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   BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 839/79   

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https://dejure.org/1982,2404
BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 839/79 (https://dejure.org/1982,2404)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1982 - 5 AZR 839/79 (https://dejure.org/1982,2404)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 (https://dejure.org/1982,2404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergang von Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung bei Landkrankenkassen - Landwirtschaftliche Krankenkassen - Fortsetzung der Arbeitsverhältnisses - DO-Angestellte - Geschäftsführer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 827/98

    Betriebsübergang - Notariat

    Dieser Zweck geht dahin, die Fälle der Universalsukzession kraft Gesetzes (BAG Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Nr. 1 Saarland UniversitätsG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 6. September 1978 - 4 AZR 162/77 - AP Nr. 13 zu § 613 a BGB [Bl. 496]) oder sonstigen Hoheitsaktes von der Anwendung der Vorschrift auszuschließen.
  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG

    Dabei unterlag er in allen Instanzen (vgl. das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 -, AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ).

    Das gilt insbesondere für das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ), mit dem der Antrag auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten, dem Kläger auf Lebenszeit Bezüge eines gewählten Geschäftsführers der Landkrankenkasse für den Kreis D nach der fortgeltenden Dienstordnung dieser Krankenkasse zu zahlen, rechtskräftig abgewiesen worden war.

    Soweit sich diese Verfassungsnorm in ihren Absätzen 2 und 3 mit dem Zwang des Bürgers zu einer bestimmten Arbeit beschäftigt, greift sie vorliegend schon deswegen nicht ein, weil der Kläger zu einer Tätigkeit bei der Beklagten nicht gezwungen wird, wie zutreffend in Übereinstimmung mit dem Landesarbeitsgericht auch schon der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ) ausgeführt hat.

    Das hat mit Recht schon der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG ) hervorgehoben.

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Vom sachlichen Geltungsbereich der Norm sind daher Betriebsübergänge ausgenommen, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge kraft Gesetzes oder eines sonstigen Hoheitsaktes vollzogen werden (BAG 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - AP KVLG § 104 Nr. 1; 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Saarland UniversitätsG Nr. 1 = EzA BGB § 613 a Nr. 5; 6. September 1978 - 4 AZR 162/77 - AP BGB § 613 a Nr. 13 = EzA BGB § 613 a Nr. 20; 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - BAGE 92, 251).
  • BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89

    Besoldung von Dienstordnungs-Angestellten - Voraussetzungen für einen Verstoß

    Das wurde rechtskräftig von der Beklagten abgelehnt (vgl. Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG).

    Er hat das darauf gestützt, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. März 1982 (- 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG) zu dem Ergebnis gelangt sei, das Aufgabengebiet des Klägers folge in seiner Wertigkeit unmittelbar der Tätigkeit des Geschäftsführers und seines Stellvertreters.

    Die gegenteilige Auffassung kann der Kläger insbesondere nicht auf die Ausführungen des Fünften Senats im Urteil vom 10. März 1982 (- 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG) stützen.

  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 73/01

    Gesamtrechtsnachfolge - Errichtung des Erzbistums Hamburg

    Vom sachlichen Geltungsbereich der Norm sind daher Rechtsübergänge ausgeschlossen, die wegen der Gesamtrechtsnachfolge oder eines sonstigen Hoheitsakts vollzogen werden (BAG 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - AP KVLG § 104 Nr. 1; 18. Februar 1976 - 5 AZR 616/74 - AP Saarland UniversitätsG § 1 Nr. 5 = EzA BGB § 613 a Nr. 5; 6. September 1978 - 4 AZR 162/77 - AP BGB § 613 a Nr. 13; 26. August 1999 - 8 AZR 827/98 - BAGE 92, 251).
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 276/82

    Übernommener DO-Angestellter - Vergütung nach KVLG - Rechtsübergang der

    Fehl geht schließlich auch der Hinweis der Revision auf das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 859/79 - (AP Nr. 1 zu § 104 KVLG).
  • LAG Berlin, 07.03.2000 - 3 Sa 2740/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - - Berliner Bäder-Anstaltsgesetz

    Das Berufungsgericht entnimmt der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass es dieser Auffassung folgt, obwohl dazu eine definitive Entscheidung -- soweit ersichtlich -- noch nicht ergangen ist (vgl. BAG AP Nr. 1 zu Saarland UniversitätsG zu I 2c der Gründe; BAG AP Nr. 1 zu § 104 KVLG zu 1 der Gründe).
  • LAG Brandenburg, 30.10.1996 - 4 Sa 489/96

    Bemessung der Lebensalterstufe bei der tariflichen Vergütung für den Bereich der

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  • BAG, 12.02.1986 - 4 AZR 523/84
    Dabei unterlag er in allen Instanzen (vgl. das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom lo. März 1982 - 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 1o4 KVLG).
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