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   VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449   

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VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449 (https://dejure.org/2008,2197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.03.2008 - 5 B 05.1449 (https://dejure.org/2008,2197)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. März 2008 - 5 B 05.1449 (https://dejure.org/2008,2197)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamistische Organisation Tablighi Jamaat Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind.Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Bestrebungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines türkischen Staatsangehörigen auf Einbürgerung bei langjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in der Bundesrepublik; Verfolgung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichteter Bestrebungen durch die islamistische Organisation Tablighi Jamaat; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 11 S. 1 Nr. 1; BVerfSchG § 4 Abs. 1 Bst. c
    D (A), Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, verfassungsfeindliche Bestrebungen, Islamisten, Tablighi Jamaat, TJ, Unterstützung

  • Judicialis

    StAG § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; StAG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung; Unterstützung; Tatsächliche Anhaltspunkte; Tablighi Jamaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Einbürgerung für Anhänger der islamistischen Organisation "Tablighi Jamaat"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 27.05.2003 - 5 B 01.1805

    Einbürgerung, Ausschluss des Einbürgerungsanspruchs, Unterstützung der PKK/KADEK,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Dabei geht es in der ersten Alternative um verfassungsfeindliche Bestrebungen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG), in der zweiten Alternative um den Ausländerextremismus (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BVerfSchG)." Dadurch soll die Einbürgerung etwa von PKK-Aktivisten (dazu BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris) oder radikalen Islamisten (vgl. VGH BW, U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00, NVwZ 2001, 1434) auch dann verhindert werden, wenn entsprechende Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden können.

    Als "Unterstützung" ist (bereits) jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG objektiv vorteilhaft ist; dazu zählen etwa die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen i.S.v. § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris; B.v. 13.10.2005 - 5 ZB 04.1781, juris; Berlit, a.a.O., RdNr. 96 zu § 11 StAG).

    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtungsweise, bei der auch die Ausländern zustehenden Grundrechte (Art. 4, 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (VGH BW U. v. 11.7.2002 - Az. 13 S 1111/01, juris; BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris; B. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2001 - 13 S 916/00

    Beurteilung der Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Dabei geht es in der ersten Alternative um verfassungsfeindliche Bestrebungen (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG), in der zweiten Alternative um den Ausländerextremismus (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3 BVerfSchG)." Dadurch soll die Einbürgerung etwa von PKK-Aktivisten (dazu BayVGH, U.v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, Juris) oder radikalen Islamisten (vgl. VGH BW, U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00, NVwZ 2001, 1434) auch dann verhindert werden, wenn entsprechende Bestrebungen nicht sicher nachgewiesen werden können.

    Da bereits "tatsächliche Anhaltspunkte" hinreichen, sind ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers in der Regel - und so auch hier - nicht erforderlich (VGH BW, B.v. 29.3.2000 - 13 S 858/98 -, InfAuslR 2001, 225 ; U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00 -, NVwZ 2001, 1434).

  • VG Bayreuth, 24.11.2005 - B 1 S 05.763
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Das Verwaltungsgericht Bayreuth sei im rechtskräftigen Beschluss vom 24. November 2005 (Az. B 1 S 05.763) zur Überzeugung gelangt, dass die TJ den internationalen Terrorismus unterstütze, das Verwaltungsgericht Hannover (U.v. 2.3.2006 Az. 10 A 5681/04) sehe darüber hinausgehend ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Tätigkeit der TJ die Sicherheit des Bundes und der Länder gefährde und sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte.

    Deshalb kann in diesem Zusammenhang auch offenbleiben, ob an der Einschätzung der Gewaltlosigkeit der TJ im Verfassungsschutzbericht des Bundes festzuhalten ist oder ob die TJ auch direkter bei terroristischen Gruppen involviert ist (vgl. dazu VG Bayreuth, B.v. 24.11.2005 - B 1 S 05.763 - juris RdNr. 38; Zusammenstellung der Personen, die terroristische Anschläge in verschiedenen Ländern begangen haben, aus Reihen der TJ rekrutiert wurden bzw. mit ihr in Verbindung standen, bei VG Ansbach, U.v. 15.1.2008 - AN 19 K 05.02681).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2000 - 13 S 858/98

