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   BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02, 5 PKH 83.02   

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https://dejure.org/2002,16343
BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02, 5 PKH 83.02 (https://dejure.org/2002,16343)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.2002 - 5 B 103.02, 5 PKH 83.02 (https://dejure.org/2002,16343)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 5 B 103.02, 5 PKH 83.02 (https://dejure.org/2002,16343)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Berschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs an das Bundesverwaltungsgericht - Grundgesetzliche Gewährleistung des Instanzenzuges

  • Wolters Kluwer

    Berschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs an das Bundesverwaltungsgericht - Grundgesetzliche Gewährleistung des Instanzenzuges

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02
    Der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit ist verfassungsgemäß, da Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes keinen Instanzenzug gewährleistet (vgl. z.B. BVerfGE 83, 24 ).
  • OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05

    Änderung eines Kulturdenkmals

    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m.w.N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 30.06.2009 - 1 A 483/08

    Mobilfunkanlage; Außenbereich; Innenbereich; Nachbarschutz

    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N.; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08

    Baugenehmigung; Verwirkung; Treu und Glauben

    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N. st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 26.10.2009 - 1 A 727/08

    HighSchool; Auslandsausbildung; Ausbildungsförderung; gymnasiale Oberstufe;

    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 668/08

    Baugenehmigung; Nachbarschutz; Lärm; Außenterrasse; Geräuschimmissionsprognose

    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N. st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 22.06.2009 - 1 A 283/08

    Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Fluthilfe; Widerruf

    Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N.; st. Rspr.).
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