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   BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78   

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BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78 (https://dejure.org/1979,759)
BAG, Entscheidung vom 29.08.1979 - 5 AZR 763/78 (https://dejure.org/1979,759)
BAG, Entscheidung vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 (https://dejure.org/1979,759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche Jahresleistung - Baugewerbe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 1862
  • DB 1979, 2375
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.12.1964 - 5 AZR 262/64

    Solidarität - Betriebsverbundenheit - Konkurs - Gratifikationsansprüche -

    Auszug aus BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78
    Dem entspricht die zunehmende Tendenz, die Sonderzahlungen tariflich abzusichern, wie es auch in dem diesem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tarifvertrag geschehen ist (vgl. da zu auch Nikisch, Anm. zu AP Nr. 51 zu § 611 BGB Gratifikation [zu II 3])» Diese Entwicklung führt einerseits zu einer Verstärkung des Zahlungsanspruchs, andererseits aber auch zu einer größeren Abhängigkeit von der erbrachten Arbeitsleistung.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78
    Hätten die Tarifvertragsparteien den Anspruch auch in einem solchen Falle geben wollen, hätten sie das im Tarifvertrag zum Ausdruck bringen müssen, wie es z. B. im Fall des ebenfalls am 29 August 1979 verkündeten Urteils 5 AZR 293/79 geschehen ist.
  • BAG, 23.02.1967 - 5 AZR 234/66

    Tarifübung - Auslegungsgesichtspunkt für Tarifverträge - Langdauernde Krankheit -

    Auszug aus BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78
    d) Schließlich wäre aus Gründen der Rechtssi cherheit selbst dann an der Auslegungsregel des Senats festzuhalten, wenn man der Meinung wäre, gleich gute Gründe ließen sich gegen diese auf dem Entgeltgedanken beruhende Regel anführen, etwa weil auch der arbeitsunfähige Arbeitnehmer aus Anlaß des Weihnachtsfestes erhöhte AufWendungen hat (vgl. BAG AP Nr. 57 zu § 611 BGB Gratifikation [zu 1 der Gründe] m.w.N.; BFH in BStBl. 1964 Teil III S. 558).
  • BAG, 26.11.1964 - 5 AZR 502/63
    Auszug aus BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78
    Früher neigte man dazu, Weihnachtsgeld \ind zusätzliches Urlaubsgeld als großzügige Sozialleistungen unter starker Betonung des Anlasses auf den Fürsorgegedanken zu gründen (so z. B. noch im Urteil des Senats vom 26. November 1964, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifliche Übung [zu 2 c der Gründe]).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist im Zweifel anzunehmen, daß mit einer Jahreszuwendung mindestens auch die im abgelaufenen Jahr geleistete Arbeit zusätzlich belohnt wird (BAGE 71, 78, 82; BAG, Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - DB 1979, 2375; vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - DB 1990, 942 m.w.N.).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Das Landesarbeitsgericht ist mit dieser Begründung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (vgl. BAG Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 637/88

    Anspruch auf tarifliche Sonderzahlung nur dann, wenn der Arbeitnehmer im

    Er folgt nach nochmaliger Prüfung der Rechtslage im Ergebnis der Rechtsprechung des bisher für Fragen des Gratifikationsrechts zuständigen Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19. Mai 1976 - 5 AZR 121/75 - AP Nr. 89 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 427/91

    13. Monatseinkommen im Baugewerbe - Anspruch auch bei Dauerkrankheit?

    Ein Arbeitnehmer, der während des ganzen maßgeblichen Berechnungszeitraums vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Kalenderjahres arbeitsunfähig krank war, kann das 13. Monatseinkommen nach dem Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 27. April 1990 beanspruchen (Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung in den Urteilen vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Die anderslautende Rechtsprechung des Fünften und Sechsten Senats (vgl. u.a. Urteile vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - AP Nr. 129 zu § 611 BGB Gratifikation) hat der Senat aufgegeben; dies gilt mithin auch für die Entscheidungen vom 29. August 1979 (- 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation) zum Tarifvertrag über die Gewährung eines Teils eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 12. Mai 1977.

