Rechtsprechung
BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Kriterien für die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien Mitarbeiters - Maß der persönlichen Abhängigkeit bei Mitarbeitern von Rundfunk und Fernsehen - Zulässigkeit der Erhebung einer sog. Statusklage - Möglichkeit der freien Gestaltung ...
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Filmautor und Regisseur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Filmautor und Regisseur -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, Scheinselbständigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 16.10.1975 - 17 Ca 34/75
- LAG Berlin, 04.10.1976 - 5 Sa 3/76
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Papierfundstellen
- BAGE 30, 163
- BB 1978, 760
- DB 1978, 1035
Wird zitiert von ... (114) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 09.03.1977 - 5 AZR 110/76
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunk- oder Fernsehreporters
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, muß die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden, Bei den Mitarbeitern von Rundfunk und Fernsehen, die unmittelbar an der Herstellung einzelner Beiträge beteiligt sind, zeigt sich die persönliche Abhängigkeit darin, daß sie in ihrer Arbeit auf den Apparat der Anstalt und das Mitarbeiter-Team angewiesen sind (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 9.März 1977 [betr.: Fernsehreporterin.] - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 c der Gründe]).Typisch für diese Fallgestaltung waren etwa die Entscheidungen zu dem Rechtsverhältnis eines Sprechers und Übersetzers (AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit), eines Bühnenbildners (AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder einer Fernsehreporterin (AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Die spezifische persönliche Abhängigkeit dieser Mitarbeiter von Rundfunk und Fernsehen besteht deshalb in ihrer Abhängigkeit von Apparat und Team (vgl. insoweit auch Urteil des Senats vom 9. März 1977 [betr.: Fernsehreporterin] - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [zu 2 c der Gründe]; ferner Zeuner, RdA 1975, 84 [zu I a.E.], der das "Angewiesensein darauf, persönliche Arbeit innerhalb einer fremdbestimmten Organisation zu leisten" als Merkmal des Arbeitnehmerbegriffs ansieht; ähnlich G. Hueck, RdA 1969, 216 [218 zu Fußn. 26]; Heußner, AuH 1975, 307 [311 zu Fußn. 62]).
Insoweit war sie in der Gestaltung ihrer Arbeit persönlich abhängig (vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr. Fernsehreporterin] - [zu 2 c der Gründe]).
- BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Durch eine solche Betrachtungsweise wird das Grund recht der Vertragsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 8, 274 [328]; 12, 341 [347] nicht verletzt. Die Vertragsfreiheit "besteht nicht schrankenlos. Zum Schutze eines Arbeitnehmers bestehen zahlreiche arbeitsrechtliche Schutzgesetze, die die Vertragsfreiheit begrenzen. Insoweit greift der Gesetzgeber in die Gestaltungsfreiheit ein. Er wird damit dem Auftrag des Grundgesetzes, das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) zu verwirklichen, gerecht (vgl. BVerfGE 8, 274 [329] Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 20 Anm. 12). - BAG, 02.06.1976 - 5 AZR 131/75
Abhängigkeit - Befristeter Arbeitsvertrag - Feststellung der …
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Auch das ist ein Merkmal der persönlich abhängigen Arbeit (vgl. Urteil des Senats AP Nr. 20 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Außenrequisiteur - zu II 1 c der Gründe] im Anschluß an Wiedemann, Das Arbeitsverhältnis als Austausch- und Gemeinschaftsverhältnis, 1966, S. 14 ff., und Lieb, Schwerpunkte Arbeitsrecht, 1975, S. 4 ff.).
- BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 388/76
Befristeter Arbeitsvertrag - Sender - Auslandskorrespondent - Rechtfertigung der …
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Die vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze (BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 2 und 3 der Gründe]) gelten auch im Medienbereich (zuletzt Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 588/76 - [demnächst] AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu III der Gründe]). - BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Die vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgestellten Grundsätze (BAG [GS] 10, 65 [71 ff.] = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu C 2 und 3 der Gründe]) gelten auch im Medienbereich (zuletzt Urteil vom 9. November 1977 - 5 AZR 588/76 - [demnächst] AP Nr. 43 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag [zu III der Gründe]). - BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Allerdings muß er dafür Sorge tragen, daß alle bedeutsamen gesellschaftlichen, politischen und weltanschaulichen Kräfte im Gesamtprogramm zur Geltung kommen können (BVerfGE 12, 205 [263]). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Durch eine solche Betrachtungsweise wird das Grund recht der Vertragsfreiheit (vgl. dazu BVerfGE 8, 274 [328]; 12, 341 [347] nicht verletzt. Die Vertragsfreiheit "besteht nicht schrankenlos. Zum Schutze eines Arbeitnehmers bestehen zahlreiche arbeitsrechtliche Schutzgesetze, die die Vertragsfreiheit begrenzen. Insoweit greift der Gesetzgeber in die Gestaltungsfreiheit ein. Er wird damit dem Auftrag des Grundgesetzes, das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) zu verwirklichen, gerecht (vgl. BVerfGE 8, 274 [329] Leibholz/Rinck, Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 20 Anm. 12). - BAG, 21.09.1977 - 5 AZR 373/76
Abhängigkeit - Musikbearbeiter - Freie Einteilung der Arbeitszeit - …
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Der vom Senat entschiedene Fall eines Musikbearbeiters ist dafür ein Beispiel (Urteil des Senats vom 21. September 1977 - 5 AZR 373/76 -[demnächst] AP Nr. 24 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 22.06.1977 - 5 AZR 753/75
Abhängigkeit - Feststellungsklage - Arbeitsverhältnis - Beschäftigungspflicht - …
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Das hat der Senat in einer nach Verkündung des angefochtenen Urteils ergangenen Entscheidung näher begründet (Urteil vom 22. Juni 1977 - 5 AZR 753/75 -[demnächst] AP Mr. 22 zu § 611 BGB Abhängigkeit [betr.: Filmhersteller] - [zu I 2 der Gründe]). - BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 162/74
Arbeitnehmerstatus: Mitarbeiter des fremdsprachlichen Dienstes einer …
Auszug aus BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76
Typisch für diese Fallgestaltung waren etwa die Entscheidungen zu dem Rechtsverhältnis eines Sprechers und Übersetzers (AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abhängigkeit), eines Bühnenbildners (AP Nr. 17 zu § 611 BGB Abhängigkeit) oder einer Fernsehreporterin (AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - LAG Berlin, 04.10.1976 - 5 Sa 3/76
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Diese Erwägungen werden seit dem hier nicht angegriffenen Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - (…EzA § 611 BGB, Arbeitnehmerbegriff Nr. 17 = RdA 1978, S. 266) teils überlagert, teils ersetzt durch die Darlegung, bei Reportern, Regisseuren, Redakteuren und Filmemachern sei charakteristisch deren Abhängigkeit von den technischen Hilfsmitteln, die ihnen von der Anstalt zur Verfügung gestellt würden, und von dem Team der Anstalt, in das sie bei Herstellung ihrer Beiträge eingegliedert seien; eine derartige Eingliederung begründe in aller Regel die persönliche Abhängigkeit des Mitarbeiters (Ausgangsverfahren der Verfassungsbeschwerden zu 3, 5 bis 7, 9 und 11).Im übrigen sei - in diesem Zusammenhang verweist das Bundesarbeitsgericht auf seine Grundsatzentscheidung vom 15. März 1978 (a.a.O.) - die rechtliche Absicherung des Arbeitsplatzes für die an der Programmgestaltung beteiligten Mitarbeiter gerade auch aus Gründen der Programmfreiheit geboten, denn diese Mitarbeiter seien in ihrer Meinungsäußerung nur dann wirklich frei und könnten nur dann ihren Teil zur Verwirklichung der Rundfunkfreiheit beitragen, wenn der Bestandsschutz ihrer Beschäftigungsverhältnisse gewährleistet sei.
So hat das Bundesarbeitsgericht in dem - nicht mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffenen - Grundsatzurteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - die Auffassung vertreten, die rechtliche Absicherung des Arbeitsplatzes sei aus Gründen der Rundfunkfreiheit geboten, weil die Mitarbeiter, die das Programm gestalteten, vielfach erst dann in ihrer Meinungsäußerung frei seien; "geistige Freiheit" werde "durch Existenzangst gezähmt" (…BAG, EzA § 611 BGB, Arbeitnehmerbegriff Nr. 17 = RdA 1978, S. 266 [269]).
