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   VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.392   

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VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.392 (https://dejure.org/2005,7256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.02.2005 - 5 B 04.392 (https://dejure.org/2005,7256)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 5 B 04.392 (https://dejure.org/2005,7256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtfertigung einer Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit wegen des Besitzes eines Reiseausweises nach Art. 28 der Genfer Flüchtlingskonvention; Rechtsfolgen der gespaltenen Kompetenzzuweisung für Anspruchseinbürgerungen und Ermessenseinbürgerungen im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10; StAG § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6; StAG § 12 Abs. 2 Nr. 3; AsylVfG § 73 Abs. 6; AsylVfG § 72 Abs. 2
    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Mehrstaatigkeit, Flüchtlingsausweis, Asylberechtigte, Widerruf, Zuwanderungsgesetz, Gesetzesänderung, Entscheidungszeitpunkt, Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Entlassung, Staatsangehörigkeit, Zumutbarkeit, ...

  • Judicialis

    AuslG § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; AuslG § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; StAG § 10 Abs. 1 Nr. 4; ; StAG... § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6; ; Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden § 1; ; Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung; Mehrstaatigkeit; Rechtmäßiger Besitz eines Reiseausweises; Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG; Streitgegenstand; Gespaltene Zuständigkeit; Anspruchseinbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Folgenbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03

    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.392
    Wenn der Ausländer seinen Einbürgerungsantrag nicht auf bestimmte Anspruchsgrundlagen beschränkt hat, ist allerdings Gegenstand des Verwaltungsverfahrens die Einbürgerung sowohl im Anspruchs- als auch im Ermessenswege (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2004 - 1 C 16.03, NVwZ 2004, 1368/1369).

    Diese landesrechtliche Zuständigkeitsregelung hält sich im Rahmen der Organisationshoheit des Freistaats Bayern bei der Ausführung von Bundesrecht als eigener Angelegenheit (Art. 84 Abs. 1 GG) und widerspricht auch nicht dem bundesrechtlich vorgegebenen Begriff des Einbürgerungsantrags, weil dieser auf bestimmte Rechtsgrundlagen beschränkbar ist (vgl. BVerwG, U.v. 20.4.2004 a.a.O.; Berlit a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.392
    Ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, B.v. 19.8.1996 - 1 B 82.95, InfAuslR 1996, 399 m.w.N. zur Einbürgerung).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 B 04.392
    Die Überlegungen der Klägerseite, die im Aufenthaltsrecht bei Prüfung des Tatbestandsmerkmals der Minderjährigkeit im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG für eine Vorverlagerung des Beurteilungszeitpunktes auf die Antragstellung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 30.4.1998 - 1 C 12.96, NVwZ-RR 1998, 677), lassen sich auf die Vorschrift des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG mangels vergleichbarer Schutzbedürftigkeit der Betroffenen nicht übertragen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 12 S 1695/05

    Einbürgerungsverfahren bei Widerruf der Asylanerkennung

    Dass der Gesetzgeber nunmehr an den Besitz des durch den Flüchtlingsstatus erlangten Ausweises anknüpft, bedeutet allerdings nicht, dass die Frage der Rechtmäßigkeit dieses Besitzes einbürgerungsrechtlich unbeachtlich wäre; so kann sich derjenige nicht mit Erfolg auf § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 StAG berufen, der entgegen seiner aus §§ 73 Abs. 6 i.V.m. 72 Abs. 2 AsylVfG folgenden Verpflichtung den Reiseausweis nicht unverzüglich bei der Ausländerbehörde abgegeben hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 17.02.2005 - 5 B 04.392 -juris).

    Berlit (aaO, § 87 RdNr. 77) vertritt hierzu die Auffassung, bei der zweiten Fallgruppe sei ungeachtet der systematischen Stellung zwischen zwei Fallgruppen mit vorausgesetztem Entlassungsantrag ein solcher u.U. nicht erforderlich (a.A. wohl BayVGH, Urteile vom 17.02.2005 - 5 BV 04.1225, 5 B 04.389 und 5 B 04.392 -).

