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   BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93   

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https://dejure.org/1995,387
BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93 (https://dejure.org/1995,387)
BAG, Entscheidung vom 18.01.1995 - 5 AZR 818/93 (https://dejure.org/1995,387)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 (https://dejure.org/1995,387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 826; LFZG §§ 7, 1 Abs. 1 S. 2
    Lohnfortzahlung für Kur - Wiederholungserkrankung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG §§ 7, 1 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 242, 826
    Lohnfortzahlung: Fortsetzungszusammenhang zwischen Krankheit und Kur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 122
  • NJW 1996, 805
  • MDR 1995, 503
  • NZA 1995, 729
  • BB 1995, 729
  • DB 1995, 1968
  • JR 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 489/81

    Krankheit - Erneute Arbeitsunfähigkeit - Frist - Fortsetzungszusammenhang -

    Auszug aus BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93
    Es handelt sich dann um eine Fortsetzungskrankheit (vgl. insgesamt BAG Urteil vom 22. August 1984, BAGE 46, 253, 256 f. = AP Nr. 60 zu § 1 LohnFG, unter II 1, 3 der Gründe).

    Ob ein Fortsetzungszusammenhang vorliegt oder nicht, ist eine tatsächliche Frage, für die weitere Umstände, insbesondere das Vorliegen anderer Krankheiten, außer Betracht zu lassen sind (BAG Urteil vom 22. August 1984, aaO, unter II 2 der Gründe; siehe auch Feichtinger, Krankheit im Arbeitsverhältnis, 1981, S. 152; ders., Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfalle, 1989, S. 67, 153; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, Stand: September 1994, § 7 LFZG Rz 25).

  • ArbG Stuttgart, 04.09.1981 - 7 Ca 173/81

    Sozialversicherungsträger und Kur

    Auszug aus BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93
    Aus diesem lediglich auf Anspruchsübergang beruhenden Rechtsverhältnis läßt sich jedoch keine Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers ableiten, dafür zu sorgen, daß es nicht zu einem erneuten Lohnfortzahlungsanspruch infolge der späteren Durchführung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kommt (vgl. ebenso: Arbeitsgericht Stuttgart Urteil vom 4. September 1981 - 7 Ca 173/81 - AP Nr. 6 zu § 7 LohnFG; Schulin, Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 1, § 84 Rz 12; Schmatz/Fischwasser, aaO, § 7 LFZG Rz 26; Steckhan in GK-EFZR, § 7 LFZG Rz 58).
  • BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 500/75

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung, Fortsetzungszusammenhang bei mehrfacher

    Auszug aus BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93
    Die spätere Arbeitsunfähigkeit stellt sich dann rechtlich als neue Krankheit dar und löst erneut einen Lohnfortzahlungsanspruch aus (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 LFZG; siehe auch BAG Urteil vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 500/75 - AP Nr. 41 zu § 1 LohnFG).
  • BAG, 27.07.1977 - 5 AZR 318/76

    Psychose - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Grippe - Fortsetzungskrankheit

    Auszug aus BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 818/93
    Diese auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers beruhende Regelung, die den Arbeitgeber entlasten soll (BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 318/76 - AP Nr. 43 zu § 1 LohnFG, zu 2 b und c der Gründe), hat jedoch eine Ausnahme wiederum für den Fall erfahren, daß der Arbeiter vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation nach § 9 Abs. 1 EFZG und eine vorangegangene oder nachfolgende Arbeitsunfähigkeit dieselbe Ursache haben (vgl. Senat 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - BAGE 79, 122; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz § 9 EFZG Rn. 50).
  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 651/12

    Vorsorgekur - Arbeitsunfähigkeit - Fortsetzungserkrankung

    Diese, auf einer besonderen Zumutbarkeitserwägung des Gesetzgebers beruhende Regelung, die den Arbeitgeber entlasten soll, gilt auch im Verhältnis einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation nach § 9 Abs. 1 EFZG zu einer vorausgegangenen oder nachfolgenden Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit nach § 3 Abs. 1 EFZG (vgl. zu § 7 Abs. 1 aF LFZG: BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - zu 2 der Gründe mwN, BAGE 79, 122; Bericht des Ausschusses für Arbeit zu BT-Drs. 5/4285 S. 3) .

    Ist ein solches Grundleiden maßgeblicher Anlass für die Bewilligung einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (vgl. dazu BAG 26. Februar 1992 - 5 AZR 120/91 - zu 2 der Gründe) und führt es später zu einer Arbeitsunfähigkeit oder umgekehrt, ist die Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG auf sechs Wochen begrenzt, außer der Fortsetzungszusammenhang ist nach Ablauf der Fristen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG als gelöst anzusehen (vgl. dazu BAG 18. Januar 1995 - 5 AZR 818/93 - BAGE 79, 122) .

  • LAG Hamm, 30.01.2013 - 2 Sa 830/12

    Auslegung betrieblicher Regelung

    Unter dem Begriff "Krankengeld" im Sinne der Ziffer 5 der Vertragsbedingungen ist ausgehend von der Unklarheitsregel des § 305 c Abs. 2 BGB vorliegend jedenfalls deswegen auch das "Übergangsgeld" zu verstehen, das von einem Rentenversicherungsträger nach Maßgabe der §§ 20 ff. SGB VI für die Dauer einer Rehabilitationsmaßnahme während einer fortbestehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit anstelle des sonst zu zahlenenden Krankengeldes gezahlt wird, weil in Ziffer 5 der Vertragsbedingungen nicht nur der Begriff "Krankengeld", sondern auch der umfassendere Begriff "Bruttolohnersatzleistung" verwendet wird, der nach allgemeinem Sprachgebrauch jedenfalls Leistungen der Sozialversicherungsträger erfasst, die anstelle des Arbeitslohnes an einen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer gezahlt werden (vgl. zur Verwendung des Begriffs Lohnersatzleistung auch für das Übergangsgeld: BVerfG, Beschl. v. 11.01.1995 - 1 BvR 892/88, NZA 1995, 752; BAG, Urt. v. 18.01.1985 - 5 AZR 818/93, BB 1995, 729; Urt. v. 17.10.2000 - 3 AZR 359/99, BB 2001, 1638; Gürtner in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Beck-Online, 76. Ergänzungslieferung 2012, § 96 a SGB VI Rdnr. 23 ff; Lauterbach in Gagel, Beck-Online-Kommentar zum SGB II/III, 49. Ergänzungslieferung 2013, § 160 SGB III Rdnr. 3 und Griese in Küttner, Personalhandbuch, Stichwort "Lohnersatzleistungen).
  • LAG Niedersachsen, 13.04.2007 - 3 Sa 1620/06

    Entgeltfortzahlungsanspruch bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben

    Dabei kann eine identische Erkrankung auch dann vorliegen, wenn die mehrfache Arbeitsverhinderung teilweise auf einer Arbeitsunfähigkeit und teilweise auf einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation beruht, weil solche Zeiträume gemäß § 9 Abs. 1 EFZG Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt sind (BAG, Urteil vom 18.01.1995 - 5 AZR 818/93 - AP 8 zu § 7 LohnFG = NZA 95, 729).
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