In dem mit der Verfassungsbeschwerde zu 6) angegriffenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1979 wird zwar kurz auf die Rundfunkfreiheit eingegangen, während einige der weiteren angegriffenen Entscheidungen noch einen generellen Hinweis auf das - nicht angegriffene - Urteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - (…EzA § 611 BGB, Arbeitnehmerbegriff Nr. 17 = RdA 1978, S. 266 ff.) enthalten.
- BAG, 30.10.1991 - 7 ABR 19/91
Arbeitnehmereigenschaft von Honorarlehrkräften
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB , der zwar nicht unmittelbar anwendbar ist, aber eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck bringt, enthält ein typisches Abgrenzungsmerkmal (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 a der Gründe; BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 -, unveröffentlicht, zu I der Gründe).Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte persönlich abhängig ist, läßt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigungen beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. u.a. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAGE 41, 247, 254 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe, und BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III der Gründe).
Die Annahme eines Dauerrechtsverhältnisses allein hat keinen arbeitsrechtlichen Aussagewert (BAGE 30, 163, 168 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 b der Gründe und Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu III 7 der Gründe, unter Hinweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 - zu B II 1 der Gründe, und vom 11. Dezember 1985 - 5 AZR 435/84 - zu B II 5 der Gründe).
Die Annahme eines Dauerrechtsverhältnisses allein hat keinen arbeitsrechtlichen Aussagewert (BAGE 30, 163, 168 = AP § 611 BGB - Abhängigkeit - Nr. 26 [zu B I 2 b] und NZA 1991, 933 [zu III 7]) ... .
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Programmgestaltende Rundfunk- und Fernsehmitarbeiter sind nicht allein deswegen Arbeitnehmer, weil sie von Apparat und Team des Senders abhängig sind (Aufgabe von BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe).
a) In der Grundsatzentscheidung vom 15. März 1978 (BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, bei den Mitarbeitern von Rundfunk und Fernsehen, die unmittelbar an der Herstellung einzelner Beiträge beteiligt sind, zeige sich die persönliche Abhängigkeit darin, daß sie in ihrer Arbeit auf den Apparat der Anstalt und das Mitarbeiter-Team angewiesen seien.
Damit hat der Senat in der Sache an der insbesondere im Grundsatzurteil vom 15. März 1978 (BAGE 30, 163 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit) zum Ausdruck gekommenen Auffassung nicht mehr festgehalten, wonach sich die persönliche Abhängigkeit schon darin zeige, daß die Rundfunk- und Fernsehmitarbeiter in ihrer Arbeit auf den Apparat der Anstalt und das Mitarbeiter-Team angewiesen seien.
- BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R
Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie …
Mangels Möglichkeit, allgemeingültige für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien aufzustellen, ist auf eine typologische Abgrenzung der unselbstständigen Arbeit zurückzugreifen (vgl zB BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit = Juris RdNr 26; BAG Urteil vom 23.4.1980 - 5 AZR 426/79 - AP Nr. 34 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 21 = Juris RdNr 23; BAGE 77, 226, 233 f = AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = Juris RdNr 38) . - BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 149/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
Über die Zuordnung einer Vertragsgestaltung zu einer dieser beiden Fallgruppen entscheidet allein der Wille der Parteien (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Eine fachliche Weisungsgebundenheit tritt häufig hinzu; sie ist andererseits für Dienste höherer Art nicht immer typisch (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Allerdings muß bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit berücksichtigt werden (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
Nur aus dem Geschäftsinhalt ergibt sich der jeweilige Vertragstyp (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit; KonzenRupp, Anm. zum Beschluß des BVerfG in EzA Art. 5 GG Nr. 9).
Insoweit wird das Ende der Vertragsfreiheit durch die rechtliche Einordnung des betreffenden Schuldverhältnisses markiert (BAG AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, mit weiteren Nachweisen;… neuerdings zustimmend auch KonzenRupp, aaO, Abschnitt A II 2; Jahnke, ZHR 1982, 595, 621).
