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   BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12   

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https://dejure.org/2012,48848
BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12 (https://dejure.org/2012,48848)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2012 - 5 AZR 93/12 (https://dejure.org/2012,48848)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 (https://dejure.org/2012,48848)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze - ungerechtfertigte Bereicherung - Annahmeverzug

  • openjur.de

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze; ungerechtfertigte Bereicherung; Annahmeverzug

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze - ungerechtfertigte Bereicherung - Annahmeverzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 812 Abs 1 S 2 Alt 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 615 S 1 BGB, § 293 BGB, § 294 BGB
    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze - ungerechtfertigte Bereicherung - Annahmeverzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die vereinbarte, vor der Regelaltersgrenze liegende Altersgrenze hinaus

  • rewis.io

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze - ungerechtfertigte Bereicherung - Annahmeverzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses über die vereinbarte, vor der Regelaltersgrenze liegende Altersgrenze hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstattung einer Übergangsversorgung bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der tarifvertraglichen Altersgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 167
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Dies gilt vor allem dann, wenn dem Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres erkennbar ist, wann und wo er die Arbeit wieder aufnehmen kann (BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 14 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 37; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 95 Rn. 63) .

    In welcher Höhe der Klägerin im Rahmen der anzustellenden Gesamtberechnung (vgl. BAG 22. November 2005 - 1 AZR 407/04 - Rn. 22 mwN, BAGE 116, 246; 12. Dezember 2006 - 1 AZR 96/06 - Rn. 33, BAGE 120, 308; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 29, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 37) noch weitere Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs zustehen, kann der Senat nicht entscheiden.

    Bei der Berechnung ist insoweit nicht auf die in diesem Monat anteilig zu leistenden Arbeitstage abzustellen, sondern die anteilige Vergütung ist auf der Grundlage eines Tagessatzes von einem Dreißigstel des Monatsentgelts zu berechnen (§ 24 Abs. 3 MTV, vgl. auch BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 22 ff., EzA BGB 2002 § 615 Nr. 37) .

  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Die Verschaffung eines Versicherungsschutzes gehört zu den möglichen Bereicherungsgegenständen iSv. § 812 BGB (BGH 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81 - zu IV 1 b der Gründe, NJW 83, 1420; Bamberger/Roth/Wendehorst BGB 3. Aufl. 2012 § 812 Rn. 41; Staudinger/Lorenz BGB 13. Aufl. 2007 § 812 Rn. 66; Schulze/Dörner/ Ebert/Hoeren/Kemper/Saenger/Schreiber/Schulte-Nölke/Staudinger Bürgerliches Gesetzbuch 7. Aufl. 2012 § 812 Rn. 3 ) .

    Die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerin haben der Klägerin diesen Versicherungsschutz verschafft und ihr damit unmittelbar eine Leistung erbracht (zum Leistungsbegriff, vgl. BGH 31. Oktober 1963 - VII ZR 285/61 - BGHZ 40, 272; 24. Februar 1972 - VII ZR 207/70 - BGHZ 58, 184; MünchKomm/ BGB/Schwab 5. Aufl. 2009 § 812 Rn. 41; Bamberger/Roth/Wendehorst BGB 3. Aufl. 2012 § 812 Rn. 37; zum Fall der Verschaffung eines Versicherungsschutzes, vgl. BGH 2. Dezember 1982 - III ZR 90/81 - zu IV 1 b der Gründe, NJW 1983, 1420 ) .

  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Lediglich nach einer unwirksamen Arbeitgeberkündigung bedarf es zur Begründung des Annahmeverzugs keines Angebots des Arbeitnehmers (st. Rspr., BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 14 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 36) .

    Die objektive Leistungsfähigkeit und der subjektive Leistungswille sind von dem Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzungen, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen müssen (BAG 17. August 2011 - 5 AZR 251/10 - Rn. 15 mwN, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 34; 22. Februar 2012 - 5 AZR 249/11 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 615 Nr. 36) .