    Verfassungstreue eines Einbürgerungsbewerbers

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Da bereits "tatsächliche Anhaltspunkte" hinreichen, sind ausdrückliche Feststellungen über die tatsächliche innere Einstellung des Einbürgerungsbewerbers in der Regel - und so auch hier - nicht erforderlich (VGH BW, B.v. 29.3.2000 - 13 S 858/98 -, InfAuslR 2001, 225 ; U.v. 16.5.2001 - 13 S 916/00 -, NVwZ 2001, 1434).
  • VGH Bayern, 17.02.2005 - 5 BV 04.1225

    Verfall eines nicht beschiedenen Anspruchs auf Einbürgerung infolge

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 8.05, DVBl. 2006, 919 ; B.v. 19.8.1996 - 1 B 82.95, InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 BV 04.1225, NVwZ-RR 2005, 856 ; U.v. 14.4.2005 - 5 BV 03.3089, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Dazu bedarf es einer wertenden Betrachtungsweise, bei der auch die Ausländern zustehenden Grundrechte (Art. 4, 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen sind; andererseits können grundsätzlich auch legale Betätigungen herangezogen werden (VGH BW U. v. 11.7.2002 - Az. 13 S 1111/01, juris; BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris).
  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 8.04

    Luftverkehrsrechtliche Zuverlässigkeit; Zuverlässigkeitsüberprüfung; Schutz vor

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Gewaltbereitschaft ist dabei kein notwendiges Element verfassungsfeindlicher Bestrebungen i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG (BVerwG vom 11.11.2004 BVerwGE 122, 182 , juris RdNr. 37).
  • VGH Bayern, 13.07.2005 - 5 ZB 05.901

    Zulassungsantrag; Einbürgerung; Unterstützung; Bestrebungen; Gefährdung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht mithin vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine unmittelbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U. v. 27.5.2003 - 5 B 01.1805, juris; B. v. 13.7.2005 - 5 ZB 05.901, juris).
  • BVerwG, 19.08.1996 - 1 B 82.95

    Ausländerrecht - Folgenbeseitigungsanspruch bei rechtswidriger Ablehnung,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 5 C 8.05, DVBl. 2006, 919 ; B.v. 19.8.1996 - 1 B 82.95, InfAuslR 1996, 399 m.w.N.; BayVGH, U.v. 17.2.2005 - 5 BV 04.1225, NVwZ-RR 2005, 856 ; U.v. 14.4.2005 - 5 BV 03.3089, Juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2006 - 19 C 06.1494
    Auszug aus VGH Bayern, 05.03.2008 - 5 B 05.1449
    Es besteht - wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in - anderen - Prozesskostenhilfeverfahren ausgesprochen hat (BayVGH, Beschlüsse vom 17. und 18.7.2006 - 19 C 06.1494 und 1496) - kein Zweifel, dass die TJ eine islamistische Organisation ist, die die Islamisierung der Gesellschaft betreibt, um damit die Etablierung eines islamischen Staates zu erreichen, was generell das Ziel des Islamismus ist (vgl. Rohe, Islamismus und Schari' a, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Schriftenreihe Band 14, S. 120 ff.).
  • VG Ansbach, 15.01.2008 - AN 19 K 05.02681

    Ausweisung wegen Zugehörigkeit zur Tablighi Jamaat (TJ) und wegen Gefährdung der

  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

  • VGH Bayern, 14.04.2005 - 5 BV 03.3089

    Anspruchseinbürgerung; Dauernder Aufenthalt; Daueraufenthalt; Gewöhnlicher

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1142/93

    Strafrechtliche Beweiswürdigung bei gesperrten Zeugen

  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 5 ZB 04.1781
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RO 5 K 17.1402

    Zuverlässigkeitsüberprüfung eines Wachpersonalbewerbers

    Denn die für den Gesetzgeber maßgeblichen Nachweisschwierigkeiten und Risikoabwägungen betreffen die Frage, ob eine Organisation Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgt oder unterstützt, in gleicher Weise wie die Frage nach dem Umfang der Tätigkeit des Wachpersonalbewerbers in der Organisation (vgl. BayVGH, Urt. v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449, BeckRS 2008, 27647, beck-online).

    Mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar ist jedoch neben der Einführung eines islamistischen oder salafistischen Staats- und Gesellschaftssystems (BVerwGE 122, 182 [189]; VGH München GewArch 2003, 493 [494]; VGH Mannheim NVwZ 2017, 1212 [1215]; VG München Urt. v. 29.8.2002 - M 24 K 02.2483, juris, Rn. 35 ff.) auch die Etablierung eines islamischen Gottesstaates (BVerwGE 135, 302 Rn. 19; 141, 100 Rn. 28; BVerwG NVwZ 2003, 986 [988 f.]; VGH München Urt. v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449, juris, Rn. 35 und Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, § 4 Rn. 56 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - bestehe kein Zweifel, dass die TJ eine islamistische Organisation sei, die die Islamisierung der Gesellschaft betreibe, um damit die Etablierung eines islamischen Staates zu erreichen, was generell das Ziel des Islamismus sei.

    Die in der Entscheidung des BayVGH vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - entwickelten Maßstäbe und Grundsätze lassen sich daher - schon aufgrund der Verschiedenheit der anzuwendenden Tatbestände - nicht auf das Aufenthaltsrecht übertragen.

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Die in der Entscheidung des BayVGH vom 15. März 2008 - 5 B 05.1449 - entwickelten Maßstäbe und Grundsätze lassen sich daher - schon aufgrund der Verschiedenheit der einzelnen Tatbestände - nicht auf das Aufenthaltsrecht übertragen (vgl. auch bereits BayVGH, B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - juris).
  • VG München, 15.09.2008 - M 25 K 06.4713

    Einbürgerung; tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen;

    Bei Vorliegen dieses Tatbestands kommt aber auch nach der vor dem 28. August 2007 geltenden Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Ermessenseinbürgerung nach §§ 8 und 9 StAG a.F. nicht in Betracht, weil dieser damit erhebliche Belange der inneren Sicherheit im Sinne des § 9 Abs. 1 2.Hs. StAG a.F. entgegenstehen bzw. das Ermessen der Einbürgerungsbehörde damit von vornherein auf die Versagung der Einbürgerung reduziert ist (Hailbronner/Renner, StAR, 4. Aufl., § 9 Rz 22, § 8 Rz 61; BayVGH, B. v. 13. Juli 2005 - 5 ZB 05.901 - Rz 9 u. U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 54 zu § 11 Nr. 1 StAG; vgl. auch Nr. 9.1.3. und 8.1.2.5 StAR-VwV).

    Allerdings bedarf es zur Feststellung eines hinreichenden Gefährdungsverdachts einer wertenden Betrachtungsweise, bei der auch die Ausländern zustehenden Grundrechte (Art. 4, 5 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 GG) zu berücksichtigen sind (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 48).

    Als "Unterstützen" ist jede eigene Handlung anzusehen, die für Bestrebungen im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bzw. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. objektiv vorteilhaft ist (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 48).

    Zu den tatbestandserheblichen Unterstützungshandlungen zählen konkret die öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung von Bestrebungen im Sinne von § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG, finanzielle Beiträge oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der missbilligten Ziele (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 46 m.w.N.).

  • VG München, 15.03.2010 - M 25 K 08.2511

    Ermessenseinbürgerung; Tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche

    Die ehemalige Betätigung des Klägers für eine tunesische Gewerkschaft, die Bewegung der ... sowie ihr zurechenbare Organisationen, ferner seine Aussagen zu seinem Verhältnis zur Scharia, seine Verbindungen zum ... und der Besuch verschiedener politischer Veranstaltungen, begründen - auch unter Berücksichtigung der gesetzlich abgesenkten Nachweisschwelle (vgl. BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 48 u. B. v. 13. Juli 2005 - 5 ZB 05.901 - Rz 9 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 14/533 S. 18 f. zu § 86 Nr. 2 AuslG; Berlit, aaO, § 11 StAG Rz 66 f.) - keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Staates verfolgt bzw. unterstützt (hat).

    Jedoch kommt eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG a.F. bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG bzw. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG a.F. auch nach der vor dem 28. August 2007 geltenden Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes nicht in Betracht, weil dann das Ermessen der Einbürgerungsbehörde von vornherein auf die Versagung der Einbürgerung reduziert ist (Hailbronner/Renner, StAR, 4. Aufl., § 8 Rz 61; BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 54 zu § 11 Nr. 1 StAG; Marx in: GK-StAR IV-2 § 8 Rz 337; vgl. auch Nr. 8.1.2.5 StAR-VwV).