- BAG, 09.05.1996 - 2 AZR 438/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen Umstellung der Vertriebsart
Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26, aaO zu B II 2 der Gründe); abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Kriterien lassen sich dabei nicht aufstellen, denn manche Tätigkeiten können sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses (freien Mitarbeiterverhältnisses) erbracht werden (…BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - AP Nr. 59, aaO und Senatsurteil vom 10. Mai 1990 - 2 AZR 607/89 - AP Nr. 51, aaO, zu II 4 der Gründe). - BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 426/79
Arbeitnehmerstatus eines Drehbuchautors und Regisseurs - Rundfunkanstalt
Zur Begründung verweist der Senat auf seine beiden Parteien bekannte ständige Rechtsprechung, insbesondere auf sein Urteil vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- (AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), das eine Filmautorin und Regisseurin betrifft, die in ähnlicher Weise wie der Kläger dieses Rechtsstreits für den damaligen Beklagten beschäftigt war -- nur, anders als der Kläger, für verschiedene Redaktionen --.(Vgl. das eingangs der Entscheidungsgründe genannte Urteil des Senats vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- (zu B II 2 b der Gründe); BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit (zu 3 b der Gründe) m.w.N.).
Deshalb sind die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung des Vertrages entscheidend (ständige Rechtsprechung, vgl. schon BAG 18, 87 (91) = AP Nr. 2 zu § 92 HGB (zu II 1 der Gründe) und, auch zur Vereinbarkeit dieses Rechtsgrundsatzes mit der Vertragsfreiheit, das zu Beginn dieser Entscheidungsgründe genannte Urteil des Senats vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- (zu B II 4 a der Gründe) mit Nachweisen aus dem Schrifttum; soweit ersichtlich zuletzt: Beuthien-Wehler, Anm. zu AP Nr. 21 zu § 611 BGB Abhängigkeit (Bl. 5)).
Der Senat sieht die Unselbständigkeit der hier umstrittenen Tätigkeit für Rundfunk und Fernsehen insbesondere darin, daß die Mitarbeiter in die Arbeitsorganisation der Anstalt eingegliedert und von deren Apparat abhängig sind (Urteil vom 15. März 1978 -- 5 AZR 819/76 -- (zu B II 2 b der Gründe) m.w.N.).
- BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 31/91
Arbeitnehmerstatus; VHS-Dozentin in Schulabschlußkursen
§ 84 Abs. 1 Satz 2 HGB , der zwar nicht unmittelbar anwendbar ist, aber eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck bringt, enthält ein typisches Abgrenzungsmerkmal (vgl. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 a der Gründe; BAGE 36, 77, 84 = AP Nr. 38 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 b der Gründe; BAGE 41, 247, 253 = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 9. Mai 1984 - 5 AZR 195/82 - AP Nr. 45 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 26. Juni 1991 - 5 AZR 453/90 n.v., zu I der Gründe und BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44 = NZA 1992, 407 ff., zu B II 2 der Gründe).Die Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter aufgrund derartiger Weisungsrechte abhängig ist, läßt sich nicht abstrakt für alle Beschäftigungen beantworten, sondern hängt vor allem auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (vgl. u.a. BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAGE 41, 247, 254 f. = AP Nr. 42 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III der Gründe und BAG Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 7 ABR 19/91 - EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 44 = NZA 1992, 407 ff., zu B II 2 der Gründe).
Die Annahme eines Dauerrechtsverhältnisses allein hat keinen arbeitsrechtlichen Aussagewert (BAGE 30, 163, 167 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B I 2 b der Gründe und Urteil vom 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP Nr. 53 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu III 7 der Gründe unter Hinweis auf die unveröffentlichten Urteile vom 24. Oktober 1984 - 5 AZR 346/83 -, zu B II 1 der Gründe und vom 13. November 1985 - 5 AZR 435/84 -, zu B II 5 der Gründe).
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Bei der Frage, in welchem Maße der Mitarbeiter persönlich abhängig ist, ist vor allem die Eigenart der jeweiligen Tätigkeit zu berücksichtigen (BAGE 30, 163, 169 = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 61/05
Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Volkshochschuldozenten
Die Vorschrift enthält keine gesetzliche Definition für alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, die auf das Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person anzuwenden sind (so schon BAG 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - BAGE 30, 163). - BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 155/82
- BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21
Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 151/82
- BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90
Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors
- BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 339/78
- BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 157/82
- BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79
GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person …
- BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95
Status einer Lehrerin am Abendgymnasium
- BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- BSG, 01.02.1979 - 12 RK 7/77
Arbeitnehmereigenschaft - Kursleiterin
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 150/82
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 593/78
Arbeitnehmerstatus von Orchestermusikern - Rundfunkorchester
- BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 434/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkreporters - Vorliegen eines unbefristeten …
- BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89
Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen
- BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 462/82
Status-Beurteilung eines Bauleiters
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 994/77
- LAG Hessen, 10.12.1985 - 5 TaBV 50/85
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl
- BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 818/76
Arbeitnehmerstatus eines freien Mitarbeiters bei einer Rundfunkanstalt
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91
Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der …
- LAG Hamm, 03.04.2007 - 19 Sa 2003/06
Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 58/91
Bewertung des Arbeitnehmerstatus anhand der Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit …
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 188/91
Arbeitnehmerstatus eines Dozenten für VHS-Abschlusskurse - Grad der persönlichen …
- BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 189/91
Arbeitnehmerstatus eines VHS-Dozenten in Schulabschlusskursen - Sachlicher Grund …
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
Zulässigkeit einer Statusklage
- BAG, 10.06.1992 - 7 AZR 446/91
- BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 195/91
Arbeitnehmerstatus - VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Streit über das …
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
Arzt-Krankenhaus-Vertrag
- BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1102/77
- BAG, 09.09.1981 - 5 AZR 477/79
Psychologe - Behindertenfürsorge - Träger der Sozialhilfe - Vereinbarter …
- BAG, 29.01.1992 - 7 ABR 25/91
Arbeitsrechtlicher Status pauschal bezahlter Bildberichterstatter
- BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84
Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit - …
- BAG, 09.06.1993 - 5 AZR 123/92
Arbeitsverhältnis: Voraussetzungen bei einem programmgestaltenden Mitarbeiter …
- BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81
Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag
- BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 258/88
Heimarbeitsverhältnisse aufgrund tatsächlicher Handhabung
- BAG, 28.09.1983 - 7 AZR 275/82
- BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85
Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im …
- LAG Hamm, 07.03.2002 - 17 Sa 1590/01
Bestehen eines Arbeitsverhältnisses in Abgrenzung zu freiem …
- BAG, 14.10.1992 - 5 AZR 114/92
Arbeitsrechtlicher Status eines Fernsehmitarbeiters - Begründung eines …
- LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 Sa 1423/89
Beteiligung; Personalrat; Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis; Abordnung; …
- BAG, 07.05.1980 - 5 AZR 293/78
Arbeitnehmerstatus eines Hörfunkkorrespondenten
- BAG, 27.02.1991 - 5 AZR 107/90
Arbeitrechtlicher Status einer Fernsehreporterin
- BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91
Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland
- BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 97/87
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93
Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 24.10.1984 - 5 AZR 346/83
- Zeichner und Karikaturist -, Abgrenzung freier Mitarbeiter / AN, …
- LAG Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 18 Sa 28/00
Dienstvertrag eines Doktoranden mit einem privatwirtschaftlich tätigen …