  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

    Eine Einbürgerung nach § 8 StAG, für die nach der Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden vom 2. Januar 2000 (GVBl. S. 6; geändert durch VO vom 31.1.2005, GVBl. S. 24) die Regierung zuständig ist (§ 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst, a), ist nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens (vgl. BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 B 04.392).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

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  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 208/07

    Berufen auf den Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 des Abkommens über die

    Damit wollte er jedoch den Grund für die Hinnahme der Mehrstaatigkeit nicht von dem Status als politischer Flüchtling trennen und rein abstrakt auf den Besitz eines Reiseausweises abstellen (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 17.2.2005 - 5 B 04.392 -, juris), sondern lediglich die Ausnahmeregelung für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit in § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG an die Systematik des mit dem Zuwanderungsgesetzes erlassenen Aufenthaltsgesetzes anpassen (vgl. die Gesetzesbegründung BT-Drucksache 15/420, S. 116).
  • OVG Saarland, 11.07.2007 - 1 A 224/07

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Einbürgerungszusicherung für einen albanischen

    Diese Vorschrift stellt - anders als § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG - nicht auf den Status eines politisch Verfolgten oder Flüchtlings ab, sondern auf den - rechtmäßigen - Besitz (u.a.) eines Reiseausweises nach Art. 28 des Abkommens vom 28.07.1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge so auch Bayerischer VGH, Urteile vom 17.02.2005 - 5 B 04.392 - EzAR-NF 076 Nr. 1 und - 5 BV 04.1225 - NVwZ-RR 2005, 856 = BayVBl 2006, 112 = EzAR-NF 073 Nr. 2 sowie vom 14.09.2006 - 5 BV 05.1698 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2005 - 12 S 1695/05 - InfAuslR 2006, 230 = ESVGH 56, 189 (LS).
  • VGH Bayern, 09.02.2007 - 5 C 06.970

    Einbürgerung; Prozesskostenhilfe; Bewilligung; Reichweite der Bewilligung;

    c) Im Grundsatz zutreffend hat das Verwaltungsgericht für den Fall einer Klageänderung die Prüfung der Erfolgsaussichten des neuen Antrags für erforderlich gehalten und aus diesem Grund die Wirkung der bereits erfolgten Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf den ursprünglichen Streitgegenstand beschränkt, der mit Blick auf den ausgewählten Beklagten auch ein personales Element enthält (so BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 B 04.392, VGH n.F. 58, 55/59; Rennert in: Eyermann, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 14.09.2006 - 5 BV 05.1698

    Einbürgerung - Hinnahme von Mehrstaatlichkeit - Kosovo-Albaner -

    § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG stellt - anders als § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG - nicht auf den Status eines politisch Verfolgten oder Flüchtlings ab, sondern auf den - rechtmäßigen (BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 B 04.392, VGH n.F. 58, 55/57 f.; ebenso VGH Mannheim, U.v. 24.11.2005 - 12 S 1695/05 ) - Besitz (u.a.) eines Reiseausweises nach Art. 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl 1952 II S. 559).
  • VGH Bayern, 01.03.2005 - 5 C 05.199

    Prozesskostenhilfe, Einbürgerung, Streitgegenstand, Behinderung, Leistungen nach

    Es stellt sich auch nicht die Frage nach einer Beschränkung des Streitgegenstands infolge einer begrenzten behördlichen Zuständigkeit auf Seiten des Beklagten (vgl. etwa BayVGH, Urteile vom 17.2.2005 - 5 B 04.392 und 5 BV 04.1225); denn infolge ihres Wohnsitzes in einer kreisangehörigen Gemeinde sind für die Entscheidung über eine Einbürgerung der Klägerin im Anspruchs- wie im Ermessenswege nur Behörden des Beklagten zuständig (Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden vom 2. Januar 2000, GVBl S. 6; geändert durch VO vom 31.1.2005, GVBl S. 24), nämlich das Landratsamt Kulmbach und die Regierung von Oberfranken.
  • VG München, 14.12.2010 - M 4 K 10.1761

    Ausländerrecht; Niederlassungserlaubnis; Wiedereinsetzung abgelehnt; Erlöschen

    Auch hier kann sich ein Ausländer nicht mehr auf den Besitz eines Reiseausweises für Flüchtlinge berufen, wenn sein Asylstatus widerrufen wurde (vgl. OVG Lüneburg vom 10.09.2008 - 13 LB 208/07; BayVGH vom 17.02.2005 - 5 B 04.392; VGH BW vom 24.11.2005 - 12 S 1695/05, juris).
  • VGH Bayern, 22.02.2006 - 5 ZB 05.1938

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Zuständigkeitswechsel; Erledigung; Umzug;

    Vielmehr ist grundsätzlich im Sinne einer interessengerechten Auslegung seines Begehrens davon auszugehen, dass er sich auf sämtliche denkbaren Rechtsgrundlagen stützen und den Einbürgerungsantrag nicht beschränken will (BVerwG, U.v. 20.4.2004 - 1 C 16.03, NVwZ 2004, 1368/1369; BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 B 04.392, VGH n.F. 58, 55/58).
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