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BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02, 5 PKH 83.02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Berschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs an das Bundesverwaltungsgericht - Grundgesetzliche Gewährleistung des Instanzenzuges
- Wolters Kluwer
Berschwerde gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs an das Bundesverwaltungsgericht - Grundgesetzliche Gewährleistung des Instanzenzuges
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 06.02.2002 - 12 PA 114/02
- BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02, 5 PKH 83.02
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88
Polizeigewahrsam
Auszug aus BVerwG, 28.06.2002 - 5 B 103.02
Der Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit ist verfassungsgemäß, da Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes keinen Instanzenzug gewährleistet (vgl. z.B. BVerfGE 83, 24 ).
- OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05
Änderung eines Kulturdenkmals
Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen im Ergebnis als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m.w.N.; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 30.06.2009 - 1 A 483/08
Mobilfunkanlage; Außenbereich; Innenbereich; Nachbarschutz
Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N.; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 760/08
Baugenehmigung; Verwirkung; Treu und Glauben
Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N. st. Rspr.).
- OVG Sachsen, 26.10.2009 - 1 A 727/08
HighSchool; Auslandsausbildung; Ausbildungsförderung; gymnasiale Oberstufe; …
Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 06.11.2009 - 1 A 668/08
Baugenehmigung; Nachbarschutz; Lärm; Außenterrasse; Geräuschimmissionsprognose
Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N. st. Rspr.). - OVG Sachsen, 22.06.2009 - 1 A 283/08
Verwaltungsakt; Bestimmtheit; Nichtigkeit; Fluthilfe; Widerruf
Da sich ernstliche Zweifel auf das Entscheidungsergebnis und nicht auf die dafür gegebene Begründung beziehen, scheidet eine Zulassung der Berufung aus, wenn sich die angefochtene Entscheidung aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angeführten Gründen als richtig darstellt (SächsOVG, Beschl. v. 22.7.2002 - 5 B 103/02 - m. w. N.; st. Rspr.).