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   BAG, 14.11.1979 - 5 AZR 930/77   

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https://dejure.org/1979,1446
BAG, 14.11.1979 - 5 AZR 930/77 (https://dejure.org/1979,1446)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1979 - 5 AZR 930/77 (https://dejure.org/1979,1446)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 (https://dejure.org/1979,1446)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zum Anspruch von Arbeitern auf Lohnfortzahlung für die Dauer einer Vorbeugungskur

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeiter - Anspruch auf Lohn - Dauer einer Vorbeugungskur - Aufenthalt in urlaubsmäßigem Zuschnitt - Lohnfortzahlungsansprüche - Sachgerechte medizinische Betreuung - Einfluß auf Lebensführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1980, 551
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.11.1965 - 5 AZR 167/65

    Träger der Sozialversicherung - Kurverfahren - Heilverfahren - Kurmaßnahme -

    Auszug aus BAG, 14.11.1979 - 5 AZR 930/77
    Das er fordert eine sachgerechte medizinische Be treuung und ausreichenden Einfluß auf die Le bensführung der Versicherten während der Kur zeit (im Anschluß an BAG 18, 1 = AP Nr. 6 zu § 50 BAT).

    Dazu gehören eine ausreichende medizinische Betreuung des Versicherten und ein gewisser Einfluß auf die Lebensführung des Versicherten während der Kurzeit (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 50 BAT [zu 4 der Gründe] und BAG 18, 1 [5 und 6] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT [zu 2 und 4 der Gründe]).

  • BAG, 31.01.1991 - 8 AZR 462/89

    Anrechnung einer Kur auf den Urlaubsanspruch

    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung für vergleichbare tarifliche Regelungen im öffentlichen Dienst, die ebenfalls an die Bestimmungen des § 7 LohnFG anknüpfen, gefordert (BAGE 18, 1 [BAG 25.11.1965 - 5 AZR 167/65] = AP Nr. 6 zu § 50 BAT; Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG).

    Dies erfordert eine Klärung der Frage, ob die Kurgestaltung den vorgenannten Anforderungen entsprach, oder ob der Aufenthalt der Klägerin in N. sich in einem urlaubsmäßigen Zuschnitt abspielte, was dem Anspruch auf Lohnfortzahlung entgegenstünde (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1979, a.a.O.).

    In der Regel werden schon durch eine solche Unterbringung die erforderliche medizinische Betreuung und Einflußnahme auf die Lebensführung des Versicherten gesichert (vgl. BAG Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP, a.a.O., zu 3 c der Gründe).

  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 685/98

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und

    Dazu gehört eine ausreichende medizinische Betreuung des Versicherten und ein gewisser Einfluß auf die Lebensführung des Versicherten während der Kurzeit (vgl. BAG 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP LohnFG § 7 Nr. 4 mwN zur früheren Rechtsprechung).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2016 - 4 Sa 218/15

    Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und

    Dieser setzt nämlich auch voraus, dass die Maßnahme von dem Träger der Sozialversicherung verantwortlich gestaltet und durchgeführt wird, was u.a. eine sachgerechte medizinische Betreuung und einen ausreichenden Einfluss auf die Lebensführung des Versicherten erfordert (BAG v. 14.11.1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG; BAG v. 19.01.2000 - 5 AZR 685/98 - AP Nr. 1 zu § 9 EFZG, Rz. 28, Juris).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 558/87

    Lohnfortzahlung bei Kur und vorgeholter Arbeitszeit

    Allein die Tatsache, daß ein Träger der Sozialversicherung eine Kur im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 LFZG bewilligt hat, löst für sich allein genommen noch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung aus (BAG Urteil vom 14. November 1979 - 5 AZR 930/77 - AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG, zu 3 a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Berlin, 27.10.1989 - 6 Sa 51/89

    Feststellungsinteresse ; Urlaubslohn ; Sonderurlaub; Personalsachbearbeiterin;

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  • LAG Düsseldorf, 31.01.1989 - 16 Sa 1449/88

    Kur; Träger der Sozialversicherung; Sachgerechte medizinische Betreuung;

    Diese Voraussetzungen können auch bei einer "freien Badekur" erfüllt sein (Anschluß an BAG Urteil vom 14.11.1979, 5 AZR 930/77 = AP Nr. 4 zu § 7 LohnFG).
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