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   BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80   

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https://dejure.org/1981,2668
BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80 (https://dejure.org/1981,2668)
BVerwG, Entscheidung vom 13.10.1981 - 5 B 109.80 (https://dejure.org/1981,2668)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Oktober 1981 - 5 B 109.80 (https://dejure.org/1981,2668)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Rechtswirksamkeit einer landesrechtlichen Prüfungsordnung zur Durchführung von Umschulungsprüfungen - Voraussetzungen für die Zuordnung einer Rechtsnorm zu Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1963 - I C 71.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
    Anders gewendet bedeutet dies, daß sich aus dem Inhalt der Rechtsvorschrift mit ausreichender Bestimmtheit ermitteln lassen muß, was von den Pflichtigen Personen verlangt wird (BVerwGE 17, 322 [325]; Urteil vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 124.60 - [Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 91]).
  • BVerwG, 18.05.1977 - 8 C 44.76

    Voraussetzungen für die Revisibilität von Landesrecht; Abbruch von Wohnraum als

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
    Dem Landesrecht sind vielmehr auch solche Rechtsnormen zuzuordnen, die aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigung durch die Länder oder deren Körperschaften erlassen werden (Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 7 B 118.76 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 79]; BVerwGE 54, 54 [56]).
  • BVerwG, 17.09.1976 - 7 B 118.76

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität einer

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
    Dem Landesrecht sind vielmehr auch solche Rechtsnormen zuzuordnen, die aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigung durch die Länder oder deren Körperschaften erlassen werden (Beschluß vom 17. September 1976 - BVerwG 7 B 118.76 - [Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 79]; BVerwGE 54, 54 [56]).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß ein Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Erfordernis angemessener Bestimmtheit einer Norm bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe dann vorliegt, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 4 C 68.67 - [Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6] unter Hinweis auf BVerfGE 21, 73 [80]).
  • BVerwG, 18.07.1968 - I C 124.60

    Vereinbarkeit des nordrhein-westfälischen Waldschutzgesetzes (WaldSchG NW) mit

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
    Anders gewendet bedeutet dies, daß sich aus dem Inhalt der Rechtsvorschrift mit ausreichender Bestimmtheit ermitteln lassen muß, was von den Pflichtigen Personen verlangt wird (BVerwGE 17, 322 [325]; Urteil vom 18. Juli 1968 - BVerwG 1 C 124.60 - [Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 91]).
  • BVerwG, 02.07.1969 - IV C 68.67

    Anwendung des Grundsatzes der Bestimmtheit

    Auszug aus BVerwG, 13.10.1981 - 5 B 109.80
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist klargestellt, daß ein Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Erfordernis angemessener Bestimmtheit einer Norm bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe dann vorliegt, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG 4 C 68.67 - [Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6] unter Hinweis auf BVerfGE 21, 73 [80]).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    Dieser Vorwurf erreichte die bundes(verfassungs)rechtlichen Anforderungen an die ausreichende Bestimmtheit von Gebührentatbeständen nur dann, wenn es sich um eine derart gewichtige Unbestimmtheit handelte, daß es ihretwegen "nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen" (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 8 B 59.89 - Buchholz 11 Art. 20 CG Nr. 113 S. 9 im Anschluß an den Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - Buchholz 421.5 Nr. 7 S. 8 ; ebenso Urteil vom 24. August 1990, a.a.O. S. 12 im Anschluß an das Urteil vom 2. Juli 1969 - BVerwG IV C 68.67 - Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 6 S. 3 sowie den Beschluß vom 25. September 1989 - BVerwG 8 B 95.89 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 23 S. 5 ; s. ferner BVerfG, Beschluß vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63 - BVerfGE 21, 73 ).
  • BVerwG, 29.12.1988 - 4 C 19.86

    Angabe des Zwecks einer Baumschutzsatzung

    Aus dem Inhalt der Rechtsvorschrift muß sich mit ausreichender Bestimmtheit ermitteln lassen, was von den Pflichtigen Personen verlangt wird (BVerwG, Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 7, mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 8 B 59.89

    Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage - Begründetheit einer

    Ein Verstoß gegen das bundesverfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe liegt erst dann vor, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen (Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 7 S. 8 ).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 22 N 09.2974

    Schutzanordnungen in Wasserschutzgebietsverordnung

    An hinreichender Bestimmtheit fehlt es, wenn es wegen der Unbestimmtheit der Norm nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu gewinnen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörde und die Gerichte ausschließen (BVerwG, B.v. 13.10.1981 - 5 B 109/80 - Buchholz 421.5 BBiG Nr. 7).
  • BVerwG, 12.07.1982 - 5 CB 117.81

    Verfahrensrüge der unrichtigen Besetzung des Gerichts durch Nichtmitwirkung des

    Dem Landesrecht sind vielmehr auch solche Rechtsnormen zuzuordnen, die aufgrund bundesrechtlicher Ermächtigung durch die Länder oder deren Körperschaften erlassen werden (BVerwGE 54, 54 [56]; Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 -).
  • BVerwG, 15.02.1994 - 4 B 32.94

    Bestimmtheit des Begriffs "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" -

    In dem von der Beschwerde zitierten Beschluß vom 13. Oktober 1981 - BVerwG 5 B 109.80 - (Buchholz 421.5 BBiG Nr. 7) ist ausgeführt, daß eine Norm bei Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe dann nicht hinreichend bestimmt ist, wenn es wegen der Unbestimmtheit nicht mehr möglich ist, objektive Kriterien zu entwickeln, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden und die Gerichte ausschließen.
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