    Jedenfalls stellt der einmalige Besuch einer Veranstaltung dieses Vereins, in dem der Kläger keine Funktion ausübt und dem er auch nicht als einfaches Mitglied angehört, noch keine Unterstützungshandlung im Sinne dieser Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 46 ff.; BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - Rz 25 zur insoweit vergleichbaren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG) dar, selbst wenn auf dieser Veranstaltung die Vereinsführung gewählt worden ist.

    Dies ist bei der Feststellung eines hinreichenden Gefährdungsverdachts im Wege einer wertenden Betrachtungsweise zu berücksichtigen (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 48).

  • VGH Bayern, 16.06.2009 - 5 ZB 07.272

    Berufungszulassungsantrag; Darlegung; Einbürgerung; Ausschluss des

    Die Beurteilung des geltend gemachten Anspruchs auf Einbürgerung richtet sich dabei nach ständiger Rechtsprechung nach der Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts, auch wenn der Kläger seinen Einbürgerungsantrag im Januar 2002 gestellt hat (vgl. Senatsurteil vom 5.3.2008 Az. 5 B 05.1449, juris RdNr. 22 m.w.N.).

    c) Soweit der Kläger darauf abhebt, die IGMG sei gewaltfrei, verkennt er, dass Gewaltbereitschaft kein notwendiges Element verfassungsfeindlicher Bestrebungen im Sinn des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG ist (BVerwG vom 11.11.2004 BVerwGE 122, 182 , juris RdNr. 37, BayVGH vom 5.3.2008 Az. 5 B 05.1449, juris RdNr. 45).

    Der oben geschilderte, herabgestufte Maßstab der "tatsächlichen Anhaltspunkte" bezieht sich nach Sinn und Zweck des § 11 Nr. 1 StAG dann, wenn die Sicherheitsbedenken aus der Zugehörigkeit zu einer Organisation hergeleitet werden, notwendigerweise auch auf diese (BayVGH vom 5.3.2008 Az. 5 B 05.1449 - juris RdNr. 25, bestätigt durch BVerwG vom 27.1.2009 Az. 5 B 51.08 - juris RdNr. 5).

  • VG Düsseldorf, 14.05.2014 - 8 K 6195/10

    Unzulässigkeit einer Einbürgerung bei Verdacht der Unterstützung

    Denn die für den Gesetzgeber maßgeblichen Nachweisschwierigkeiten und Risikoabwägungen betreffen die Frage, ob eine Organisation Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verfolgt oder unterstützt, in gleicher Weise wie die Frage nach dem Umfang der Tätigkeit des Einbürgerungsbewerbers in der Organisation, vgl. zuletzt Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Urteil vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 -, juris; ebenso bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - 5 B 5.10 - und Bayerischer VGH, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2007 - 5 C 20.05 - zu Handlungen, die die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigen, sämtlich in juris.

    Insoweit nimmt die Kammer zunächst Bezug auf die ausführlichen und überzeugenden Feststellungen des Bayerischen VGH, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 -, a.a.O., fortgeführt mit Urteil vom 24. April 2013 - 5 BV 11.3036 -, a.a.O.; vgl. ferner den die Revisionszulassungsbeschwerde gegen das Urteil vom 5. März 2008 als unzulässig verwerfenden Beschluss des BVerwG vom 27. Januar 2009 - 5 B 51/08 -, juris, die das OVG Berlin-Brandenburg im Jahr 2012 anhand weiterer und aktueller Ermittlungen bestätigt und ergänzt hat, Urteil vom 7. Juni 2012 - 5 B 5.10 -, a.a.O, Rn. 23-35.

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2012 - 5 B 5.10 - Bayerischer VGH, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 -, a.a.O.

  • VG Berlin, 03.06.2010 - 2 A 48.07

    Einbürgerung; Tablighi Jamaat

    Tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigen die Annahme, dass die islamische Bewegung Tablighi Jamaat Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (wie VGH München, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 -).(Rn.15).

