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   BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77   

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BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (https://dejure.org/1979,405)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1979 - 5 AZR 962/77 (https://dejure.org/1979,405)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1979 - 5 AZR 962/77 (https://dejure.org/1979,405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Abmahnung des Arbeitgebers - Warnzweck - Sanktionscharakter - Unwerturteil - Schwere der Vertragspflichtverletzung - Formalisierung einer Mißbilligung - Verwarnung - Verweis - Versetzung - Entlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 87; BGB § 611 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1980, 414
  • DB 1980, 550
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.01.1979 - 1 AZR 342/76

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
    Bei derartigen formellen Rügen ist nicht auszuschließen, daß sie, sofern sie unberechtigt sind, später die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers abgeben und dadurch sein berufliches Fortkommen behindern oder andere seine Rechtsstellung beeinträchtigende arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben (BAG, Urteile vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Iqr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu II 1 der Gründe) und vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu II der Gründe)).

    Es muß - wie dies vielfach bezeichnet wird - immer ein kollektiver Bezug vorhanden sein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 - = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu 1 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 8o1/76 - = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu I 1 der Gründe) und vom 3o. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = (demnächst) AP.

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
    Bei derartigen formellen Rügen ist nicht auszuschließen, daß sie, sofern sie unberechtigt sind, später die Grundlage für eine falsche Beurteilung des Arbeitnehmers abgeben und dadurch sein berufliches Fortkommen behindern oder andere seine Rechtsstellung beeinträchtigende arbeitsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben (BAG, Urteile vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Iqr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu II 1 der Gründe) und vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = demnächst) AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu II der Gründe)).

    Es muß - wie dies vielfach bezeichnet wird - immer ein kollektiver Bezug vorhanden sein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 - = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu 1 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 8o1/76 - = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu I 1 der Gründe) und vom 3o. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = (demnächst) AP.

  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
    Es ist daran zu erinnern, daß der Arbeitgeber bei Störungen im sog. Leistungsbereich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sogar verpflichtet ist, den Arbeitnehmer zunächst abzumahnen, bevor er ihm wegen eines Fehlverhaltens kündigt (vgl. AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung (zu 4 c der Gründe) und das zu I bereits genannte Urteil vom 30. Januar 1979 (zu I 1 b der Gründen)).
  • BAG, 05.12.1975 - 1 AZR 94/74

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Aufstellung einer Bußordnung bzw.

    Auszug aus BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
    Es muß - wie dies vielfach bezeichnet wird - immer ein kollektiver Bezug vorhanden sein (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Urteile vom 5. Dezember 1975 - 1 AZR 94/74 - = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße (zu 1 der Gründe), auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 8o1/76 - = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht (zu I 1 der Gründe) und vom 3o. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - DB 1979, 1511 = (demnächst) AP.
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    zeigte kündigungsrechtliche Warnfunktion gehört, worauf der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - [demnächst] AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG Betriebsbuße mit Recht hingewiesen hat, zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer wirksamen Abmahnung.
  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n.v., zu VII 2 a der Gründe, m.w.N.).
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    Dem entspricht zum einen, dass die Gerichte seit Jahrzehnten darauf bestehen, dass die arbeitsrechtliche Abmahnung "keinen über ihren Zweck hinausgehenden Sanktionscharakter" haben und namentlich "kein Unwerturteil über die Person" des Adressaten fällen darf 92 S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    92) S. BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

  • BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80

    Erhaltungsarbeiten

    Der Arbeitnehmer kann daher die Entfernung einer nicht gerechtfertigten Abmahnung aus seiner Personalakte verlangen (BAG Urteil vom 30. Januar 1979 - 1 AZR 342/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Be triebsbuße; vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße).

    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAG Urteil vom 7. November 1979, aaO, zu II 2 b der Gründe).

  • ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13

    Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts

    Geht es um die rechtliche Kontrolle von Abmahnungen, so hat die forensische Praxis ihr Augenmerk unter anderem darauf zu legen, dass die Missbilligung keine persönlichen "Unwerturteile" über die Zielperson enthalte (s. bereits BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße [Leitsatz 1.]; 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79 - AP Nr. 9 zu Art. 5 GG Meinungsfreiheit = NJW 1983, 1220 [3.]).

    dazu BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    Das schließt nicht aus, dass der Arbeitgeber die Schwere der Vertragspflichtverletzung zum Ausdruck bringt oder eine wiederholte Verletzung vertraglicher Pflichten besonders kennzeichnet".S. dazu BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    139) S. dazu BAG 11.8.1982 - 5 AZR 1089/79 - BAGE 39, 289 = AP Art. 5 GG Meinungsfreiheit Nr. 9 = NJW 1983, 1220 [3.] - mit Hinweis auf BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 = EzA § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 4 = SAE 1981, 237 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

    zum personalaktenrechtlichen Gebot an den Arbeitgeber, sich bei der Wahrung seiner vertraglichen Rügebelange zumindest persönlicher Unwerturteile über die Zielperson zu enthalten, statt vieler etwa BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

