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   BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93   

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https://dejure.org/1995,2385
BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93 (https://dejure.org/1995,2385)
BAG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 5 AZR 960/93 (https://dejure.org/1995,2385)
BAG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 (https://dejure.org/1995,2385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für tarifvertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten - Auslegung des tarifvertraglichen Tatbestandsmerkmals "auf Veranlassung des Arbeitgebers" - Bedeutung des unbestimmten Rechtsbegriffs "im Rahmen des Personalbedarfs des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT SR 2a BAT SR 2a Nr. 7; BGB § 611
    Rückzahlung von Fortbildungskosten; Auslegung eines Tarifvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1108
  • BB 1995, 1964
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93
    Die Auslegung nach den Maßstäben des § 133 BGB (BAG Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB) ergibt, daß es sich dabei nicht um eine Willenserklärung handelt.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.06.1995 - 5 AZR 960/93
    Eine solche Auslegung würde gegen den Grundsatz verstoßen, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ werden und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber anregen, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden müssen (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 584/98

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten

    Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ geworden sind und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber angeregt haben, anders zu behandeln, als solche, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden mußten (BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 21).

    Eine Auslegung, daß jede "Veranlassung" durch den Arbeitgeber zugleich "im Rahmen des Personalbedarfs des Arbeitgebers" geschieht, scheidet daher aus (BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - aaO mwN).

    Dabei ist es dem Arbeitgeber nicht verwehrt, mehr Arbeitnehmern die Weiterbildung zu finanzieren, als Stellen frei werden (BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - aaO).

    Dabei kann es ein Indiz für die Richtigkeit der Prognose und der entsprechenden Behauptung des Arbeitgebers sein, wenn während des Bindungszeitraums später tatsächlich entsprechende Stellen frei geworden sind (BAG 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - aaO).

  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    a) Nach § 10 a Abs. 1 AVR-Caritas muß die Weiterbildung des Arbeitnehmers auf Veranlassung des Arbeitgebers im Rahmen seines Personalbedarfs auf Kosten des Arbeitgebers durchgeführt worden sein (vgl. zu Nr. 7 SR 2 a BAT: BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 498/95

    Rückzahlung von Weiterbildungskosten aufgrund Tarifvertrags

    Im übrigen verlieren länger zurückliegende Fort- und Weiterbildungen ohne entsprechende berufliche Tätigkeit an Wert (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - AP Nr. 21 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, unter I 2b der Gründe).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94

    Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich

    Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ werden und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber anregen, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden müssen (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Köln, 22.05.2009 - 4 Sa 1001/08

    Weiterbildungskosten

    Der Begriff "im Rahmen des Personalbedarfs des Arbeitgebers" setzt voraus, dass beim Arbeitgeber in dem dreijährigen Bindungszeitraum wahrscheinlich Stellen zu besetzen sind, für die eine durch die Weiterbildung zu erwerbende Qualifikation Voraussetzung ist (BAG 14.06.1995 - 5 AZR 960/93; BAG 06.11.1996 - 5 AZR 498/95 - AP Nr. 7 zu § 2 BAT SR 2 a).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.09.1995 - 5 Sa 364/95

    Arbeitsvertrag; Weiterbildungskosten; Kostenerstattung; Erstattungsanspruch;

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  • LAG Niedersachsen, 15.06.2001 - 16 Sa 2085/00

    Rückzahlungspflicht bei Ausbildungskosten

    Auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung sind dabei alle Umstände einzubeziehen, wobei es u. a. auf die Dauer der Bindung, auf den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung ankommt (vgl. hierzu Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 06.06.1984, Az. 5 AZR 605/82, nicht amtlich veröffentlicht; vom 03.07.1985, Az. 5 AZR 573/84, nicht amtlich veröffentlicht; vom 30.11.1994, Az. 5 AZR 715/93, in NZA 95, 727 bis 729; vom 14.06.1995, Az. 5 AZR 960/93, in NZA 95, 1108/1109; vom 06.09.1995, Az. 5 AZR 241/94, in NZA 96, 314 bis 317; vom 05.07.2000, Az. 5 AZR 883/98, in AP Nr. 29 zu § 611 BGB, Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
    Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ werden und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber anregen, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden müssen (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
    Hat der Arbeitgeber die Weiterbildung erkennbar befürwortet, so besteht kein sachlicher Grund, Angestellte, die selbst initiativ werden und eine Weiterbildung beim Arbeitgeber anregen, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die dazu vom Arbeitgeber erst aufgefordert werden müssen (BAG Urteil vom 14. Juni 1995 - 5 AZR 960/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • ArbG Kiel, 13.01.1999 - 6 Ca 2909b/97
  • ArbG Kiel, 13.01.1999 - ö .D. 6 Ca 2909b/97

    Streitigkeit über die Rückzahlung von Fortbildungskosten; Beschäftigung in einem

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