    In mehreren Entscheidungen hat bereits der Sechste Senat gegen einen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den Urteilen des Fünften Senats (z.B. Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - jeweils AP, aaO) zum Ausdruck kommt, Bedenken geltend gemacht und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung im Bezugszeitraum geleisteter Arbeit als auch die Belohnung erwiesener Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden sollte, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte.

  • BAG, 15.08.1984 - 5 AZR 220/83
    Es bedarf deshalb der Auslegung des Tarifvertrages (BAG Urteile vom 1 8 . Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 und vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102, jeweils zu 5 611 BGB Gratifikation).

    In dem Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 12. Mai 1977, der dem Urteil 5 AZR 763/78 zugrunde liegt, und in den beiden Tarifverträgen aus den Fällen AP Nr. 92 und 93 zu 5 611 BGB Gratifikation (Metallindustrie Niedersachsen und Zementindustrie Nord rhein-Westfalen) ergab die Auslegung nicht, daß auch dem während des ganzen Bezugszeitraumes arbeitsunfähigen Arbeitnehmer die Sonderleistung zustehen sollte.

    Der Senat hat an diesen Auslegungsregeln nach erneuter Überprüfung in der Entscheidung vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation zum Tarifvertrag über die Gewährung eines Teils eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe, der hinsichtlich der Jahresabschlußzahlung inhaltlich mit dem vorliegenden Tarif im wesentlichen übereinstimmt, aus drücklich festgehalten.

    Näher liegt es, aus der aus drücklichen Regelung verschiedener Sondertatbestände zu schließen, es solle im übrigen bei den allgemeinen Anspruchsgrundlagen bleiben, eine gewisse Arbeitsleistung im Bezugsjahr müsse also d) Ebensowenig lassen sich, wie der Senat bereits in der Entscheidung AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation ausgeführt hat, aus einer Sonderregelung für Wehrpflichtige Rückschlüsse auf die Rechtslage bei ganzjährig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern ziehen.

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 124/89

    Langandauerndes Unvermögen zur Arbeitsleistung und 13. ME

    Deshalb konnte der Senat in Fortführung der Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 19. Mai 1976 - 5 AZR 121/75 - AP Nr. 89 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und Urteil vom 29. August 1979 - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation) davon ausgehen, daß der Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Willen der dortigen Tarifvertragsparteien an eine Arbeitsleistung im Laufe des Bezugszeitraums geknüpft ist, während nach dem ausdrücklichen Willen der Tarifvertragsparteien des im Streitfall zu beurteilenden Tarifvertrags auch lang andauernde Krankheit den Anspruch nicht ausschließt.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Aufgrund dieser Auslegungsregel hat der Senat in seinem gleichfalls am 29. August 1979 verkündeten Urteil 5 AZR 763/78 zu dem auch diesem Rechtsstreit zugrundeliegenden Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13 Monatseinkommens im Baugewerbe vom 12. Mai 1977 erkannt, daß ein Arbeitnehmer, der während des ganzen maßgeblichen Kalenderjahres und im Dezember des Vorjahres arbeitsunfähig krank war, keinen Anspruch auf die Jahresleistung hat.

    Zur Begründung wird auf das Urteil 5 AZR 763/78 verwiesen.

    3. In dem eben genannten Urteil 5 AZR 763/78 brauchte der Senat weder zu der Frage Stellung zu nehmen, von wann an ein Arbeitnehmer im Bezugszeitraum "nicht in nennenswertem Umfang" gearbeitet hat, noch zu der Frage, wie der BezugsZeitraum zu bemessen ist.

