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   BAG, 16.11.1968 - 5 AZR 90/68   

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BAG, 16.11.1968 - 5 AZR 90/68 (https://dejure.org/1968,1280)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsverlangen - Arbeitsfreistellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1969, 273
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Nürnberg, 29.08.2006 - 7 Sa 676/05

    Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

    Aus der Gesamtschau dieser Regelungen ist abzuleiten, dass der Naturalurlaub Vorrang vor der Abgeltung hat (BAG Urteil vom 16.11.1968 - 5 AZR 90/68 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung; LAG Köln, Urteil vom 16.03.2000, NZA-RR 2001, 310; Hohmeister, DB 98, 1130; Nägele, DB 98, 1132).

    Wollte man die unter II. dargestellte Rechtsansicht nicht teilen, müsste dem Abgeltungsverlangen wohl der Einwand der rechtsmissbräuchlichen Rechtsausübung entgegengehalten werden (BAG Urteil vom 16.11.1968 - 5 AZR 90/68 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Nägele DB 98, 1132).

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Das Landesarbeitsgericht hat sich zur Begründung seiner Auffassung auf das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. November 1968 (- 5 AZR 90/68 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung) bezogen.
  • LAG Sachsen, 01.08.2007 - 3 Sa 797/06

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Erfüllung des Urlaubsanspruchs durch unwiderrufliche

    Ein Urlaubsabgeltungsverlangen ist dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist von der Arbeitspflicht unter voller Lohnzahlung unwiderruflich freigestellt war, somit mit einem Rückruf nicht mehr zu rechnen brauchte, und sich nicht selbst um die zeitliche Konkretisierung des Urlaubs bemüht hat (vgl. BAG, Urteil vom 16.11.1968 - 5 AZR 90/68 - in EzA Nr. 7 zu § 7 BUrlG).
  • LAG Hessen, 21.05.2013 - 4 Sa 1712/12

    Urlaub - Übertragung; Urlaub - Übertragung

    Im Gegensatz zu seiner heutigen Rechtsprechung nahm das Bundesarbeitsgericht seinerzeit jedoch an, dass der Urlaub nicht bereits mit dem Ablauf des Übertragungszeitraums von § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG verfällt, sondern auf das gesamte Folgejahr übertragen wird, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub auf Grund einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit nicht in Anspruch nehmen konnte ( BAG 13. November 1969 a. a. O, zu 2; 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 3 ).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 7 Sa 9/90

    Urlaubsabgeltung: Anspruch nach Vergleich im Kündigungsschutzprozess und

    Mit dieser Auffassung setzt sich das Berufungsgericht nicht in Widerspruch zu der vom Arbeitsgericht und der Beklagten zu 1 zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.11.1968 (AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung), die noch auf anderen Vorstellungen über die Urlaubsgewährung beruht.
  • BAG, 07.02.1985 - 6 AZR 534/82
    Solche Umstände, die am 15. Mai 1981 von der Beklagten ausgesprochenen Freistellung unter Gehaltsfortzahlung als Urlaubsgewährung werten zu können, lagen hier in den Kündigungsgründen, der Abholung der persönlichen Sachen durch den Kläger am 25. Mai 1981 und der Behauptung der Beklagten, ein Rückruf auf den Arbeitsplatz sei mit Sicherheit ausgeschlossen gewesen (vgl. dazu BAG Urteil vom 16. November 1968 - 5 AZR 90/68 -, AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 24.09.1981 - 6 AZR 659/78
    Die Klägerin war auch nicht etwa während der Kündigungsfrist ausdrücklich von der Arbeit unter Fortzahlung der Gehaltsbezüge freigestellt worden (so im Fall BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
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