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   BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97   

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https://dejure.org/1997,2444
BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97 (https://dejure.org/1997,2444)
BAG, Entscheidung vom 17.12.1997 - 5 AZR 78/97 (https://dejure.org/1997,2444)
BAG, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 78/97 (https://dejure.org/1997,2444)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    AFG § 93; ; AFG § 97; ; AFG § 249h; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BAT-O § 3d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG §§ 93, 97, 249h; GG Art. 3 Abs. 1; BAT-O § 3d
    Vereinbarung untertariflicher Vergütung von Arbeitnehmern in Maßnahmen nach § 249h AFG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFG §§ 93, 97, 249h; GG Art. 3 Abs. 1; BAT-O § 3d
    Neue Bundesländer: Untertarifliche Vergütung von Arbeitnehmern in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 87, 319
  • NZA 1998, 550
  • BB 1998, 752
  • DB 1998, 728
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97
    Arbeitnehmer, die in Maßnahmen nach § 249h AFG arbeiten, sind nicht vom Geltungsbereich des BAT-O ausgeschlossen (Fortführung von BAG Urteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Senatsurteil vom 18. Juni 1997 - 5 AZR 259/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Berlin, 08.11.1996 - 4 Sa 72/96

    Arbeitsverhältnis; Befristet; Befristung; Lohnkostenzuschuss; BAT

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 8. November 1996 - 4 Sa 72/96 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97
    Solange die Tarifvertragsparteien eine Personengruppe begünstigen, haben die Angehörigen dieser Gruppe bei beiderseitiger Tarifbindung einen tariflichen Anspruch hierauf, den sie nicht dadurch verlieren, daß einer anderen Gruppe die Vergünstigungen nicht gewährt worden sind (vgl. BVerfGE 67, 239, 244; BFHE 154, 383).
  • BFH, 03.08.1988 - II R 39/86

    - Gegenstand einer Schenkung, wenn der Bedachte mit Mitteln des Schenkers ein

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97
    Solange die Tarifvertragsparteien eine Personengruppe begünstigen, haben die Angehörigen dieser Gruppe bei beiderseitiger Tarifbindung einen tariflichen Anspruch hierauf, den sie nicht dadurch verlieren, daß einer anderen Gruppe die Vergünstigungen nicht gewährt worden sind (vgl. BVerfGE 67, 239, 244; BFHE 154, 383).
  • BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 517/85

    Nachträgliche Regelungslücke in Tarifvertrag - Bemessung des Arbeitern des Bundes

    Auszug aus BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97
    Sie scheidet jedoch dann aus, wenn den Tarifvertragsparteien dafür verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und nicht feststeht, für welche sie sich entschieden hätten (BAGE 54, 30, 35 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).
  • ArbG Frankfurt/Oder, 09.10.2013 - 1 Ca 756/13

    Arbeitsmarktintegration - Modellprojekt "Bürgerarbeit" ist nach TVöD zu vergüten

    Der Ausschluss wirkt aber ausschließlich für die sog. ABM-Kräfte (Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr, TVöD, Stand: Januar 2013, § 1 Rn. 52; Görg/Guth/Hamer/Pieper, TVöD, § 1 Rn. 41; Dassau/Wiesend-Rothbrust, TVöD Verwaltung-VKA, 6. Auflage 2009, § 1 Rn. 54; Dörring in Dörring/Kutzki, TVöD-Kommentar, § 1 Rn. 74) Ebenso wenig wie Arbeitnehmer in Maßnahmen nach § 273 SGB III (früher: 249 AFG) vom Geltungsbereich ausgenommen sind (BAG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 78/97 - BAGE 87, 319 = AP Nr. 1 zu § 3 d BAT-O = NZA 1998, 550), kann diese Bestimmung auf die Beschäftigten in der Bürgerarbeit übertragen werden (VG Potsdam, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 21 K 1480/12.PVL - PersR 2013, 224).

    Dafür fehlt es bereits an einer unbewussten Regelungslücke (so auch: VG Potsdam, Beschluss vom 15. Januar 2013 - 21 K 1480/12.PVL - a. a. O.), für die anders als bei bewussten Regelungslücken grundsätzliche eine Lückenausfüllung durch Urteil in Betracht kommt (BAG, Urteil vom 11. November 2010 - 8 AZR 392/09 - AP Nr. 392 zu § 613 a BGB = NZA 2011, 763; BAG, Urteil vom 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - AP Nr. 79 zu § 1 TVG = ZTR 2010, 642; BAG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 78/97 - BAGE 87, 319 = AP Nr. 1 zu § 3 d BAT-O = NZA 1998, 550; Bepler in Henssler/Moll/Bepler, Der Tarifvertrag, Teil 3 Rn. 151, 153 m. w. N.).

    Im Übrigen würde eine Analogie ebenso wie eine ergänzende Tarifvertragsauslegung einen verfassungswidrigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie bedeuten (BAG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 5 AZR 78/97 - BAGE 87, 319 = AP Nr. 1 zu § 3 d BAT-O = NZA 1998, 550).

  • ArbG Hamburg, 18.05.1998 - 21 Ca 245/97

    Tarifliche Ausschlussfristen

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  • LAG Berlin, 15.10.1999 - 6 Sa 1599/99

    Arbeitsentgelt: Höhe - Gleichbehandlungsgebot - ABM-Kraft

    Dass in Maßnahmen nach § 249h AFG beschäftigte ABM-Kräfte anders als solche in Maßnahmen nach §§ 93, 97 AFG nicht gemäß § 3d BAT-O vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrags ausgenommen sind (dazu BAG, Urteil vom 17.12.1997 -- 5 AZR 78/97 -- BAGE 87, 319 = AP § 3d BAT-O Nr. 1 zu II d.Gr.) und dass der Beklagte mit dem Kläger die Vereinbarung einer nur 90%igen Vergütung bloß deshalb getroffen hat, weil er dies verkannt hat, hinderte ihn nicht, es gegenüber dem nicht tarifgebundenen Kläger für die Vergangenheit bei der getroffenen Abrede belassen.
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