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   BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87   

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BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87 (https://dejure.org/1988,2136)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1988 - 5 AZR 760/87 (https://dejure.org/1988,2136)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 760/87 (https://dejure.org/1988,2136)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 14.01.1987 - 5 AZR 166/85

    Ungerechtfertigte Heranziehung zu gemeinnütziger Arbeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).

    Das gleiche Ergebnis vertritt Berger-Delhey, der sich auf der Grundlage des Senatsurteils vom 14. Januar 1987 (- 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1) mit dieser Frage auseinandersetzt (NVwZ 1988, 899, 901 [BAG 14.01.1987 - 5 AZR 166/85] sowie Anmerkung zum vorgenannten Senatsurteil in EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).

    Bei unrechtmäßiger Heranziehung zu gemeinnützigen und zusätzlichen Arbeiten kann sich ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch ergeben, über den aber nicht die Gerichte für Arbeitssachen zu entscheiden haben, sondern dafür ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet (vgl. Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1).

  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Dafür kommt es aber nicht auf die Rechtsansicht des Klägers an und ebensowenig allein auf seinen Tatsachenvortrag (BAGE 19, 355, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

    Vielmehr haben die zunächst angerufenen Gerichte für Arbeitssachen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu untersuchen, ob wirklich ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bevor es zu einem Sachurteil kommt (BAGE 15, 292, 295 = AP Nr. 26 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAGE 19, 355, 359, 360 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung).

  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über das faktische Arbeitsverhältnis ist hiernach stets eine Willensübereinstimmung der Beteiligten (mag sie auch nichtig oder fehlerhaft sein), es muß also "dem Tatbestand nach ein Vertragsabschluß gegeben sein" (Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1, zu I 5 der Gründe = NVwZ 1988, 966, 967; im Anschluß an Fenn in Anm. zum BAG, NJW 1974, 380 - AR-Blattei D (Arbeitnehmer) Entscheidung 13 unter 2 a, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Er durfte ihn damit aber nicht im Umfang von täglich acht Stunden beschäftigen (BVerwGE 67, 1, 7 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]; 68, 91, 96) [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 67/82].
  • LAG Hessen, 03.10.1985 - 12 Sa 575/85

    Rechtsweg für eine Klage eines Sozialhilfe-Empfängers auf Bestehen eines

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Die Rechtsauffassung des Reichsarbeitsgerichts wird in neueren Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte abgelehnt (LAG Frankfurt am Main vom 3. Oktober 1985 - 12 Sa 575/85 - LAG Hamm vom 8. November 1985 - 16 Sa 1567/85 -).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Er durfte ihn damit aber nicht im Umfang von täglich acht Stunden beschäftigen (BVerwGE 67, 1, 7 [BVerwG 10.02.1983 - 5 C 115/81]; 68, 91, 96) [BVerwG 13.10.1983 - 5 C 67/82].
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Rechtsweg für Streitigkeiten aus der Heranziehung zu gemeinnütziger und

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Zu diesem Rechtsproblem siehe auch die Urteile des BAG vom gleichen Tag 5 AZR 759/87 und 5 AZR 661/86.
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Die Heranziehung des Klägers erfolgte hiernach durch Verwaltungsakt und nicht durch einen Arbeitsvertrag (BVerwGE 68, 97, 99; ebenso Senatsurteil vom 14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1 = NVwZ 1988, 966).
  • BVerwG, 15.02.1961 - V C 105.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 15. Februar 1961 (- V C 105.60 -) an dieser Rechtsauffassung des Reichsarbeitsgerichts Zweifel erkennen lassen, sich aber dazu nicht abschließend geäußert (BVerwGE 12, 64, 66).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82
    Auszug aus BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 760/87
    Das ist noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen, wenn es um den Rechtsweg zu den Verwaltungs-, Sozial- oder Finanzgerichten geht (BAGE 6, 300, 305 = AP Nr. 12 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu III der Gründe; BAGE 45, 228 = AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87
  • LAG Hamm, 08.11.1985 - 16 Sa 1567/85

    Wesentlicher einheitlicher Tatbestand - Arbeitsrechtliche Gesichtspunkte -

  • BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 144/63

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

  • BAG, 24.05.1957 - 1 ABR 3/56
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZB 36/06

    Rechtsweg - Ein-Euro-Job

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).