    Der Beklagte geht zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, die TJ verfolge gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen (vgl. auch VGH München, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2009 - BVerwG 5 B 51/08 -, beide bei juris; das vom Kläger zitierte Urteil des VGH München vom 22. Februar 2010 - 19 B 09.929 - betrifft hingegen keine Einbürgerung, sondern eine Ausweisung, bei der nach dem AufenthG andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen).

    Danach wird auch in Reden herausgehobener TJ-Funktionäre die Islamisierung der Gesellschaft und die Errichtung eines "islamischen Staates" (Kalifat), gefordert (zitiert nach VGH München, Urteil vom 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - juris Rdnr. 38 bis 42):.

  • VGH Bayern, 21.10.2008 - 5 ZB 08.229

    Einbürgerung; Hinderungsgrund; Gefährdung der außenpolitischen Belange der

    Ferner ist geklärt, dass als "Unterstützen" bereits jede von einem entsprechenden Willen getragene eigene Handlung anzusehen ist, die für solche Bestrebungen objektiv vorteilhaft ist, wie etwa ihre öffentliche oder nichtöffentliche Befürwortung, die Gewährung finanzieller Unterstützung oder die Teilnahme an Aktivitäten zur Verfolgung oder Durchsetzung der inkriminierten Ziele, wobei für einen Ausschluss der Einbürgerung die Unterstützung nicht mit dem üblichen Grad an Gewissheit festgestellt werden muss, sondern ein begründeter tatsachengestützter Verdacht ausreicht (BVerwG, U.v. 22.2.2007 - 5 C 20.05 - NVwZ 2007, 956/957; BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).

    Mit § 11 Satz 1 Nr. 1 StAG wird der Sicherheitsschutz im Einbürgerungsrecht vielmehr weit vorverlagert in Handlungsbereiche, die strafrechtlich noch nicht beachtlich sind und für sich betrachtet auch noch keine fassbare Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundordnung oder der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellen (BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).

    Das Verwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung ausreichend berücksichtigt, dass die Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, die auf im Einzelnen unbekannt gebliebenen nachrichtendienstlichen Quellen beruhen, wegen der nur begrenzten Zuverlässigkeit eines solchen Zeugnisses vom Hörensagen einer besonders kritischer Prüfung bedürfen (vgl. auch BayVGH, U.v. 5.3.2008 - 5 B 05.1449 - juris ).

  • VG München, 15.03.2010 - M 25 K 08.1738

    Einbürgerung; tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen;

    Die ehemalige Betätigung des Klägers für eine tunesische Gewerkschaft, die Bewegung der ... sowie ihr zurechenbare Organisationen, ferner seine Aussagen zu seinem Verhältnis zur Scharia, seine Verbindungen zum ... und der Besuch verschiedener politischer Veranstaltungen, begründen - auch unter Berücksichtigung der gesetzlich abgesenkten Nachweisschwelle (vgl. BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 48 u. B. v. 13. Juli 2005 - 5 ZB 05.901 - Rz 9 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 14/533 S. 18 f. zu § 86 Nr. 2 AuslG; Berlit, aaO, § 11 StAG Rz 66 f.) - keine tatsächlichen Anhaltspunkte, die die Annahme rechtfertigen, dass der Kläger Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Staates verfolgt bzw. unterstützt (hat).

    Jedenfalls stellt der einmalige Besuch einer Veranstaltung dieses Vereins, in dem der Kläger keine Funktion ausübt und dem er auch nicht als einfaches Mitglied angehört, noch keine Unterstützungshandlung im Sinne dieser Bestimmungen und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 46 ff.; BVerwG, U. v. 15. März 2005 - 1 C 26/03 - Rz 25 zur insoweit vergleichbaren Regelung des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG) dar, selbst wenn auf dieser Veranstaltung die Vereinsführung gewählt worden ist.

    Dies ist bei der Feststellung eines hinreichenden Gefährdungsverdachts im Wege einer wertenden Betrachtungsweise zu berücksichtigen (BayVGH, U. v. 5. März 2008 - 5 B 05.1449 - Rz 48).

