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   BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83   

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https://dejure.org/1985,3949
BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83 (https://dejure.org/1985,3949)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1985 - 5 B 103.83 (https://dejure.org/1985,3949)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1985 - 5 B 103.83 (https://dejure.org/1985,3949)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung gesetzlicher Differenzierungen bei der Regelung von Sachverhalten - Stützen einer Nichtzulassungsbeschwerde auf die Unvereinbarkeit einer Gesetzesvorschrift mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz - Ermittlung des auf den Ausbildungsbedarf anzurechnenden ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) unterliegt es keinen Bedenken, daß der Gesetzgeber sich in diesem Zusammenhang auf den Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität berufen kann.
  • BVerwG, 16.12.1976 - 5 C 48.75
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 55, 72 und 29, 337 jeweils mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt.
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83
    Wie sich aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ergibt (BT-Drucks. VI/1975 zu § 21 S. 30), hat der Gesetzgeber den Einkommensbegriff unter dem Eindruck der Erfahrungen mit dem Ausbildungsförderungsgesetz vom 19. September 1969 (BGBl. I S. 1719) festgelegt.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u.a. BVerfGE 55, 72 und 29, 337 jeweils mit weiteren Nachweisen) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 16. Dezember 1976 - BVerwG 5 C 48.75 - ) läßt Art. 3 Abs. 1 GG dem Gesetzgeber insbesondere im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit eine weitgehende Gestaltungsfreiheit; ihr sind nur durch das Willkürverbot Grenzen gesetzt.
  • BVerwG, 10.02.1967 - VIII B 1.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ersatz von Aufwendungen für

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1985 - 5 B 103.83
    Hieraus folgt, daß eine auf die Unvereinbarkeit einer Gesetzesvorschrift mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gestützte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nur dann zum Erfolg führen kann, wenn dargelegt wird oder jedenfalls ersichtlich ist, daß der Gesetzgeber die äußersten Grenzen seiner Gestaltungsfreiheit bei der Regelung der in Betracht kommenden Lebensverhältnisse überschritten hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1967 - BVerwG 8 B 1.66 ).
  • VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 938/08

    Ausbildungsförderung: Bedeutung von Parteispenden bei der Berechnung des

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem nicht veröffentlichten Beschluss vom 05.06.1989 - 5 B 57.89 - zu der Frage, ob es verfassungsrechtlich zulässig sei, im Ausbildungsförderungsrecht bei der Berechnung anrechenbaren Einkommens nur die effektiv gezahlten Steuern zu berücksichtigen, obwohl diese durch steuermindernde, aber förderungsrechtlich in voller Höhe nicht berücksichtigungsfähige Aufwendungen unter Umständen beträchtlich geringer waren, als sie ohne diese Aufwendungen ausgefallen wären, ausgeführt, dass es diese Frage bereits in seinem (ebenfalls nicht veröffentlichten) Beschluss vom 25.07.1985 - 5 B 103.83 - entschieden habe.

    Das Bundesverwaltungsgericht führte in seinem Beschluss vom 25.07.1985 (a.a.O.) das Folgende aus:.

  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 9.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senats vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerwG, 11.02.1986 - 5 B 44.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 ) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senatsvom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerwG, 12.03.1987 - 5 C 37.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Elterneinkommen - Erneute Berechnung -

    Für den Berechnungszeitraum zu leisten ist der Steuerbetrag, den der Einkommensbezieher für diesen Zeitraum (tatsächlich) schuldet (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerwG, 13.02.1986 - 5 B 149.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vereinbarkeit von Regelungen

    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senats vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 5 B 93.85

    Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senatsvom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerwG, 10.02.1987 - 5 B 10.87

    Vereinbarkeit von § 21 Abs. 1 S. 2 Berufsausbildungsförderungsetz (BAföG) mit dem

    Insoweit beruht die Regelung auf dem auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 44, 283 [BVerfG 19.04.1977 - 1 BvL 17/75]) als Rechtfertigungsgrund anerkannten Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität (so zu § 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG in der Fassung des 2. BAföG-Änderungsgesetzes vom 31. Juli 1974 <BGBl. I S. 1649> schon Beschluß des Senats vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 -).
  • BVerwG, 05.06.1989 - 5 B 57.89

    Verfassungsmäßige Zulässigkeit der Berücksichtigung nur der effektiv gezahlten

    Dies hat der Senat - unter Bejahung der vorzitierten Frage - bereits in seinem ein Verwaltungsstreitverfahren des Bruders der Klägerin betreffenden Beschluß vom 25. Juli 1985 - BVerwG 5 B 103.83 - näher begründet.
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