  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB (BAG 13. November 1980 - 5 AZR 572/78 - zu II 2 b der Gründe) .
  • BAG, 11.07.1961 - 3 AZR 216/60

    Tarifvertrag - Vorschußweise Zahlung - Gewährung als Vorschuß - Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Eine Zahlung durch den Arbeitgeber ist dann ein Vorschuss, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig sind, dass es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet werde (BAG 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1) .
  • BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

    Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Eine Zahlung durch den Arbeitgeber ist dann ein Vorschuss, wenn sich beide Seiten bei der Auszahlung darüber einig sind, dass es sich um eine Vorwegleistung handelt, die bei Fälligkeit der Forderung verrechnet werde (BAG 11. Juli 1961 - 3 AZR 216/60 - BAGE 11, 188; 13. Dezember 2000 - 5 AZR 334/99 - zu II 2 b der Gründe, AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1) .
  • BAG, 20.02.2002 - 7 AZR 748/00

    Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Die Arbeitnehmer sollen abgesichert werden, weil ihnen durch die Einführung einer tariflichen Altersgrenze die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses versagt wird (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 748/00 - zu B II 3 b cc der Gründe, BAGE 100, 292; 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - zu I 1 c cc der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 28 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 6) .
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 235/01

    Tarifvertragliche Übergangsversorgung

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Die Arbeitnehmer sollen abgesichert werden, weil ihnen durch die Einführung einer tariflichen Altersgrenze die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses versagt wird (vgl. BAG 20. Februar 2002 - 7 AZR 748/00 - zu B II 3 b cc der Gründe, BAGE 100, 292; 20. August 2002 - 9 AZR 235/01 - zu I 1 c cc der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Lufthansa Nr. 28 = EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 6) .
  • BAG, 23.06.2010 - 7 AZR 1021/08

    Altersgrenze für Flugbegleiter

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    Ungeachtet der Unwirksamkeit dieser tariflichen Befristungsregelung (vgl. BAG 23. Juni 2010 - 7 AZR 1021/08 - AP TzBfG § 14 Nr. 76 = EzA BGB 2002 § 620 Altersgrenze Nr. 8) hätte die Klägerin die wirksame Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit Ablauf des 31. Juli 2010 durch Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist (§ 17 Satz 2 TzBfG iVm. § 7 KSchG) herbeiführen können.
  • BGH, 27.02.1952 - II ZR 191/51

    Mietwohnung. Beseitigung von Kriegsschäden

    Auszug aus BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 93/12
    a) Der Wert des durch die Leistung Erlangten ist für den Zeitpunkt der "grundlosen" Erlangung zu bestimmen (BGH 27. Februar 1952 - II ZR 191/51 - zu I 2 der Gründe mwN, BGHZ 5, 197; MünchKomm/BGB/Schwab 5. Aufl. 2009 § 818 Rn. 102) .
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

  • BGH, 30.09.1970 - VIII ZR 221/68

    Kaufvertrag über einer Planierraupe einer französischen Firma - Anwendbarkeit von

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

  • BGH, 24.02.1972 - VII ZR 207/70

    Bereicherungsausgleich beim Vertrag zugunsten Dritter

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast

  • BGH, 28.04.2010 - IV ZR 73/08

    Änderung der Rechtsprechung zur Berechnungsgrundlage für

  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85

    Arztbesuch während Arbeitszeit

  • BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04

    Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst

  • BAG, 12.12.2006 - 1 AZR 96/06

    Regelungskompetenz der Betriebsparteien

  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 192/08

    Annahmeverzug - Fortbildungsverpflichtung

  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 251/10

    Annahmeverzug - Leistungswille - Prozessbeschäftigung

  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01

    Rückforderung von im Wege der Zwangsvollstreckung erlangten Beträgen

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2011 - 5 Sa 756/11

    Aktivlegitimation bei Rückforderung einer zu Unrecht ausgezahlten

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Zudem ist eine Aufrechnung mit Nettozahlungsansprüchen gegen eine Bruttoentgeltforderung nicht statthaft (vgl. BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 42; 22. März 2000 - 4 AZR 120/99 - zu II der Gründe) .
  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Er endet in dem Zeitpunkt, in dem seine Voraussetzungen entfallen (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 22; 19. Januar 1999 - 9 AZR 679/97 - zu II 3 der Gründe, BAGE 90, 329) .

    Da der Arbeitgeber mit der unwirksamen Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer den entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht hat, kann der Arbeitnehmer regelmäßig eine Arbeitsaufforderung des Arbeitgebers abwarten (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - aaO; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 14 mwN, BAGE 141, 340; grundlegend 9. August 1984 - 2 AZR 374/83 - zu B II 5 b der Gründe, BAGE 46, 234) .

  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16

    Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen

    Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeit zuweisen muss, endet der Annahmeverzug bei einer "Rücknahme" der Kündigung nur dann, wenn der Erklärung des Arbeitgebers mit hinreichender Deutlichkeit die Aufforderung zu entnehmen ist, der Arbeitnehmer möge zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort die Arbeit wieder aufnehmen (BAG 12. Dezember 2012 - 5 AZR 93/12 - Rn. 22; Schaub ArbR-Hdb/Linck 17. Aufl. § 95 Rn. 62) .
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