Rechtsprechung
BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Ausgleichsklausel - Verwirkung
- openjur.de
Arbeitnehmerüberlassung; Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay); Ausgleichsklausel; Verwirkung
- Bundesarbeitsgericht
(Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Ausgleichsklausel - Verwirkung)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 242 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 397 Abs 2 BGB, § 305 BGB
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Ausgleichsklausel - Verwirkung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwirkung von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmerüberlasser
- rewis.io
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - Ausgleichsklausel - Verwirkung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirkung von Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmerüberlasser
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Equal-pay-Ansprüche, Ausgleichsklausel und Verwirkung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Deklaratorisches negatives Schuldanerkenntnis führt nicht stets zur Verwirkung von Ansprüchen auf equal pay
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag schließt späteren Anspruch auf Differenzvergütung (equal pay) nicht unbedingt aus
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 07.11.2007 - 5 AZR 880/06
Ausgleichsquittung - negatives Anerkenntnis
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr., vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, BAGE 134, 111) .Es hindert den Gläubiger nicht an einer weiteren Geltendmachung, denn diesem verbleibt die Möglichkeit, die Unrichtigkeit seiner Erklärung nachzuweisen, indem er seine Ansprüche beweist (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 24, BAGE 124, 349) .
Diesem obliegt es, die Unrichtigkeit seiner Erklärung nachzuweisen, indem er seine Ansprüche beweist (BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 24, BAGE 124, 349;… MüKoBGB/Schlüter 6. Aufl. § 397 Rn. 14, 17) .
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43) .aa) Es kann dahingestellt bleiben, ob das Zeitmoment erfüllt ist, denn es fehlt vorliegend, auch wenn man berücksichtigt, dass zwischen Zeit- und Umstandsmoment eine Wechselwirkung besteht (BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 44) , an dem erforderlichen Umstandsmoment.
- BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99
Verwirkung
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Den Schutz vor unbekannten Forderungen hat das Verjährungsrecht zu gewährleisten, nicht aber Treu und Glauben (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 326; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 24) .
- BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08
Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr., vgl. BAG 7. November 2007 - 5 AZR 880/06 - Rn. 17, BAGE 124, 349; 20. April 2010 - 3 AZR 225/08 - Rn. 47, BAGE 134, 111) . - BAG, 14.12.2011 - 4 AZR 79/10
Auslegung - Bezugnahme auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Die Auslegung derartiger typischer Vertragsklauseln durch das Landesarbeitsgericht kann durch das Revisionsgericht uneingeschränkt überprüft werden (BAG 14. Dezember 2011 - 4 AZR 79/10 - Rn. 16) . - BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 372/05
Betriebsrentenanpassung - Verwirkung des Klagerechts
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43) . - BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige …
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ausgehend vom Vertragswortlaut nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 30 mwN) . - BAG, 14.05.2013 - 9 AZR 844/11
Abgeltung gesetzlichen Mindesturlaubs - Ausgleichsklausel
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Ein konstitutives negatives Schuldanerkenntnis iSd. § 397 Abs. 2 BGB liegt vor, wenn der Wille der Parteien darauf gerichtet ist, alle oder eine bestimmte Gruppe von bekannten oder unbekannten Ansprüchen zum Erlöschen zu bringen (BAG 14. Mai 2013 - 9 AZR 844/11 - Rn. 11) . - BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 203/10
Ausgleichsklausel - AGB-Kontrolle
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
(a) Es kann vorliegend offenbleiben, ob es sich bei der im Aufhebungsvertrag enthaltenen Ausgleichsklausel um eine Hauptleistung im Gegenzug zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt, die keiner Inhaltskontrolle unterliegen würde, oder um eine nur begleitende Nebenabrede des Aufhebungsvertrags, die einer Angemessenheitskontrolle iSd. § 307 Abs. 1 BGB unterläge (vgl. BAG 21. Juni 2011 - 9 AZR 203/10 - Rn. 40 ff., BAGE 138, 136) . - BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05
Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung
Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Den Schutz vor unbekannten Forderungen hat das Verjährungsrecht zu gewährleisten, nicht aber Treu und Glauben (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zu I 2 der Gründe, BAGE 97, 326; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 24) . - LAG Nürnberg, 07.08.2012 - 7 Sa 26/12
- BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 129/16
Vorrang der Individualabrede
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .Eine Verwirkung kommt vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil sich aus dem Vorbringen der Beklagten und dem unstreitigen Sachverhalt keine Tatsachen ergeben, die geeignet wären, die Annahme zu rechtfertigen, der Beklagten sei es aufgrund eigener Dispositionen "unzumutbar" geworden (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 28) , die Ansprüche der Klägerin zu erfüllen, oder es sei ihr aufgrund sonstiger Umstände unzumutbar, sich auf die Klage einzulassen.