- LAG Hamm, 11.01.1999 - 17 Sa 1615/98
Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von dem Rechtsverhältnis eines freien …
- BAG, 03.05.1989 - 5 AZR 158/88
Arbeitnehmereigenschaft eines Pressefotografen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05
Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08
Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …
- LAG Hamm, 22.06.1989 - 17 Sa 1903/88
Freier Mitarbeiter; Arbeitnehmer; Arbeitnehmerbegriff; Gesamtbild der Tätigkeit
- BAG, 16.07.1980 - 5 AZR 728/78
- LAG Nürnberg, 08.09.1994 - 8 (6) Sa 232/93
Betriebsübernahme; Konkurseröffnung; Leitungsmacht; Auffanggesellschaft; …
- BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt
- BAG, 07.09.1983 - 7 AZR 101/82
Lehrlingsbegriff
- BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81
Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz
- LAG Köln, 29.12.2021 - 9 Ta 174/21
Rechtswegzuständigkeit; NGO; Arbeitnehmereigenschaft; Ortskraft
- LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis einer …
- BAG, 14.06.1989 - 5 AZR 346/88
Arbeitnehmereigenschaft: Fernsehansager, der bei einem anderen Sender …
- BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 567/82
Rechtsstellung von Privatdozenten und Lehrbeauftragten nach dem Berliner …
- BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 580/77
Rundfunkbeauftragter - Ermittlung von Schwarzhörern - Arbeitnehmer - Freie …
- BAG, 26.06.1991 - 5 AZR 453/90
Arbeitsrechtlicher Status einer Hebamme mit Belegvertrag
- LSG Hessen, 16.09.1981 - L 8 KR 388/79
Abhängige Beschäftigung; Vorstand; privatrechtlicher Verein; Unternehmerrisiko; …
- BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 422/94
Arbeitnehmerstatus: Gästebetreuer oder -begleiter - "aut-aut-Fall"
- LAG Hamburg, 20.10.1995 - 3 TaBV 8/94
Überprüfung einer Wahlaufhebung zur Betriebsratswahl wegen Teilnahme von freien …
- BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 435/84
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Voraussetzungen für das …
- BAG, 13.01.1983 - 5 AZR 156/82
Rundfunkfreiheit und freie Mitarbeiter
- LAG Köln, 05.03.1998 - 5 Sa 1470/97
Arbeitnehmer; Rundfunkbeauftragter
- LAG Köln, 23.01.1989 - 5 Sa 1028/88
Arbeitsverhältnis; Franchiseunternehmen; Mittelbares Arbeitsverhältnis; …
- SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01
Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit - …
- BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 506/93
Arbeitnehmereigenschaft eines "Ein-Mann-Unternehmers" ohne eigene Betriebsstätte …
- LAG Berlin, 30.07.1997 - 18 Sa 20/97
Kraftfahrer; Status; Arbeitnehmer; Selbstständige; Franchise
- LAG Hessen, 16.03.1990 - 13 Sa 151/89
Arbeitnehmerstatus: angestellter Rechtsanwalt
- BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 28/87
Arbeitsrechtlicher Status einer Musikdozentin - Abgrenzung eines …
- LSG Hessen, 15.04.1981 - L 8 KR 217/80
Abhängige Beschäftigung; tatsächliche Gestaltung der Tätigkeit; …
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 35/89
Verpflichtung eines Klinikums zur Vergütung von Bereitschaftsdiensten und …
- LAG Niedersachsen, 07.09.1990 - 3 (2) Sa 1791/89
Wirksamkeit einer Kündigung; Anspruch auf Weiterbeschäftigung und die Zahlung …
- LAG Hessen, 23.02.1990 - 15 Sa 852/89
Umfang des persönlichen Geltungsbereichs von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen …
- LAG Berlin, 21.12.1989 - 7 Sa 68/89
Arbeitsverhältnis; Dienstvertrag; Freier Mitarbeiter; Persönliche Abhängigkeit; …
- LSG Hessen, 18.03.1981 - L 8 KR 830/80
- BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 13/90
Beendigung des Rechtstreits durch übereinstimmende Erledigungserklärungen - …
- BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 468/86
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikmoderators - Bestehen eines …
- LAG Berlin, 15.07.1985 - 9 Sa 34/85
Privat-Arbeitsverträge zwischen in der Forschung tätigen Hochschulmitgliedern und …
- LAG Düsseldorf, 03.12.1996 - 8 Sa 1174/96
Arbeitnehmerstatus: Reiseleiterin
- BAG, 16.03.1988 - 5 AZR 27/87
Abgrenzung des Status von Musikdozenten als Angestellte oder freie Mitarbeiter
- BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 69/84
Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - …
- LAG Hamburg, 11.12.1989 - 4 Sa 67/89
Arbeitnehmerähnliche Person; Zuständigkeit; Arbeitsgericht; Rechtsweg; …
- BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 285/85
Befristeter Arbeitsvertrag - Status einer Lehrkraft in einer Maßnahme zur …
- ArbG Köln, 31.08.2011 - 3 Ca 8182/10
- BAG, 25.01.1988 - 5 AZR 43/77
Gesamthafenbetrieb - Hafeneinzelbetrieb - Streitigkeit - Gericht - Zuständigkeit
- BAG, 12.09.1984 - 5 AZR 567/81
- BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 325/82
- BAG, 03.08.1983 - 5 AZR 15/81
- OVG Bremen, 12.06.1984 - -PV B 4/84
Personalvertretungsrechtliche Stellung von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften an …
- BSG, 24.11.1983 - 3 RK 35/82
- LAG München, 08.08.2012 - 11 Sa 339/12
- BAG, 20.01.1982 - 5 AZR 709/79
- BAG, 13.12.1978 - 5 AZR 487/77
- BAG, 24.02.1982 - 4 AZR 526/79