    Die Erklärung, die ausdrücklich eine Maßnahme des öffentlichen Rechts zum Gegenstand hat, kann nicht in eine auf die Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtete Erklärung umgedeutet werden (vgl. Senat 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87 - jeweils I 4 b der Gründe).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Soweit der Verwaltungsakt über die Heranziehung rechtswidrig gewesen und nicht bestandskräftig geworden sei, vollziehe sich die Rückabwicklung im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs (unter Hinweis auf BVerwG Urteil vom 20.11.1997 - 5 C 1/96 - und BAG Urteil vom 14.12.1988 - 5 AZR 760/87) .
  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

    Die Klage des Klägers zu den Arbeitsgerichten auf tarifliche Entlohnung ist dort wegen Unzulässigkeit des arbeitsgerichtlichen Rechtswegs erfolglos geblieben (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 760/87 - ).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 71.03

    Erstattung, öffentlich-rechtliche - wegen rechtsgrundlos erbrachter Arbeit;

    Die Klage des Klägers zu den Arbeitsgerichten auf tarifliche Entlohnung ist dort wegen Unzulässigkeit des arbeitsgerichtlichen Rechtswegs erfolglos geblieben (BAG, Urteil vom 14. Dezember 1988 - 5 AZR 760/87 - ).
  • BAG, 17.01.2007 - 5 AZB 43/06

    Zulässigkeit des Rechtswegs

    b) Zur Vorgängerregelung in § 19 Abs. 2 und 3 BSHG hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, die Heranziehung zu zusätzlicher gemeinnütziger Arbeit durch Verwaltungsakt und unter Gewährung einer Mehraufwandsentschädigung begründe kein Arbeitsverhältnis (14. Januar 1987 - 5 AZR 166/85 - EzA BGB § 611 Faktisches Arbeitsverhältnis Nr. 1; 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87).

    Die Erklärung, die ausdrücklich eine Maßnahme des öffentlichen Rechts zum Gegenstand hat, kann nicht in eine auf die Begründung eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtete Erklärung umgedeutet werden (vgl. Senat 14. Dezember 1988 - 5 AZR 661/86 -, - 5 AZR 759/87 -, - 5 AZR 760/87 - jeweils I 4 b der Gründe).

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 661/86

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Zu diesem Rechtsproblem siehe auch die Urteile vom BAG vom gleichen Tag 5 AZR 759/87 und 5 AZR 760/87.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2006 - 10 Ta 14/06

    Arbeitsverhältnis: Arbeitsleistung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit

    Sie fingiert indessen nicht, dass eine tatsächlich unterbliebene Übereinkunft, Arbeit als Arbeitnehmer zu verrichten, getroffen wurde (BAG vom 14.12.1988 - 5 AZR 760/87; Rixen, Pananis, NJW 2005, 2177 ff.).

    Soweit sich die Heranziehung des Beschwerdeführers zu Tätigkeiten im Rahmen einer sog. "Arbeitsgelegenheit" - unter Zugrundelegung seiner Rechtsansicht - als unrechtmäßig erweist, so ergibt sich hieraus allenfalls ein öffentlich - rechtlicher Erstattungsanspruch, hinsichtlich dessen jedoch der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht gegeben ist (vgl. BAG vom 14.12.1988 - 5 AZR 760/87).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2009 - L 13 AS 419/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job -

    Ist ein Verwaltungsakt über die Heranziehung rechtswidrig und ist er nicht bestandskräftig geworden, ist die Rückabwicklung im Wege des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches zu vollziehen (Harks in Juris PK - SGB II, 2. Aufl. 2007, § 16 Rdnr. 98, Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 20. November 1997, Az.: 5 C 1/96; BAG, Urteil vom 14. Dezember 1988, Az.: 5 AZR 760/87).
  • SG Bremen, 23.02.2010 - S 26 AS 1196/09

    Anspruch auf Auszahlung einer Gehaltsdifferenz i.R.e. öffentlich-rechtlichen

    Für den geltend gemachten Anspruch ist gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 4a Sozialgerichtsgesetz (SGG) der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet (vgl. auch BAG, Beschl. v. 08.11.2006 - 5 AZB 36/06 -, zit. n. juris sowie BAG, Urt. v. 14.01.1987 - 5 AZR 760/87 -, zit. n. juris).
  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 759/87

    Bildung des Aufsichtsrates - Zuständigkeit der ArbG - Antrag - Auslegung

    5 AZR 760/87 .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.2001 - 7 Sa 1515/00

    Sozialhilfeempfänger - Mehrarbeit ohne Vergütung

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