

    Nachteilsausgleich - Geltendmachung - tarifvertragliche Ausschlussfrist

    Hierzu zählen deshalb nur solche Ansprüche, die ihren Rechtsgrund in dem Arbeitsverhältnis haben ( vgl. BAG 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 72, zu II 1 der Gründe; vgl. auch BAG 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 89, zu II1a der Gründe zu Ansprüchen des Arbeitnehmers: Hierzu zählen nur solche Ansprüche, die dem Arbeitnehmer aufgrund der vertragliche geschuldeten Arbeitsleistung zustehen; vgl. weiterhin BAG 4. Juli 1977 - 5 AZR 215/76 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 61, zu 2 der Gründe; BAG 30. Januar 1973 - 1 ABR 1/73 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 3, zu III 4 der Gründe ).

    Dem entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch solche aus unerlaubter Handlung gezählt hat, wenn sie zugleich eine Verletzung der "arbeitsvertraglichen" Verpflichtungen darstellten, also aus dem gleichen Lebensvorgang herrührten ( BAG 10. August 1967 - 3 AZR 221/66, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 37, zu II der Gründe; BAG 8. Februar 1972 - 1 AZR 221/71, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 49, zu I 2 der Gründe; vgl. aber auch BAG 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 72, zu II1 der Gründe, hier werden Schadensersatzansprüche, die in dem Arbeitsverhältnis wurzeln als Ansprüche bezeichnet, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen) .

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 512/03

    Kinderbezogener Teil des Ortszuschlags - Ausschlussfrist

    Nach § 70 BAT-O sind "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" grundsätzlich alle denkbaren Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen (für tarifliche Ausschlussfristen: BAG 20. Januar 1982 - 5 AZR 755/79 - BAGE 37, 344, 347).
  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Das hat der Senat bereits früher zu Ansprüchen aus Miet- oder Kaufverträgen, die der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer abschloß, ohne daß das Arbeitsverhältnis hierfür eine rechtliche Bedeutung hatte, näher ausgeführt (BAGE 37, 344, 347 f. = AP Nr. 72 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 1 und 2 der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung aus einem kausalen Schuldanerkenntnis

    Dabei handelt es sich nicht um einen selbständig neben dem Arbeitsverhältnis geschlossenen bürgerlich-rechtlichen Vertrag, der von der Ausschlussfrist nicht erfasst würde (vgl. BAG, 20.01.1982, 5 AZR 755/79 , AP Nr. 72 zu § 4 TVG - Ausschlussfristen ).
  • LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91

    Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und

    Der 5. Senat des BAG hat in seinem Urteil vom 20.1.1982 - 5 AZR 755/79 -, AP Nr. 72 zu 4 TVG Ausschlussfristen festgestellt, dass tarifliche Ausschlussfristen auf Miet- oder Kaufverträge, die Arbeitgeber mit Arbeitnehmern schließen, nicht anwendbar sind, weil sich daraus keine Ansprüche ergeben, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, ja nicht einmal mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen.
  • ArbG Wesel, 07.12.2011 - 4 Ca 2561/11

    Vertragliche Ausschlussfrist bzgl. eines Equal-Pay-Anspruchs bei der

    Durch die Formulierung der arbeitsvertraglichen Klausel, wonach diese auch für Ansprüche gilt, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, werden auch nicht etwa Ansprüche außerhalb des Arbeitsverhältnisses erfasst (vgl. BAG vom 20.10.1982 - 5 AZR 755/79, AP Nr. 72 zu § 4 TVG Ausschlussfristen; Preis, a.a.O., Rn. 39).
  • LAG Niedersachsen, 09.11.1999 - 7 Sa 321/99

    Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung eines dem Arbeitnehmer gewährten

    Unter die Verfallklausel fallen daher nur Ansprüche, die sich aus den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben oder die in eng mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Entstehungsgrund haben (BAG vom 20.01.1982, 5 AZR 755/79 , AP Nr. 72 zu § 4 TVG Ausschlussfristen).
  • LAG Niedersachsen, 27.06.1997 - 16 Sa 2153/96

    Rechtliche Behandlung einer Grundschuld zur Sicherung eines Darlehens bei

  • BAG, 20.11.1984 - 3 AZR 298/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht