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   BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12   

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BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12 (https://dejure.org/2013,32711)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 5 AZR 936/12 (https://dejure.org/2013,32711)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 (https://dejure.org/2013,32711)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Ausgleichsklausel - Verwirkung

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay); Ausgleichsklausel; Verwirkung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Ausgleichsklausel - Verwirkung)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Equal-pay-Ansprüche, Ausgleichsklausel und Verwirkung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis führt nicht stets zur Verwirkung von Ansprüchen auf equal pay

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag schließt späteren Anspruch auf Differenzvergütung (equal pay) nicht unbedingt aus

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06

    Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr., vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, BAGE 134, 111) .

    Es hindert den Gläubiger nicht an einer weiteren Geltendmachung, denn diesem verbleibt die Möglichkeit, die Unrichtigkeit seiner Erklärung nachzuweisen, indem er seine Ansprüche beweist (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 24, BAGE 124, 349) .

    Diesem obliegt es, die Unrichtigkeit seiner Erklärung nachzuweisen, indem er seine Ansprüche beweist (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 24, BAGE 124, 349; MüKoBGB/Schlüter 6. Aufl. § 397 Rn. 14, 17) .

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43) .

    aa) Es kann dahingestellt bleiben, ob das Zeitmoment erfüllt ist, denn es fehlt vorliegend, auch wenn man berücksichtigt, dass zwischen Zeit- und Umstandsmoment eine Wechselwirkung besteht (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 44) , an dem erforderlichen Umstandsmoment.

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Den Schutz vor unbekannten Forderungen hat das Verjährungsrecht zu gewährleisten, nicht aber Treu und Glauben (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 326; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 24) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr., vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, BAGE 134, 111) .
  • BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 79/10

    Auslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Die Auslegung derartiger typischer Vertragsklauseln durch das Landesarbeitsgericht kann durch das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüft werden (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 79/10 - Rn. 16) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05

    Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43) .
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend vom Vertragswortlaut nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 30 mwN) .
  • BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11

    Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis iSd. § 397 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von bekannten oder unbekannten Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11) .
  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10

    Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    (a) Es kann vorliegend offenbleiben, ob es sich bei der im Aufhebungsvertrag enthaltenen Ausgleichsklausel um eine Hauptleistung im Gegenzug zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt, die keiner Inhaltskontrolle unterliegen würde, oder um eine nur begleitende Nebenabrede des Aufhebungsvertrags, die einer Angemessenheitskontrolle iSd. § 307 Abs. 1 BGB unterläge (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 40 ff., BAGE 138, 136) .
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
    Den Schutz vor unbekannten Forderungen hat das Verjährungsrecht zu gewährleisten, nicht aber Treu und Glauben (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 326; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 24) .
  • LAG Nürnberg, 07.08.2012 - 7 Sa 26/12
  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16

    Vorrang der Individualabrede

    Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .

    Eine Verwirkung kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil sich aus dem Vorbringen der Beklagten und dem unstreitigen Sachverhalt keine Tatsachen ergeben, die geeignet wären, die Annahme zu rechtfertigen, der Beklagten sei es aufgrund eigener Dispositionen "unzumutbar" geworden (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 28) , die Ansprüche der Klägerin zu erfüllen, oder es sei ihr aufgrund sonstiger Umstände unzumutbar, sich auf die Klage einzulassen.

  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags

    Wenn die Beklagte ohne weitere Begründung meint, auf das Umstandsmoment verzichten zu können, so steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 21. April 2016  2 AZR 609/15 - Rn. 24; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 70; 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 25; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12

    Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer

    Der Erklärungsempfänger ist dabei verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 21; BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - Rn. 17 ff.; Palandt/Ellenberger 73. Aufl. § 133 Rn. 9, jeweils mwN) .

    Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr., vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 21) .

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