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   BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78   

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BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78 (https://dejure.org/1980,58)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1980 - 5 AZR 881/78 (https://dejure.org/1980,58)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1980 - 5 AZR 881/78 (https://dejure.org/1980,58)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gratifikation - Sonderzuwendung - Ungleichbehandlung - Grundsatz derGleichbehandlung - Weihnachtsgratifikation - Darlegungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 57
  • NJW 1980, 2374
  • ZIP 1980, 674
  • VersR 1980, 957
  • DB 1980, 1650
 
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Wird zitiert von ... (132)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
    Im Urteil vom 4.2.1976 (AP Nr. 40 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat der Senat ausgesprochen, daß der rechtliche Charakter der freiwilligen Leistung bestimmend sei für die Befugnis des Arbeitgebers, hinsichtlich des Empfängerkreises Unterscheidungen zu treffen.
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78
    In der Entscheidung vom 17.5.1978 (AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) heißt es, daß der Zweck einer allgemeinen Lohn- und Gehaltserhöhung in erster Linie im Ausgleich der Verteuerung der Lebenshaltungskosten liege und es daher sachfremd sei, bestimmte Arbeitnehmergruppen völlig von der allgemeinen Gehaltserhöhung herauszunehmen, da die Verteuerung der Lebenshaltungskosten sämtliche Arbeitnehmer betreffe.
  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 640/04

    Weihnachtsgeld - Gleichbehandlung Arbeiter/Angestellte

    Der Zweck einer Weihnachtsgratifikation rechtfertigt es allerdings in der Regel nicht, hinsichtlich der Höhe zwischen Arbeitern und Angestellten zu differenzieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80 mwN).

    a) Wird vom Arbeitgeber kein anderweitiger Zweck angegeben, soll die Zahlung eines Weihnachtsgeldes zu den anlässlich des Weihnachtsfestes entstehenden besonderen Aufwendungen des Arbeitnehmers beitragen und seine in der Vergangenheit geleisteten Dienste zusätzlich honorieren (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 60 f.; 30. März 1994 - 10 AZR 681/92 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 113 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 110).

    Dass diese von unterschiedlichem Wert gewesen sein mag, fand seine Berücksichtigung schon darin, dass sich die Höhe des Weihnachtsgeldes an der Höhe der Arbeitsvergütung orientierte, die ihrerseits Maßstab für den Wert der Arbeitsleistung war (vgl. BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61).

    Dies käme im Ergebnis einer ohne das Vorliegen besonderer, objektiver Gründe grundsätzlich nicht zulässigen Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten bei der Zahlung von Weihnachtsgeld gleich (BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 61; 25. Januar 1984 - 5 AZR 89/82 - BAGE 45, 76, 80).

    Selbst wenn trotz revisionsrechtlicher Bedenken die Beklagte mit diesem Vortrag noch gehört werden könnte, obwohl sie diesen für den Kläger nicht erkennbaren Differenzierungsgrund entgegen der Rechtsprechung des Dritten und des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23, 28; 20. Juli 1993 - 3 AZR 52/93 - BAGE 73, 343, 350; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57, 62) nicht spätestens im Januar 2003 offen gelegt hat, als der Kläger an sie herantrat und ein Weihnachtsgeld in Höhe seines monatlichen Bruttogrundlohns für das Jahr 2002 beanspruchte, fehlten sachliche Kriterien für die Besserstellung der ca. 70 Angestellten der Beklagten.

  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    e) Nach der Rechtsprechung des Dritten und Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmern die nicht ohne Weiteres erkennbaren Gründe für eine Ungleichbehandlung spätestens dann mitteilen, wenn ein von der Vergünstigung ausgeschlossener Arbeitnehmer Gleichbehandlung verlangt (17. Februar 1998 - 3 AZR 783/96 - BAGE 88, 23; 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 116/04

    Gleichbehandlung - Maßregelungsverbot - Abfindung

    Die sachliche Rechtfertigung dieser Gruppenbildung kann nur am Zweck der freiwilligen Leistung des Arbeitgebers gemessen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - BAGE 33, 57).
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