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
Wenn die Beklagte ohne weitere Begründung meint, auf das Umstandsmoment verzichten zu können, so steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 21. April 2016 2 AZR 609/15 - Rn. 24; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 70; 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 25; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) . - BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 252/12
Arbeitsvertragsschluss in deutscher Sprache - ausländischer Arbeitnehmer
Der Erklärungsempfänger ist dabei verpflichtet, unter Berücksichtigung aller ihm erkennbaren Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit zu prüfen, was der Erklärende gemeint hat (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 21; BGH 2. Mai 2007 - XII ZR 109/04 - Rn. 17 ff.; Palandt/Ellenberger 73. Aufl. § 133 Rn. 9, jeweils mwN) .Zu beachten ist ferner der Grundsatz der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung (st. Rspr., vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 21) .
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 168/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) .Eine Verwirkung scheidet vorliegend schon deshalb aus, weil sich aus dem Vorbringen der Beklagten und dem unstreitigen Sachverhalt keine Tatsachen ergeben, die geeignet wären, die Annahme zu rechtfertigen, der Beklagten sei es aufgrund eigener Dispositionen "unzumutbar" geworden (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 28; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) , die Ansprüche des Klägers zu erfüllen.
- BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 869/13
Inkongruente Deckung - Zahlung über Konto der Ehefrau
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) . - BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des …
Wer überhaupt keine Kenntnis von einer möglichen Rechtsposition eines Dritten hat, kann auf das Ausbleiben einer entsprechenden Forderung allenfalls allgemein, nicht aber konkret hinsichtlich einer bestimmten Rechtsposition vertrauen (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 27; 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 b bb der Gründe, BAGE 105, 59) . - BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19
Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
Wer überhaupt keine Kenntnis von einer möglichen Rechtsposition eines Dritten hat, kann auf das Ausbleiben einer entsprechenden Forderung allenfalls allgemein, nicht aber konkret hinsichtlich einer bestimmten Rechtsposition vertrauen (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 31 unter Bezugnahme auf BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 27) . - BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 127/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) .Eine Verwirkung scheidet vorliegend schon deshalb aus, weil sich aus dem Vorbringen der Beklagten und dem unstreitigen Sachverhalt keine Tatsachen ergeben, die geeignet wären, die Annahme zu rechtfertigen, der Beklagten sei es aufgrund eigener Dispositionen "unzumutbar" geworden (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 28; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) , die Ansprüche des Klägers zu erfüllen.
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 170/16
Umkleidezeiten - Schätzung
Weiterhin muss - als Zumutbarkeitsmoment - das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs derart überwiegen, dass dem in Anspruch Genommenen die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (BAG 25. April 2006 - 3 AZR 372/05 - Rn. 20, BAGE 118, 51; 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 43; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) .Eine Verwirkung scheidet vorliegend schon deshalb aus, weil sich aus dem Vorbringen der Beklagten und dem unstreitigen Sachverhalt keine Tatsachen ergeben, die geeignet wären, die Annahme zu rechtfertigen, der Beklagten sei es aufgrund eigener Dispositionen "unzumutbar" geworden (vgl. BAG 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 28; 24. August 2016 - 5 AZR 129/16 - Rn. 60) , die Ansprüche des Klägers zu erfüllen.
