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   BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79   

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BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79 (https://dejure.org/1982,5138)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1982 - 5 AZR 777/79 (https://dejure.org/1982,5138)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 5 AZR 777/79 (https://dejure.org/1982,5138)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.07.1975 - 5 AZR 546/74

    Rechtsweg: Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das

    Auszug aus BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
    Vom Streitgegenstand her begehrt der Kläger nicht Auszahlung von Arbeitsentgelt, sondern Rückgewähr von Krankenversicherungsbeiträgen, die die Beklagte nach seiner Meinung zuviel einbehalten und abgeführt hat (so auch Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 546/74 - AP Nr. 1 zu § 55 SGG [zu 1 b der Gründe]; ebenso BAG 6, 7 [9] = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO [zu I der Gründe]).

    Auf den in der Revisionsinstanz zulässigerweise gestellten Hilfsantrag (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 55 SGG [unter 3 der Gründe] mit Anmerkung von Brackmann) des Klägers war der Rechtsstreit an das Sozialgericht in Kiel zu verweisen.

  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

    Auszug aus BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
    Die Zulässigkeit des jeweils infrage kommenden Rechtsweges ist in jedem Verfahrensabschnitt, also auch in der Revisionsinstanz, von Amts wegen zu prüfen (BAG 6, 300 [305] = AP Nr. 12 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung [zu III der Gründe]).
  • BAG, 03.04.1958 - 2 AZR 469/56

    Gesetzliche Krankenversicherung - Erstattung der Arbeitnehmeranteile -

    Auszug aus BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
    Vom Streitgegenstand her begehrt der Kläger nicht Auszahlung von Arbeitsentgelt, sondern Rückgewähr von Krankenversicherungsbeiträgen, die die Beklagte nach seiner Meinung zuviel einbehalten und abgeführt hat (so auch Urteil des erkennenden Senats vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 546/74 - AP Nr. 1 zu § 55 SGG [zu 1 b der Gründe]; ebenso BAG 6, 7 [9] = AP Nr. 1 zu §§ 394, 395 RVO [zu I der Gründe]).
  • BSG, 07.06.1979 - 12 RK 13/78

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Arbeitnehmer gegen Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
    Da es sich hierbei um eine Streitigkeit aus dem Sozialversicherungsrecht handelt, ist allein der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben (BSG, Urteil vom 7. Juni 1979 - 12 RK 13/78 - AP Nr. 4 zu. §§ 394, 395 RVO).
  • BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76

    Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen -

    Auszug aus BAG, 27.01.1982 - 5 AZR 777/79
    a) Ob es sich um eine bürgerliche oder eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handelt, bestimmt sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 4. Juni 1974 - AP Nr. 3 zu § 405 RVO; BAG AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO [zu I 2 c der Gründe]).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    So hat der erkennende Senat mit Urteil vom 27. Januar 1982 (- 5 AZR 777/79 -) entschieden, dass die Rückgewähr von Krankenversicherungsbeiträgen und nicht die Auszahlung von Arbeitsentgelt gefordert werde, wenn ein Arbeitgeber zu hohe Beiträge einbehalten und abgeführt habe.
  • BAG, 19.08.2008 - 5 AZB 75/08

    Rechtsweg - Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung

    Auch dann ist die Natur des Rechtsverhältnisses öffentlich-rechtlicher Art. Fragen über die Rückgewährung von Leistungen, die sozialrechtlich geregelt sind, sind ohne Hinzutreten weiterer arbeitsvertraglicher Vereinbarungen grundsätzlich demselben Rechtsverhältnis zuzuordnen, wie die Ansprüche selbst (vgl. auch Senat 27. Januar 1982 - 5 AZR 777/79 -).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    In derartigen Fällen wird das zu den Sozialversicherungsträgern bestehende Rechtsverhältnis betroffen, während der hier vorliegende Ausgleichsstreit allein das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien berührt (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 11. Juli 1975 - 5 AZR 546/74 - AP Nr. 1 zu § 55 SGG; ferner die nicht veröffentlichte Entscheidung vom 27. Januar 1982 - 5 AZR 777/79 - sowie die zur Aufnahme in die Amtliche Sammlung bestimmte Entscheidung des Vierten Senats vom 10. November 1982 - 4 AZR 231/82 - AP Nr. 44 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, die die Frage, ob ein Entgelt steuer- und sozialversicherungsfrei ist, der Entscheidung durch die Finanzbehörden und die Sozialversicherungsträger zuweist).
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