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   BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94   

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BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 (https://dejure.org/1996,1372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 670, ... 683, 684, 618, 619; GewO § 120c; BRTV-Bau § 7 Nr. 1, 4; Tarifvertrag über die Auslösungssätze für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes vom 25.2.1992 § 2; Vereinbarung über die Berechnung der Auslösungssätze vom 25.3.1987 Nr. 1
    Auslösung bei auswärtiger Übernachtung - Verpflichtung zur Bereitstellung auswärtiger Übernachtungsmöglichkeiten nach § 120c Abs. 4 GewO - Aufwendungsersatz für Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 164
  • MDR 1996, 1043
  • NZA 1996, 883
  • BB 1996, 1392
  • DB 1996, 1288
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften,

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.

    Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er dem Arbeitnehmer die Beschaffung überträgt, Höchsterstattungsbeträge zumindest dann festsetzen, wenn diese so bemessen sind, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Schutzausrüstung zu diesem Preis zu beziehen (BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

  • BAG, 04.12.1974 - 4 AZR 138/74

    Tarifverträge - Bau - Fahrtkostenerstattung - Auswärtsbeschäftigung -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Das hat das Bundesarbeitsgericht für die Fahrtkostenregelung bereits entschieden (Urteil vom 4. Dezember 1974 - 4 AZR 138/74 - AP Nr. 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 9/91

    Eintragungsfähigkeit von Zahlwörtern

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Gleichwohl sind sie - wenn sie eindeutig sind und insbesondere wenn die dem nationalen Gesetzgeber in der Richtlinie gesetzte Frist abgelaufen ist - bei der Auslegung nationalen Rechts zu berücksichtigen (EuGH Urteil vom 8. Oktober 1987 - EuGHE 1987, 3982 - Kolpinghuis Nijmegen - BGH Urteil vom 3. Juni 1993 - I ZB 1/91 - NJW 1993, 3139).
  • BAG, 26.05.1993 - 5 AZR 184/92

    Bezahlte Freistellung am 24. und 31. 12.; mittelbare Frauendiskriminierung

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Die Vorschriften des deutschen Rechts sind europarechtskonform auszulegen (BAGE 73, 166, 174 f. = AP Nr. 42 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • BAG, 01.02.1963 - 5 AZR 74/62

    Anspruch auf Aufwendungsersatz nach Auftragsrecht

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).
  • BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 573/87

    Unterkunftsgeld für Übernachtung in Baustellenunterkünften

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Demnach sind Vereinbarungen über eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers nicht durch § 120 c GewO ausgeschlossen (BAG Urteil vom 17. August 1988 - 5 AZR 573/87 - AP Nr. 1 zu § 120 c GewO).
  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 493/80

    Ersatz der Kosten für Sicherheitsschuhe - Kosten für die persönliche

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.
  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).
  • LAG Düsseldorf, 22.05.1987 - 4 Sa 178/87
    Auszug aus BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94
    Kann der Arbeitnehmer die ihm vom Arbeitgeber übertragene Arbeit nicht ohne auswärtige Übernachtung ausführen, hat der Arbeitgeber nach § 670 BGB die Übernachtungskosten zu ersetzen (LAG Düsseldorf Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 Sa 178/87 - NZA 1987, 679).
  • BAG, 08.03.1972 - 4 AZR 247/71

    Aufrechterhaltung der Beschäftigungsverhältnisse - Gartenbau - Landschaftsbau -

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 14/10

    Ersatz von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Lehrers

    Dieser Rechtsgedanke ist verallgemeinerungsfähig (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe, BAGE 82, 164) .
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 543/00