- ArbG Köln, 02.09.2014 - 18 Ca 2351/14 Mit der Verwirkung soll das Auseinanderfallen zwischen rechtlicher und sozialer Wirklichkeit beseitigt werden; die Rechtslage wird der sozialen Wirklichkeit angeglichen (…BAG 15.3.2012 - 8 AZR 700/10 - Rn. 30, NZA 2012, 1097;… BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26, NZA 2014, 774; vgl. auch BAG 25.9.2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15, juris;… BAG 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 73, NZA-RR 2014, 375).
Dabei muss der Berechtigte unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass der Verpflichtete sich darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (statt vieler: BAG 25.9.2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15, juris;… BAG 17.9.2013 - 3 AZR 300/11 - Rn. 122, juris;… BAG 10.12.2013 - 3 AZR 832/11 - Rn. 73, NZA-RR 2014, 375).
Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten an einer sachlichen Prüfung des von ihm behaupteten Anspruchs oder Rechts derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs oder die Einlassung auf die Klage nicht mehr zuzumuten ist (…vgl. jeweils m.w.N.: BAG 12.12.2012 - 4 AZR 328/11 - Rn. 36, AP Nr. 122 zu § 1 TVG Bezugnahme auf Tarifvertrag; BAG 25.9.2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15, juris;… BAG 17.10.2013 - 8 AZR 974/12 - Rn. 26, NZA 2014, 774).
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 214/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 169/16
Umkleidezeiten - Schätzung
- LAG Sachsen-Anhalt, 04.03.2014 - 6 Sa 264/12
Aufhebungsvertrag - Verzichtsklausel - Equal-pay-Ansprüche
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1694/18
- LAG Düsseldorf, 07.12.2018 - 10 Sa 995/17
Arbeitnehmerüberlassung; Equal-pay; Einheitstarifvertrag; mehrgliedriger …
- LAG Hessen, 14.08.2019 - 19 Sa 1078/18
Arbeitszeitkonto; betriebliche Übung; BV Arbeitszeit; Mehrarbeit; Urlaubsgeld; …
- LAG Hessen, 13.11.2019 - 19 Sa 1721/18
- BAG, 25.08.2015 - 8 AZN 268/15
Gehörsrüge
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1723/18
- LAG Hamm, 20.08.2014 - 3 Sa 451/14
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung
- LAG Hessen, 23.10.2019 - 19 Sa 1718/18
- LAG Hessen, 09.10.2019 - 19 Sa 706/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1706/18
- LAG Hessen, 11.12.2019 - 19 Sa 1679/18
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.09.2016 - 6 Sa 78/16
Vergütung für geleistete Arbeit - Erfüllung von Vergütungsansprüchen - …
- ArbG Aachen, 26.03.2021 - 6 Ca 3433/20
Vergütung von Mandatsträgern im kirchlichen Arbeitsverhältnis?
- LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16
Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen …
- ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 5 Ca 44/18
- LAG Hamm, 18.02.2015 - 3 Sa 1092/14
- LAG Hamm, 10.09.2014 - 3 Sa 642/14
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung
- LAG Hamm, 10.09.2014 - 3 Sa 640/14
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung
- LAG Niedersachsen, 06.04.2023 - 6 Sa 217/22
Berechnung der Überlassungshöchstdauer in der Zeitarbeit; Keine Anwendung des § …
- LAG Hessen, 25.06.2021 - 14 Sa 1403/20
Auslegung der Gesamtzusage anhand objektiver Kriterien durch den Arbeitgeber …
- LAG Hamm, 10.09.2014 - 3 Sa 641/14
Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich der Höhe der Vergütung
- ArbG Nürnberg, 18.01.2022 - 15 Ca 4538/19
Arbeitsvertrag, Lehrkraft, Arbeitnehmer, Arbeitszeit, Abfall, …