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   BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93   

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https://dejure.org/1995,425
BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 (https://dejure.org/1995,425)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 (https://dejure.org/1995,425)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1995 - 5 AZR 848/93 (https://dejure.org/1995,425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Holschuld

  • mein-arbeitszeugnis.com (Kurzinformation)

    Arbeitszeugnis: Zusendung dank Rückumschlag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen - Ehemaliger Arbeitnehmer scheitert mit Klage auf Zusendung des Arbeitszeugnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 258
  • NJW 1995, 2373
  • ZIP 1995, 1110
  • MDR 1995, 825
  • NZA 1995, 671
  • BB 1995, 1355
  • BB 1995, 625
  • DB 1995, 1518
  • DB 1995, 634
  • JR 1995, 395
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Hessen, 01.03.1984 - 10 Sa 858/83

    Arbeitspapiere: Schadensminderungspflicht bei verspäteter Herausgabe

    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93
    Auch in der Rechtsprechung ist unumstritten, daß die Zeugnisschuld eine Holschuld im Sinne von § 269 Abs. 2 BGB ist (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984 - 10 Sa 858/83 - DB 1984, 2200; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1962 - 8 Sa 392/62 - DB 1963, 419; Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 21. Juli 1971 - Ca 3/71 - BB 1972, 222).

    b) Allerdings wird in der Literatur wie in der Rechtsprechung die Ansicht vertreten, aus Gründen der nachwirkenden Fürsorge könne aus der Holschuld eine Schickschuld werden, z. B. dann, wenn die Abholung der Arbeitspapiere für den Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Kosten oder besonderen Mühen verbunden sei (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).

    Daneben ist eine solche Verpflichtung des Arbeitgebers angenommen worden, wenn ein Arbeitnehmer die Erteilung des Zeugnisses rechtzeitig vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt hat, es jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die in der Sphäre des Arbeitgebers liegen, nicht zur Abholung durch den Arbeitnehmer bereitliegt (LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.1962 - 8 Sa 392/62
    Auszug aus BAG, 08.03.1995 - 5 AZR 848/93
    Auch in der Rechtsprechung ist unumstritten, daß die Zeugnisschuld eine Holschuld im Sinne von § 269 Abs. 2 BGB ist (vgl. LAG Frankfurt am Main, Urteil vom 1. März 1984 - 10 Sa 858/83 - DB 1984, 2200; LAG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 1962 - 8 Sa 392/62 - DB 1963, 419; Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluß vom 21. Juli 1971 - Ca 3/71 - BB 1972, 222).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 893/98

    Das "geknickte" Zeugnis

    Seine Pflicht beschränkt sich darauf, das Arbeitszeugnis im Betrieb für den Arbeitnehmer zum Abholen bereit zu halten (BAG 8. März 1995 - 5 AZR 848/93 - AP BGB § 630 Nr. 21 = EzA BGB § 630 Nr. 19).

    Im Einzelfall kann der Arbeitgeber im Interesse des Arbeitnehmers auch verpflichtet sein, das Zeugnis dem Arbeitnehmer zu schicken (BAG 8. März 1995 - 5 AZR 848/93 - AP BGB § 630 Nr. 21 = EzA BGB § 630 Nr. 19).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.11.2017 - 5 Sa 314/17

    Form eines Arbeitszeugnisses

    Es war dem in A-Stadt wohnhaften Kläger nicht unzumutbar, das Zeugnis in Mainz abzuholen oder durch einen beauftragten Boten abholen zu lassen (zur Holschuld vgl. BAG 08.03.1995 - 5 AZR 848/93).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2009 - 1 Sa 370/08

    Schadensersatz, Zeugnis (Erteilung), Erteilung, nicht fristgemäße, Fälligkeit,

    Grundsätzlich sind Arbeitspapiere wie das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer abzuholen - Holschuld - (vergl. BAG vom 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 - zitiert nach juris).

    Der Arbeitgeber hat das Zeugnis dem Arbeitnehmer jedoch zu übersenden, wenn die Abholung dem Arbeitnehmer einem unverhältnismäßigen Aufwand verursachen würde (BAG vom 08.03.1995 - 5 AZR 848/93 - Rz. 14 f.).

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