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   BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09   

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https://dejure.org/2010,1843
BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09 (https://dejure.org/2010,1843)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09 (https://dejure.org/2010,1843)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 99/09 (https://dejure.org/2010,1843)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 17 TzBfG
    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters; Fristbeginn für eine Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • bag-urteil.com

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater

    Arbeitnehmerstatus eines Organisators und Dirigenten

  • online-und-recht.de

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters - Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; TzBfG § 17
    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters; Fristbeginn für eine Befristungskontrollklage bei streitigem Arbeitsverhältnis

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maßgebliche Kriterien für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerstatus eines Organisators und Dirigenten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 759
  • DB 2010, 788
  • NZA-RR 2011, 112 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Dies sind wesentliche Merkmale selbständiger Arbeit (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170).

    Des Weiteren spricht für die Selbständigkeit des Klägers seine Berechtigung, andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

    Rechtsbeziehungen der von ihm beschäftigten Arbeitskräfte zum Beklagten entstanden nicht (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - mwN, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87).

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (Senat 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 15; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10 ; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 117 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 6) .
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (Senat 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 15; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10 ; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 117 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 6) .
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (Senat 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 15; 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 - mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 13 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 10 ; 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 117 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 6) .
  • BAG, 27.03.1991 - 5 AZR 194/90

    Arbeitsrechtlicher Status eines Lektors

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Allein die wirtschaftliche Abhängigkeit vermag kein Arbeitsverhältnis zu begründen (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG; Senat 27. März 1991 - 5 AZR 194/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 53 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 38).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (st. Rspr., BAG 8. September 1971 - 4 AZR 405/70  - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 46; 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - BAGE 115, 165 ).
  • LAG München, 25.11.2008 - 8 Sa 243/08

    Statusklage und befristeter Vertrag

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 25. November 2008 - 8 Sa 243/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 362/02

    Entfristungsklage - Auslandsbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Im Übrigen hat das Landesarbeitsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senat 20. August 2003 - 5 AZR 362/02 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 245) zutreffend erkannt, dass die dreiwöchige Klagefrist des § 17 TzBfG auch dann anläuft, wenn der Arbeitnehmerstatus während eines befristeten Rechtsverhältnisses nicht abschließend geklärt ist.
  • BAG, 28.06.2005 - 1 ABR 25/04

    Betriebsratsanhörung bei verabredeter Kündigung

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (st. Rspr., BAG 8. September 1971 - 4 AZR 405/70  - AP BAT §§ 22, 23 Nr. 46; 28. Juni 2005 - 1 ABR 25/04 - BAGE 115, 165 ).
  • BAG, 16.07.1997 - 5 AZR 312/96

    Arbeitnehmerstatus eines Zeitungszustellers

    Auszug aus BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09
    Dies sind wesentliche Merkmale selbständiger Arbeit (vgl. Senat 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 87; 16. Juli 1997 - 5 AZR 312/96 - BAGE 86, 170).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Eine langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit führt für sich gesehen nicht zu einer persönlichen, sondern allenfalls zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für sich genommen ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen vermag (BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 99/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Denn der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch für den durch den Antrag und den Klagegrund bestimmten Streitgegenstand die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (vgl. BAG 20. Januar 2010 - 5 AZR 99/09 - Rn. 11, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 16) .
  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 348/10

    Pflegezeit - einmalige oder mehrmalige Inanspruchnahme

    Der Schluss der mündlichen Verhandlung in zweiter Instanz bildet nicht nur bezüglich des tatsächlichen Vorbringens, sondern auch bezüglich der Anträge der Parteien die Entscheidungsgrundlage für das Revisionsgericht (BAG 20. Januar 2010 -   5 AZR 99/09 - Rn. 11, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 119 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 16) .
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