Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1997 - 5 B 108.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5779
BVerwG, 10.02.1997 - 5 B 108.96 (https://dejure.org/1997,5779)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1997 - 5 B 108.96 (https://dejure.org/1997,5779)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1997 - 5 B 108.96 (https://dejure.org/1997,5779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Schwerbehindertenkündigung- Stellungnahme des Betriebsrates im Zustimmungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an den Umfang der Stellungnahme durch einen Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 17 Abs. 2 S. 1
    Personalvertretungsrecht - Feststellung der ordnungsgemäßten Beteiligung des Gremiums; Schwerbehindertenrecht - Nachholung der Stellungnahme zur Kündigung im Widerspruchsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1997 - 5 B 108.96
    Hat das Berufungsgericht aber die Feststellung von Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich in einem Revisionsverfahren stellen könnte, nicht getroffen, kann die Revision nicht im Hinblick auf diese Rechtsfrage wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen werden (Beschluß des Senats vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - ).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1997 - 5 B 108.96
    Zur Darlegung einer Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist es aber erforderlich, daß ein die Entscheidung tragender abstrakter Rechtssatz aufgezeigt wird, der einem ebensolchen Rechtssatz der anderen Entscheidung widerspricht (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. z.B. Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - ; Kopp, VwGO, 10. Aufl. 1994, § 133 Rn. 16 mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1997 - 5 B 108.96
    So ist schon entschieden, daß zu einer ordnungsgemäßen Beteiligung des Personalrats erforderlich ist, daß diesem Gelegenheit gegeben wurde, als Gremium zu der beabsichtigten Maßnahme Stellung zu nehmen (BVerwGE 66, 291 [BVerwG 01.12.1982 - 2 C 59/81]).
  • BVerwG, 11.11.1999 - 5 C 23.99

    Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des

    Bezüglich der von § 17 Abs. 2 Satz 1 SchwbG ebenfalls geforderten Einholung der Stellungnahme des Betriebsrates hat der Senat bereits entschieden, daß die unterlassene Verfahrenshandlung mit heilender Wirkung im Widerspruchsverfahren nachgeholt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1997 - BVerwG 5 B 108.96 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2008 - 12 A 970/08

    Zulassung der Berufung - Keine grundsätzliche Bedeutung bei Fristversäumnis im

    - 2 AZR 36/86 -, Juris; OVG NRW, Urteil vom 29. April 1996 - 24 A 5947/94 -, Revisionsbeschwerde zurückgewiesen durch BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1997 - 5 B 108.96 -, Buchholz 436.61 § 17 SchwbG Nr. 7.
  • VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12

    Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines

    Dabei genügt es, wenn der Betroffene durch den Erhalt des Verwaltungsaktes von den entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis und die Gelegenheit erhält, sich hierzu zu äußern ( vgl. BVerwG , Beschluss vom 10.02.1997, - 5 B 108/96 - zur unterlassenen Anhörung des Betriebsrates; vgl. auch Schroeder-Printzen u.a.Â? SGB X , 3. A.Â? Anm. 7 zu § 41 SGB X mit weiteren Nachweisen).
  • VG Stuttgart, 20.09.2010 - 11 K 1733/10

    Ermessensfehlerhafte Erteilung der Zustimmung zur ordentlichen Kündigung eines

    Dabei genügt es, wenn der Betroffene durch den Erhalt des Verwaltungsaktes von den entscheidungserheblichen Tatsachen Kenntnis und die Gelegenheit erhält, sich hierzu zu äußern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.02.1997, - 5 B 108/96 - zur unterlassenen Anhörung des Betriebsrates; vgl. Bayer.VGH, aaO., mit weiteren Nachweisen, insbesondere auf die Rechtsprechung des BVerwG zur unterbliebenen Anhörung des schwerbehinderten Menschen; vgl. auch Schroeder-Printzen u.a., SGB X, 3. A., Anm. 7 zu § 41 SGB X mit weiteren Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht