Rechtsprechung
BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter - Befristetes Arbeitsverhältnis
- archive.org
- hensche.de
Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Freie Mitarbeit, Scheinselbständigkeit
- Judicialis
BGB § 620; ; BGB § 611; ; BeschFG § 4; ; Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Senders Freies Berlin in der Fassung vom 1. März 1983 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 620, § 611 BeschFG § 4 i.d.F. vom 1.3.1983
Arbeitnehmereigenschaft von Kameraassistenten - Abrufarbeit - Befristungsvoraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 08.12.1995 - 93 Ca 4776/95
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 14 Sa 15/96
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Papierfundstellen
- NZA 1999, 82
- BB 1998, 2211
- DB 1998, 2608
- ZUM 1999, 171
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (16)
- BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89
Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Fehlt es an einem sachlichen Grund für die Befristung, so liegt eine objektiv funktionswidrige und deshalb mißbräuchliche Vertragsgestaltung vor mit der Folge, daß sich der Arbeitgeber auf die Befristung nicht berufen kann (Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 - GS 1/59 - BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAGE 65, 86 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Bei mehreren befristeten Arbeitsverträgen ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrags auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen (BAGE 65, 86 = aaO).
Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe).
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Hinsichtlich der nicht programmgestaltenden, aber rundfunk- und fernsehtypischen Mitarbeit an Sendungen hat der Senat mehrfach ausgesprochen, daß sich diese in der Regel nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen durchführen läßt (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343 = AP Nr. 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit).
- LAG Berlin, 21.11.1996 - 14 Sa 15/96
Arbeitsverhältnis; Kameraassistent; Kameramann; Medienberufe; Weisungsgebunden
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 21. November 1996 - 14 Sa 15/96 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11. No-vember 1982 (- 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bei einer Unterbrechung von 2 2/3 Monaten und in seinem Urteil vom 20. März 1996 (- 7 AZR 687/95 -) bei einer Unterbrechung von vier Monaten das Bestehen eines engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs verneint. - BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95
Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Bei dem Begriff der sachlichen Rechtfertigung einer Befristung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle unterliegt (BAGE 83, 60, 64 = AP Nr. 180 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag). - BAG, 20.03.1996 - 7 AZR 687/95
Zustandekommen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.R.e. medizinischen …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 11. No-vember 1982 (- 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) bei einer Unterbrechung von 2 2/3 Monaten und in seinem Urteil vom 20. März 1996 (- 7 AZR 687/95 -) bei einer Unterbrechung von vier Monaten das Bestehen eines engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs verneint. - BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96
Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Sie üben Hilfsdienste und damit eine eher untergeordnete Tätigkeit aus, die keinen nennenswerten eigenen Gestaltungsspielraum zuläßt (vgl. BAG Urteil vom 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Der Senat hat weiter ausgeführt, daß auch das den Mitarbeitern eingeräumte Recht, einzelne Einsätze abzulehnen, daran nichts ändert (BAG Urteil vom 3. Oktober 1975 - 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAGE 76, 21, 29 = AP Nr. 15 zu § 611 BGB Rundfunk; BAGE 77, 226, 236; 78, 343, 353 = AP Nr. 73, 74 zu § 611 BGB Abhängigkeit). - BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88
Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben …
Auszug aus BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Dabei kommt es vor allem auf den Anlaß und die Dauer der Unterbrechung sowie auf die Art der Weiterbeschäftigung an (BAGE 62, 48, 53 = AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II c aa der Gründe; BAGE 65, 86, 94 = AP Nr. 136 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu A II 2 der Gründe). - BAG, 18.01.1979 - 2 AZR 254/77
Rechtlich unterbrochene Arbeitsverhältnisse - Enger sachlicher Zusammenhang - …
- BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 562/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Erfordernis und Geeignetheit eines zulässigen …
- BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis
- BAG, 21.10.1954 - 2 AZR 25/53
Arbeitsverhältnis: Befristung
- BAG, 12.10.1960 - GS 1/59
Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer …
- BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung
Die Klägerin konnte die von der Beklagten zum Vertragsinhalt geäußerte Vorstellung, keine arbeitsrechtlichen oder sonstigen Bindungen eingehen zu wollen, objektiv nicht als Befristung verstehen (vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151). - BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01
Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen
Ohne Erfolg beruft sich der Kläger auf die Entscheidungen des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 1998 (- 5 AZR 2/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 24 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 71 und - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151) sowie des Neunten Senats vom 19. Januar 1993 (- 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147 ff. = AP BUrlG § 1 Nr. 20). - LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, …
Voraussetzung ist jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden (BAG, Urt. v. 22.04.1998 - 5 AZR 92/97 - Juris, Rn 33 u. 35).
- BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151, zu B II 2 der Gründe; 13. September 1989 - 7 AZR 562/88 -, zu I 3 der Gründe). - BSG, 03.12.1998 - B 7 AL 108/97 R
Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Rundfunk- und …
Voraussetzung sei jedoch, daß der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl: BAG NZA 1998, 1277, 1278 f mwN; BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Auch bei Einsätzen aufgrund jeweils vorhergehender telefonischer Anfragen des Arbeitgebers könne ein Dauerarbeitsverhältnis entstehen, sofern die oben genannten Kriterien vorliegen (BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97).
- SG Landshut, 20.10.2005 - S 16 AL 169/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld bei der Erfüllung der notwendigen …
Dies gilt auch für sog. Abrufarbeitsverhältnisse typischer oder atypischer Art (vgl. BAG NZA 1999, 82 f).Voraussetzung sei jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen werde und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch mache, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen könne, auch in Zukunft herangezogen zu werden (vgl. BAG NZA 1998, 1277 f; BAG NZA 1999, 82 f = BB 1998, 2211).
Auch bei Einsätzen aufgrund jeweils vorhergehender telefonischer Anfragen des Arbeitgebers könne ein Dauerarbeitsverhältnis entstehen, sofern die oben genannten Kriterien vorliegen (BAG NZA 1999, 82 f).
Nach den von der Kammer getroffenen Feststellungen erfüllt der Kläger alle genannten Voraussetzungen, die vom BSG unter Berücksichtigung der Rspr. des BAG (insbesondere BAG NZA 1999, 82 f) für das Bestehen eines Dauerarbeitsverhältnisses aufgestellt wurden.
- BAG, 07.04.2004 - 7 AZR 441/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Mehrbedarf - Drittmittel
Da die Parteien - abgesehen von dem von der Klägerin geäußerten Vorbehalt - keine Regelung in Bezug auf den anhängigen Rechtsstreit getroffen haben, ist davon auszugehen, dass sie den neuen befristeten Vertrag nur für den Fall abgeschlossen haben, dass zwischen ihnen nicht bereits auf Grund der am 7. August 2000 abgeschlossenen Verträge ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 25 = EzA BGB § 620 Nr. 151, zu B II 2 der Gründe; 13. September 1989 - 7 AZR 562/88 -, zu I 3 der Gründe; 10. März 2004 - 7 AZR 402/03 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15
Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher …
Die regelmäßige Wiederholung kurzfristiger Beschäftigungen eines konkreten Arbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber kann allerdings auch den Schluss rechtfertigen, dass die einzelnen Dienstleistungen Ausfluss eines einheitlichen Beschäftigungsverhältnisses sind, das - wenn auch nur stillschweigend - auf die Wiederholung der Dienstleistungen gerichtet ist (BSG, Urteil vom 13. Februar 1962 - 3 RK 2/58 -, BSGE 16, 158; vgl. auch BAG, Urteil vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - NZA 1999, 82: Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch dann entstehen, wenn den Einsätzen jeweils telefonische Anfragen, ob der Mitarbeiter zur Verfügung steht, vorausgehen. - LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19
Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder …
Der Kläger vertritt die Ansicht, die Ausführungen des Arbeitsgerichtes stünden in Divergenz zu dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. April 1998 (- 5 AZR 92/97 -) .Entgegen der Ansicht des Klägers liegt bei Verneinung eines Arbeitsverhältnisses auch keine Divergenz zum dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 22. April 1998 (- 5 AZR 92/97 -) vor.
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 647/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) kann ein Dauerarbeitsverhältnis auch dann vorliegen, wenn dem Mitarbeiter erklärt wird, er sei nicht verpflichtet, die im Dienstplan vorgesehenen Einsätze wahrzunehmen, die Dienstpläne seien also unverbindlich oder träten erst in Kraft, wenn ihm die einzelnen Mitarbeiter nicht widersprächen oder ihr Erscheinen zu dem vorgesehenen Termin jeweils bestätigten.Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. vom 22. April 1998 - 5 AZR 92/97 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Rundfunk) jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden.
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 654/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 650/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.04.2016 - L 18 AL 117/15
Arbeitslosengeld - Kameramann - Rundfunk- und Fernsehanstalt - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 651/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 648/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 652/09
Häufig wiederkehrende kurzfristige Beschäftigung von Rettungssanitätern und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - L 8 R 968/12
Statusfeststellungsverfahren
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 649/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 653/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 11 Sa 655/09
- LSG Brandenburg, 17.03.2004 - L 10 AL 121/01
Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit zwischen befristeten …
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 119/98
Vergütung studentischer Sitzwachen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - L 8 R 870/13
Statusfeststellungsverfahren für eine Haushilfe - Freier Mitarbeiter -; …
- LSG Berlin-Brandenburg, 24.06.2009 - L 4 AL 180/07
Dauerarbeitsverhältnis; befristetes Arbeitsverhältnis; Vereinbarung über eine …
- LAG Hamm, 03.11.2003 - 11 Sa 2022/02
Fehlende Aussicht eines dauerhaften Beschäftigungsbedarfs als sachlicher Grund …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2020 - L 18 AL 99/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - L 8 R 968/10
Sozialversicherungspflichtigkeit einer Tätigkeit als Serviceingenieur bei einem …
- LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 144/01
- LAG Hessen, 15.04.1999 - 12 Sa 469/98
Wirksamkeit einer Befristung eines Anstellungsvertrags; Grundsätzliche …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2014 - L 8 R 627/13
Statusfeststellungsverfahren
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 91/17
Arbeitslosengeld - unständige Beschäftigung - Dauerbeschäftigungsverhältnis - …
- LAG Berlin, 22.02.2002 - 7 Sa 980/01
Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub; Voraussetzungen des gesetzlichen …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1863/10
Arbeitnehmerstatus - Bestehen eines Arbeitsvertrags aufgrund eines Rahmenvertrags …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06
Berechnung des Krankengeldes; mehrere unständige, tageweise ausgeübte …
- SG Duisburg, 23.11.2005 - S 10 RA 19/03
Rentenversicherung
- LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 22/21
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Mitarbeiter einer …
- VGH Hessen, 08.03.2001 - 22 TL 43/01
Wählbarkeit zum Personalrat - Mindestbeschäftigungszeit
- LAG Düsseldorf, 09.02.1999 - 16 Sa 1731/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - Ausscheiden des Vertretenen - Ausschreibungs- und …
- LSG Hamburg, 24.11.2021 - L 2 AL 30/21
Anspruch des an einzelnen Tagen beschäftigungslosen Arbeitnehmers auf Gewährung …
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.06.2021 - L 14 AL 2/17
Arbeitslosengeld - Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit - unständige …
- LAG Köln, 07.10.1998 - 2 Sa 623/98
Arbeitnehmerstatus eines Übersetzersr, Adapters und Sprecher von Berichten und …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2002 - L 5 KR 119/01
Krankenversicherung