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   BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16   

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BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16 (https://dejure.org/2016,7240)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.2016 - 5 B 11.16 (https://dejure.org/2016,7240)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 (https://dejure.org/2016,7240)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 1 Nr 9 BhV SL vom 20.06.2012, § 5 Abs 2 S 1 BhV SL vom 20.06.2012, Art 104 Abs 1 Verf SL, § 57 Abs 2 BG SL 2009 vom 16.10.2012, § 57 Abs 10 BG SL 2009 vom 16.10.2012
    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch Rechtsverordnung

  • Wolters Kluwer

    Beihilfefähigkeit von Hilfsmitteln i.R.d. Alimentation eines Beamten; Statthaftigkeit der Beschwerde bzgl. Begründung

  • rewis.io

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch Rechtsverordnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfefähigkeit von Hilfsmitteln i.R.d. Alimentation eines Beamten; Statthaftigkeit der Beschwerde bzgl. Begründung

  • rechtsportal.de

    Beihilfefähigkeit von Hilfsmitteln i.R.d. Alimentation eines Beamten; Statthaftigkeit der Beschwerde bzgl. Begründung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Die Beschwerde zeigt insbesondere nicht auf, dass das Oberverwaltungsgericht von Rechtssätzen abgewichen ist, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 (- 2 BvL 17/09, 2 BvL 18/09, 2 BvL 3/12, 2 BvL 4/12, 2 BvL 5/12, 2 BvL 6/12, 2 BvL 1/14 - NVwZ 2015, 1047) aufgestellt hat.

    Das Bundesverfassungsgericht knüpft in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 vielmehr ausdrücklich an seine bisherige Rechtsprechung an (NVwZ 2015, 1047 Rn. 129), so an sein Urteil vom 14. Februar 2012 (- 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht des Gesetzgebers bekräftigt, bereits im Gesetzgebungsverfahren die Fortschreibung der Besoldungshöhe und die Ermittlung und Abwägung der insoweit berücksichtigten und berücksichtigungsfähigen Bestimmungsfaktoren zu begründen (BVerfG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. - NVwZ 2015, 1047 Rn. 130).

  • BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10

    "W-Besoldung der Professoren"

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Das Bundesverfassungsgericht knüpft in seinem Urteil vom 5. Mai 2015 vielmehr ausdrücklich an seine bisherige Rechtsprechung an (NVwZ 2015, 1047 Rn. 129), so an sein Urteil vom 14. Februar 2012 (- 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263).

    Sie kompensierten die Schwierigkeit, das verfassungsrechtlich gebotene Besoldungsniveau anhand materieller Kriterien zu bestimmen, und stellen einen Ausgleich dafür dar, dass die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses einschließlich der Festlegung der Besoldungshöhe der Regelungskompetenz des Gesetzgebers unterliege (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 2012 - 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 m.w.N.).

    Er greift den entsprechenden Rechtssatz des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil vom 14. Februar 2012 (- 2 BvL 4/10 - BVerfGE 130, 263 ) auf.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die das betreffende Gericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt indes den Anforderungen an die Zulässigkeit der Divergenzrüge nicht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 5. Februar 2015 - 5 B 29.14 - juris Rn. 6).

    Eine ausreichende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 03.03.1997 - 8 B 130.96

    Kommunalrecht - Verfassungsmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Die Rüge der Nichtbeachtung von Bundes(verfassungs)recht bei der Auslegung und Anwendung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allenfalls dann zu rechtfertigen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft, nicht dagegen, wenn der dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegte Inhalt des Landesrechts mit Blick auf seine Übereinstimmung mit Bundesrecht angezweifelt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 1995 - 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104 S. 43, vom 3. März 1997 - 8 B 130.96 - NVwZ 1998, 66 und vom 11. Dezember 2003 - 6 B 69.03 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 39 S. 33, jeweils m.w.N.).

    Die Begründung der Beschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss dementsprechend darlegen, dass die Auslegung einer gegenüber dem angewendeten Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten bundes(verfassungs)rechtlichen Vorschrift als solche ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 1997 - 8 B 130.96 - NVwZ 1996, 66 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18 und vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 18.06.2012 - 5 B 5.12

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht; Sachkunde des Gerichts; Hinweispflicht;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellen will, mit dem bzw. mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2010 - 5 B 21.09 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 61 Rn. 18 und vom 18. Juni 2012 - 5 B 5.12 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Dies ist der Fall, wenn nicht einmal die Möglichkeit bestehen kann, dass das Gericht ohne den behaupteten Rechtsverstoß zu einem dem Rechtsmittelführer sachlich günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (BVerwG, Beschluss vom 14. August 1962 - 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 ).
  • BVerwG, 19.07.2012 - 5 C 1.12

    Beihilfeausschluss; Ausschluss der Beihilfe; Ausschluss von Beihilfeansprüchen;

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Er muss insbesondere entscheiden, welchen Rahmen die Eigenbeteiligung der Beamten nicht überschreiten darf und ob sowie ggf. nach welchen Gesichtspunkten die Kostendämpfungspauschale der Höhe nach gestaffelt werden muss (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 2004 - 2 C 50.02 - BVerwGE 121, 103 und vom 19. Juli 2012 - 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 Rn. 13).
  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren:

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Die von der Beschwerde (S. 8 der Beschwerdebegründung) insoweit in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 - NJW 2011, 2053) ist nicht einschlägig, da hier weder eine Zuständigkeitsfrage noch eine Fristfrage zu entscheiden war.
  • BVerwG, 04.02.2015 - 5 B 28.14

    Nachweis des Ausnahmefalls einer von Willkür geprägten oder gegen Denkgesetze

    Auszug aus BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16
    Damit sind Verstöße gegen Vorschriften gemeint, die den Verfahrensablauf bzw. den Weg zu dem Urteil und die Art und Weise des Urteilserlasses regeln, nicht jedoch Vorschriften, die den Urteilsinhalt betreffen und deren Verletzung sich als Mangel der sachlichen Entscheidung darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 2015 - 5 B 28.14 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

  • BVerwG, 11.08.1999 - 11 B 61.98

    Zulassung der Revision; grundsätzliche Bedeutung; Zusammenführung von Boden- und

  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
  • BVerwG, 11.12.2003 - 6 B 69.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.02.2015 - 5 B 29.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Die Begründungspflicht dient dazu, die wesentlichen Entscheidungsgründe für die getroffenen Maßnahmen transparent zu machen und dient damit insbesondere der Verfahrensrationalität wie auch der Legitimationssicherung (vgl. dazu auch BVerwG, B. v. 30.3.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 5 C 4.18

    Einkünftegrenze für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen von Ehegatten und

    Zu den tragenden Strukturprinzipien des Beihilferechts gehören insbesondere die Bestimmung des Leistungssystems, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Fall von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, die Festlegung der Risiken, die abgedeckt werden, des Personenkreises, der Leistungen beanspruchen kann, der Grundsätze, nach denen Leistungen erbracht, bemessen oder ausgeschlossen werden und die Anordnung, welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363 Rn. 13; Beschluss vom 30. März 2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 13).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 2 S 2103/20

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale in Baden Württemberg:

    Er muss entscheiden, welchen Rahmen die Eigenbeteiligung der Beamten nicht überschreiten darf und ob sowie ggf. nach welchen Gesichtspunkten die Kostendämpfungspauschale der Höhe nach gestaffelt werden muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.03.2016 - 5 B 11.16 - juris Rn. 13; Urteil vom 19.07.2012 - 5 C 1.12 - BVerwGE 143, 363, juris Rn. 13).
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