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   BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98   

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https://dejure.org/2000,1641
BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98 (https://dejure.org/2000,1641)
BAG, Entscheidung vom 17.05.2000 - 5 AZR 783/98 (https://dejure.org/2000,1641)
BAG, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 (https://dejure.org/2000,1641)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    BAT § 34 Abs. 1; ; SR 2 l I; ; BGB § 615; ; SchulfinanzG NW § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer Teilzeitkraft nach Erhöhung der Pflichtstundenzahl für vollzeitbeschäftigte Lehrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 94, 360
  • NZA 2001, 799
  • BB 2000, 2368
  • BB 2001, 1362
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.04.1999 - 5 AZR 200/98

    Gleichbehandlung teilzeit- und vollbeschäftigter Lehrer

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98
    Es ist im allgemeinen davon auszugehen, daß die beamtenrechtlichen Regelungen wegen der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten (§ 79 BBG, § 48 BRRG) sachgerecht sind (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - AP BeschFG 1985 § 2 Nr. 72 = EzA BeschFG 1985 § 2 Nr. 60 mwN).

    Der tarifliche Bezug auf die für Beamte geltenden Bestimmungen erfaßt neben den einschlägigen Gesetzen und Rechtsverordnungen auch die zu ihnen ergangenen Verwaltungsanordnungen und Erlasse (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - aaO mwN).

  • LAG Düsseldorf, 11.08.1998 - 16 Sa 304/98

    Erhöhung der Pflichtstundenzahl für (angestellte) Lehrer in NRW;

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98
    5 AZR 783/98 16 Sa 304/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 11. August 1998 - 16 Sa 304/98 - wird zurückgewiesen.

  • ArbG Wuppertal, 12.11.1997 - 5 Ca 4226/97

    Kürzung des Gehalts einer Lehrerin mit 13 Unterrichtsstunden pro Woche unter

    Auszug aus BAG, 17.05.2000 - 5 AZR 783/98
    Arbeitsgericht Urteil vom 12. November 1997 Wuppertal - 5 Ca 4226/97 -.
  • BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 457/10

    Vergütung einer Teilzeitkraft - Diskriminierungsverbot

    Eine Anpassung der Unterrichtsverpflichtung an die Pflichtstundenzahl für Vollzeitkräfte ist nicht vorgesehen (vgl. BAG 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - zu I 2 a der Gründe, BAGE 94, 360) .

    Bei der Vereinbarung eines festen Teilzeitzählers (§ 3 Satz 1 Arbeitsvertrag) bewirkt - nur - das Zusammenspiel mit einem variablen Teilzeitnenner (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsvertrag) , dass eine Anhebung der Pflichtstundenzahl der Vollzeitkräfte zu einer entsprechenden Minderung des Vergütungsanspruchs der Teilzeitkräfte (vgl. BAG 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360; 22. August 2001 - 5 AZR 548/99 - ZTR 2002, 175) und eine Absenkung der Pflichtstundenzahl der Vollzeitkräfte zu einer entsprechenden Steigerung des Gehaltsanspruchs der Teilzeitkräfte führt, während die Vergütung der Teilzeitkräfte je zu leistender Unterrichtsstunde stets derjenigen einer vergleichbaren Vollzeitkraft entspricht.

    § 5 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsvertrag stellt sicher, dass eine Teilzeitzeitkraft pro Unterrichtsstunde stets die gleiche Vergütung erhält wie eine vergleichbare Vollzeitkraft (vgl. BAG 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - zu II der Gründe, BAGE 94, 360; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 27, BAGE 118, 1) .

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 630/06

    Bezugnahme auf Arbeitszeit vergleichbarer Beamter

    Der Umfang der Arbeitszeit (und damit die Höhe des Vergütungsanspruchs) steht nicht zur freien Disposition des Arbeitgebers, sondern ist an Regelungen des Verordnungsgebers gebunden (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360, 365; BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 -Rn. 23, AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2).

    Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht die für Lehrer im öffentlichen Dienst in der Nr. 3 der SR 2l I BAT enthaltene tarifliche Verweisung auf die Bestimmungen für entsprechende Beamte stets als wirksam angesehen (8. November 2006 - 5 AZR 5/06 - Rn. 17; 12. September 2006 - 9 AZR 675/05 - Rn. 15, NZA 2007, 218 ff.; 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 - Rn. 22, AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2; 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360; 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262; 15. Dezember 2005 - 6 AZR 227/05 - AP BAT § 2 SR 2l Nr. 17).

    Bei angestellten Arbeitnehmern führt die Anhebung der Pflichtstundenzahl für Vollzeitbeschäftigte zu einer entsprechenden Minderung des Gehalts für Teilzeitbeschäftigte, wenn mit einem Teilzeitbeschäftigten eine bestimmte Zahl von Stunden und die anteilige Vergütung einer Vollzeitkraft vereinbart ist (vgl. Senat 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360, 365; ebenso BAG 11. April 2006 - 9 AZR 369/05 -Rn. 23, AP ATG § 2 Nr. 7 = EzA ATG § 2 Nr. 2).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Die Tarifvertragsparteien haben ihre Normsetzungsbefugnis nicht unzulässig dem Arbeitgeber übertragen (BAG 21. April 1999 - 5 AZR 200/98 - BAGE 91, 262; 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360).

    Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dem Teilzeitbeschäftigten nicht anbietet, die Arbeitszeit zur Vermeidung der Entgeltminderung zu erhöhen (BAG 17. Mai 2000 - 5 AZR 783/98 - BAGE 94, 360).

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