  • VG Berlin, 04.06.2009 - 22 V 71.08

    Visum für Imam

  • VG Ansbach, 24.04.2008 - AN 19 S 07.00211

    Ausweisung; anzunehmende Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, die den Terrorismus

  • VG Hamburg, 22.02.2016 - 19 E 6426/15

    Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützung von verfassungsfeindlichen und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 5 B 5.10

    Einbürgerung; Ausschlussgrund; Sicherheitsbedenken; "Tablighi Jamaat";

  • VGH Bayern, 12.10.2009 - 10 CS 09.817

    Zu den Anforderungen an den Nachweis für die Ausweisung eines Ausländers wegen

  • VG Hannover, 09.11.2021 - 10 A 1119/19

    Klagen zum Staatsangehörigkeitsrecht - Klägern werden Verbindungen zur

  • VG Würzburg, 09.02.2015 - W 7 K 13.1188

    Unterstützung von gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten

  • VGH Bayern, 25.03.2010 - 10 BV 09.1784

    Ausweisung eines Ausländers wegen Unterstützung einer terroristische Vereinigung

  • VG Ansbach, 30.11.2011 - AN 15 K 11.01040

    Zum Abwenden von Unterstützungshandlungen für Bestrebungen, die gegen die

  • VG München, 21.09.2009 - M 25 K 07.4991

    Einbürgerungshindernis; Unterstützung der Islamistischen Gemeinschaft Milli Görüs

  • VG Würzburg, 24.11.2014 - W 7 K 13.1188

    Einbürgerung; Ausschlussgrund; PKK; (kein) Abwenden

  • VG Düsseldorf, 13.08.2015 - 8 K 8778/14

    Anspruchsbegehren eines Ausländers (hier: israelischer Staatsangehöriger) auf

  • VG Düsseldorf, 30.11.2011 - 8 K 4043/10

    Anspruch auf Einbürgerung bei Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für eine

  • VG Stuttgart, 03.12.2012 - 11 K 1038/12

    Einbürgerung - Einbürgerung; Rücknahme; arglistige Täuschung; Unterlassen;

  • VGH Bayern, 24.04.2013 - 5 BV 11.3036

    Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung;

  • VG München, 12.06.2012 - M 12 K 11.4637

    Iraker; Ausweisung; Ablehnung der Niederlassungserlaubnis und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2013 - 19 E 8/12

    Notwendigkeit einer inhaltlichen Richtigkeit eines Verfassungstreuebekenntnisses

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 242/08

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung - zur Bedeutung schlichter

  • VG Freiburg, 09.10.2008 - 4 K 1984/06

    Keine Einbürgerung für Ausländer, die die Bestrebungen der Hisbollah unterstützen

  • VG Oldenburg, 07.12.2011 - 11 A 1811/10

    Einbürgerung

  • VG München, 13.07.2010 - M 25 K 08.2631

    Ermessenseinbürgerung; Vorliegen von tatsächlichen Anhaltspunkten für ein

  • VG München, 13.07.2010 - M 25 K 07.4949

    Anspruchseinbürgerung; Verpflichtung zur erneuten Verbescheidung bei fehlender

  • VG München, 19.05.2010 - M 25 K 09.1986

    Ausschlussgrund des Vorliegens von Anhaltspunkten für ein Unterstützen

  • VG Stuttgart, 07.01.2010 - 11 K 1108/09

    Einbürgerung bei Unterstützung eines LTTE-nahen Kulturvereins

  • VG München, 28.02.2018 - M 25 K 16.5212

    Einbürgerungsschädliche Betätigung für En-Nahda

  • VG München, 29.06.2011 - M 25 K 10.3434

    Anspruchseinbürgerung; Ausschlussgrund als Einbürgerungshindernis; tatsächliche

  • VGH Bayern, 09.06.2011 - 5 ZB 10.1873

    Vorliegen von Anhaltspunkten für ein Unterstützen verfassungsfeindlicher

  • VG Berlin, 21.07.2009 - 22 A 222.08

    Antrag auf Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung für langfristig

  • VG Würzburg, 25.03.2019 - W 7 K 18.968

    Wegen Ausschlussgründen erfolglose Klage gegen die Versagung der Einbürgerung

  • VG Ansbach, 14.04.2008 - AN 19 S 07.00221

    Eilrechtsschutz; Ausweisung wegen Zugehörigkeit zur Tablighi Jamaat (TJ);

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