    2014, 2163 = ArbuR 2014, 386 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 2.]: "Geht es um die rechtliche Kontrolle von Abmahnungen, so hat die forensische Praxis ihr Augenmerk u.a. darauf zu legen, dass die Missbilligung keine persönlichen 'Unwerturteile' über die Zielperson enthalte (...)".S. zum personalaktenrechtlichen Gebot an den Arbeitgeber, sich bei der Wahrung seiner vertraglichen Rügebelange zumindest persönlicher Unwerturteile über die Zielperson zu enthalten, statt vieler etwa BAG 7, 11.1979 - 5 AZR 962/77 - AP § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße Nr. 3 [Leitsatz 1.]: "Eine nicht an das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gebundene Abmahnung des Arbeitgebers darf keinen über den Warnzweck hinausgehenden Sanktionscharakter haben.

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Damit kommen Betriebsbußen nur für Verstöße eines Arbeitnehmers in Betracht, die ein gemeinschaftswidriges Verhalten darstellen; es muß stets ein kollektiver Bezug vorhanden sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 27, 366, 371 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu B II 1 a der Gründe m. w. N.; und zuletzt Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 38/83 -, zu II 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung bestimmt).

    Sie soll nicht nur ein pflichtgemäßes Verhalten des Arbeitnehmers bewirken, sondern sie soll auch begangenes Unrecht sanktionieren (BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu B II 1 a der Gründe; Wiese, GK-BetrVG, 3. Bearb., Oktober 1982, § 87 Rz 116).

    Dabei ist der Rechtscharakter der Strafvereinbarung durch Auslegung zu ermitteln; wie die Sanktion im Arbeitsvertrag bezeichnet wird, ist rechtlich ohne Bedeutung (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu B II 1 c der Gründe).

  • ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18

    Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • LAG Hamm, 25.05.1993 - 4 Sa 11/93

    Rücknahme; Abmahnung; Löschung der Abmahnung; Maßregelungsverbot; Arbeitskampf;

  • BAG, 17.10.1989 - 1 ABR 100/88

    Betriebsbuße: Mitbestimmung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 17.02.2012 - 10 TaBV 63/11

    Betriebsrat; Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen

  • BAG, 19.07.1983 - 1 AZR 307/81

    Tarifkommission - Abmahnung

  • LAG Köln, 12.05.1995 - 13 Sa 137/95

    Abmahnung: Abgrenzung zur Betriebsbuße - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 11553/11

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Widerruf des Vorwurfs

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

  • LAG Hamm, 25.09.2009 - 19 Sa 383/09

    Anspruch auf Entfernung einer als "Ermahnung" bezeichneten Gesprächsnotiz aus der

  • ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 7745/15 28 Ca 12279/15

    Arbeitsvergütung - Mindestlohn - Entfernung mehrerer verschriftlichter

  • BAG, 16.03.1982 - 1 AZR 406/80

    Abmahnung - Wirtschaftsausschußsitzung

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 287/87

    Verstoß gegen betriebliche Ordnung - Auslegung einer mißbilligenden Erklärung des

  • ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 294/88

    Zulässigkeit einer subjektiven Klagehäufung - Außerprozessuale und

  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03

    Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

  • BAG, 11.08.1982 - 5 AZR 1089/79

    Meinungsfreiheit

  • LAG Hessen, 18.10.1988 - 5 TaBV 168/88

    Anspruch auf Unterlassen des Aussprechens von Ermahnungen, Rügen bzw.

  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 624/84

    Selbständige Anfechtung eines Schlußurteils unter Beschränkung auf die

  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 310/80
  • ArbG München, 28.06.2022 - 26 Ca 6617/21

    Verhaltensbedingte Kündigung nach Weigerung des Arbeitnehmers eine

  • LAG Berlin, 25.08.2004 - 9 Sa 877/04

    Verwirkung einer Vertragsstrafe auf Grund arbeitsvertraglicher Regelung im

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02

    Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes;

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 80/85

    Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte aus Fürsorgepflicht

  • LAG Hamm, 10.05.2000 - 2 Sa 1669/99

    Anspruch auf Entfernung einer schriftlichen Abmahnung aus der Personalakte ;

  • LAG Hamm, 17.12.1986 - 3 Sa 1221/86

    Leistungsklage; Abmahnung; Rücknahme; Entfernung; Personalakte; Fürsorgepflicht;

  • BAG, 21.11.1980 - 7 AZR 798/78
  • LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs

  • ArbG Wetzlar, 27.11.1985 - 2 Ca 639/85

    Anspruch auf Rücknahme einer Abmahnung; Auswirkungen der Abmahnung auf das

  • BAG, 02.02.1983 - 7 AZR 732/79
  • BAG, 30.10.1981 - 7 AZR 377/79
  • ArbG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 18 Ca 3062/99

    Widerruf oder Beseitigung einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer

  • LAG Köln, 13.06.1984 - 7 Sa 352/84
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