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   BAG, 07.12.1988 - 5 AZR 757/87   

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https://dejure.org/1988,2244
BAG, 07.12.1988 - 5 AZR 757/87 (https://dejure.org/1988,2244)
BAG, Entscheidung vom 07.12.1988 - 5 AZR 757/87 (https://dejure.org/1988,2244)
BAG, Entscheidung vom 07. Dezember 1988 - 5 AZR 757/87 (https://dejure.org/1988,2244)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 258
  • NJW 1989, 1302
  • MDR 1989, 569
  • NZA 1989, 306
  • BB 1989, 630
  • DB 1989, 534
  • JR 1990, 88
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZR 165/78

    Rückforderung fehlgeleiteter Renten

    Auszug aus BAG, 07.12.1988 - 5 AZR 757/87
    Kennt ein Vertreter die Rechtslage und damit die Nichtschuld, so kommt es auf sein Wissen nur dann an, wenn er seinerseits als Vertreter die Leistung erbringt (BGHZ 73, 202, 204).
  • BGH, 17.05.1965 - III ZR 239/64

    Rückzahlungsanspruch aus einem Darlehensvertrag - Rechte und Pflichten aus einem

    Auszug aus BAG, 07.12.1988 - 5 AZR 757/87
    Der Arbeiter muß die Verhinderung des Anspruchsüberganges auf den Arbeitgeber allerdings im Sinne des § 276 BGB zu vertreten haben (vgl. Feichtinger, aaO, F I 3 a; Kaiser/Dunkl, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, § 5 Rz 15; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Oktober 1988, § 5 Rz 20; Kehrmann/Pelikan, Lohnfortzahlungsgesetz, 2. Aufl., § 5 Rz 7; Brecht, Lohnfortzahlung für Arbeiter, 3. Aufl., § 5 Rz 15; Doetsch/Schnabel/Paulsdorff, Lohnfortzahlungsgesetz, 6. Aufl., § 5 Rz 2, die allerdings entgegen dem Gesetzeswortlaut nur vorsätzliches Handeln des Arbeiters gelten lassen wollen; zum Begriff des Verhinderns i. S. des § 162 BGB vgl. ferner BGH Urteil vom 17. Mai 1965 - III ZR 239/64 - BB 1965, 1052).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.07.2006 - 2 Sa 155/06

    Arbeitsunfähigkeit, Wegeunfall, Abfindungsvergleich, Entgeltfortzahlung,

    Nachdem die Beklagte unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 07.12.1988 (5 AZR 757/87 - AP Nr. 2 zu § 5 LohnfortzG) ihre Auffassung, der Kläger habe über ihren Anspruch mit verfügt, weiter vertreten hatte, teilte der Kläger mit Schreiben vom 15.08.2005 (Bl. 13 d. A.) mit, er habe dies bei Abschluss des Vergleiches nicht erkennen können.
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Für den gesetzlichen Forderungsübergang konstitutiv wirkende Entgeltfortzahlungen (BAGE 60, 258 = NJW 1989, 1302 unter I 2 für § 4 LFZG a.F.; ebenso - Übergang erst bei Leistung - für Privatversicherer im Falle des § 67 Abs. 1 VVG, vgl. dazu Groß, DAR 1999, 337; anders - Übergang bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses - für Sozialleistungsträger gemäß § 116 Abs. 1 SGB X sowie § 1542 RVO a.F., vgl. BGHZ 127, 120, 124; 132, 39, 43 f.; 134, 381, 383) hat die Klägerin einschließlich Arbeitgeberanteilen unstreitig erbracht; nur der behauptete Umfang dieser Leistungen ist bestritten.
  • OLG Frankfurt, 03.03.1993 - 19 U 222/91

    Geltendmachung weiterer Ansprüche nach Abschluss eines Abfindungsvergleichs;

    dem Schädiger verzichtet (vgl. BAG in NJW 1989, 1302).
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