    Einzelvertragliche Ausschlußfrist

    Auch § 670 BGB, der zumindest entsprechend anwendbar ist (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164), enthält keine abweichende Regelung des Leistungszeitpunktes.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse -

    a) Die einzelvertragliche Pauschalierung von Aufwendungsersatz ist grundsätzlich zulässig (BAG, Urteil vom 14. Februar 1996- 5 AZR 978/94 - NZA 1996, 883; Schaub/Koch , Arbeitsrechts-Handbuch, 16. Auflage 2016, § 82 Rz. 25).
  • LAG München, 19.12.2012 - 10 Sa 609/12

    Equal-pay, Bezugnahmeklausel

    Kann der Arbeitnehmer die ihm vom Arbeitgeber übertragene Arbeit nicht ohne auswärtige Übernachtung ausführen, hat der Arbeitgeber nach § 670 BGB die Übernachtungskosten zu ersetzen (vgl. BAG v. 14.02.1996 - 5 AZR 978/94).

    Die von der Beklagten vorgegebene Pauschalierung steht dem nicht entgegen, da § 670 BGB nicht zwingend ist (vgl. BAG v. 14.02.1996, aaO, Rn.11).

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    In seinen Urteilen vom 25. September 1991 (- 4 AZR 73/91 - AP Nr. 146 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau), vom 29. Juli 1992 (- 4 AZR 512/91 - AP Nr. 155 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) und vom 14. Februar 1996 (- 5 AZR 978/94 - BAGE 82, 164 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung) hat das Bundesarbeitsgericht nichts anderes entschieden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.01.2019 - 8 Sa 274/18

    Aufwendungsersatz im Arbeitsverhältnis

    Voraussetzung ist, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Betreffende den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe) .

    Der Anspruch auf Aufwendungsersatz setzt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wie bereits dargelegt voraus, dass es sich um Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrags handelt, die der Betreffende den Umständen nach für erforderlich halten durfte (BAG 14. Februar 1996 - 5 AZR 978/94 - zu I 1 der Gründe) .

  • LAG Hessen, 08.05.2012 - 12 Sa 797/11

    Vertragsstrafe - unklare Höhe - AGB-Kontrolle - Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot;

    Eine Form der Erleichterung ist die Pauschalierung von Aufwendungsersatz, was häufig durch die Zahlung von Auslösungen geschieht (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 657/02 - NZA 04, 604; BAG 14.02.1996 - 5 AZR 978/94 - NZA 96, 883).
  • LAG Brandenburg, 24.01.1997 - 5 Sa 627/96

    Fahrkostenabgeltung und Verpflegungszuschuss bei Einsatz auf auswärtigen

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  • LAG Thüringen, 31.08.2000 - 1 Sa 495/99

    Vertraglicher Ausschluss der Haftung des Arbeitgebers für bei einer Dienstfahrt

    Auch das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach bestätigt, daß § 670 BGB abbedungen werden kann und abweichende Regelungen über den Aufwendungsersatz nur dann ausgeschlossen sind, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Vorschriften dem entgegenstehen (BAG vom 30.04.1992, AP Nr. 11 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG vom 14.02.1996, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Aufwandsentschädigung).
  • ArbG Rostock, 13.01.2004 - 3 Ca 2127/03

    Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen, verhaltensbedingt ausgesprochenen

    Die Tarifvertragsparteien hätten dem in § 7 Nr. 4.4 BRTV Rechnung getragen: Das Recht des Arbeitgebers, den dort bezeichneten Betrag einzuhalten, knüpfe nicht daran an, dass eine Unterkunft bereitgestellt werde, sondern daran, dass der auslösungsberechtigte Arbeitnehmer in einer solchen Unterkunft übernachte (BAG, Urteil vom 14. Februar 1996 -5 AZR 202/95, 5 AZR 418/94, 5 AZR 978/94).
  • ArbG Frankfurt/Main, 18.06.1998 - 2 Ca 6205/96

    Übernahme und Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber für die Anschaffung

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.04.2005 - 7 Ca 6695/04

    Einzelfall zu Entgeldfortzahlung und der Frage einer treuwidrigen Berufens auf

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