  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 528/88

    13. Monatseinkommen und Erziehungsurlaub

    Die Revision hat dem Fünften Senat zu Unrecht vorgeworfen, er habe mit seinem Urteil vom 27. Juli 1983 (- 5 AZR 279/82 -) ohne Not die von ihm aufgestellten Auslegungsregeln verlassen, im Zweifel sei anzunehmen, daß mit einer Jahressonderzahlung auch im Bezugszeitraum geleistete Arbeit anerkannt werde und deshalb müsse im Bezugszeitraum überhaupt eine gewisse Arbeitsleistung vorliegen (BAG Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 18. Januar 1978 - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat (Urteil vom 7. September 1989 - 6 AZR 637/88 - DB 1990, 942 = NZA 1990, 497 = EzA § 4 TVG Metallindustrie Nr. 64) zu dieser Rechtsprechung zwischenzeitlich Bedenken hat anklingen lassen und im Ergebnis die Rechtsprechung ausdrücklich nur für den unverändert in Kraft gesetzten Tarifvertrag über Sonderzahlungen in der niedersächsischen Metallindustrie vom 18. Juli 1984 aufrechterhalten hat, lagen den Entscheidungen des Fünften Senats vom 18. Januar 1978 und vom 29. August 1979 (aaO) Fälle vollständig fehlender Arbeitsleistungen zugrunde, während im Streitfall die Klägerin mehrere Monate lang gearbeitet hat.

  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 293/79

    Auslegung eines Tarifvertrages - Tarifliche Jahresleistung - Arbeitsunfähigkeit

    Diese Auslegungsregel hat der Senat in seinem gleichfalls am 29. August 1979 verkündeten Urteil 5 AZR 763/78 bestätigt.

    In dem Tarifvertrag über die Gewährung eines Teiles eines 13 Monatseinkommens im Baugewerbe vom 12. Mai 1977, der dem Ur teil 5 AZR 763/78 zugrunde liegt, und in den bei den Tarifverträgen aus den Fällen AP Nr. 92 und 93 zu § 611 BGB Gratifikation (Metallindustrie Niedersachsen und Zementindustrie Nordrhein-West falen) ergab die Auslegung nicht, daß auch dem während des ganzen BezugsZeitraumes arbeitsunfähigen Arbeitnehmer die Sonderleistung zustehen sollte.

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 undvom 18. Januar 1978 (- 5 AZR 763/78 - AP Nr. 102 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 104 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 56/77 - AP Nr. 92 zu § 611 BGB Gratifikation; - 5 AZR 685/77 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Gratifikation ) betrafen Sachverhalte, in denen die Kläger im Bezugszeitraum überhaupt nicht oder nur in einem ganz geringen Umfang Arbeitsleistung erbracht hatten.
  • BAG, 10.02.1993 - 10 AZR 207/91

    Sonderzuwendung - Erziehungsurlaub

  • BAG, 08.12.1993 - 10 AZR 66/93

    Anspruch auf Zahlung eines tariflichen 13. Monatseinkommens trotz

  • BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92

    Tarifliche Sonderzahlung - dauernde Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 06.12.1990 - 6 AZR 494/89

    Erwerbsunfähigkeit und 13. Monatseinkommen im Baugewerbe

  • BAG, 10.01.1991 - 6 AZR 448/89

    Tarifliche Sondervergütung - Umfang der Arbeitsleistung

  • LAG Hamm, 19.12.1988 - 16 Sa 184/88

    Sonderleistung; Vergütungsanspruch; Prämie; Betriebsvereinbarung;

  • LAG Hamburg, 14.09.1988 - 8 Sa 65/88

    Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Sonderzulage; Sonderzahlung;

  • LAG Hamm, 03.12.1992 - 4 Sa 1049/92

    Überstundenvergütung; Überstunden; Vergütungsanspruch; Weihnachtsgeld;

  • BAG, 27.07.1983 - 5 AZR 393/81
  • BAG, 09.10.1979 - 5 AZR 949/77

    Kurzarbeit - Gewerblicher Arbeitnehmer - Ziegelindustrie - Jahressondervergütung

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 65/92

    Einmalige betriebliche Leistungen i.S.d. Einheitlichen Manteltarifvertrags für

  • LAG Thüringen, 20.09.1993 - 7/3/2 Sa 172/92

    Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Sonderzahlung; Betriebszugehörigkeit; Ruhendes

  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 64/92

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine einmalige betriebliche Leistung -

  • BAG, 25.07.1984 - 5 AZR 206/83
  • BAG, 07.09.1989 - 6 AZR 638/88
  • ArbG Passau, 22.06.1988 - 2 Ca 42/88

    Weihnachtsgeld; Erziehungsurlaub; Gratfikation

  • BAG, 14.03.1984 - 5 AZR 235/82
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