Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.12.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08 (5 B 110.06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5685
BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08 (5 B 110.06) (https://dejure.org/2008,5685)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 5 B 17.08 (5 B 110.06) (https://dejure.org/2008,5685)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 5 B 17.08 (5 B 110.06) (https://dejure.org/2008,5685)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,5685) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des entscheidenden Gerichts und einer Einbeziehung der Erwägungen in der Entscheidung bei einer Gehörsrüge; Gehörverstoß durch Folgen einer anderen von Klägerin nicht für richtig gehaltenen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03

    Zum so genannten Dosenpfand

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
    Es verpflichtet das Gericht aber nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten auch zu folgen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004, 1 BvR 179/03 NVwZ 2005, 204).

    Dass er einer anderen, von der Klägerin nicht für richtig gehaltenen Rechtsauffassung gefolgt ist, stellt keinen Gehörsverstoß dar (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. November 2004 a.a.O.).

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 17.08
    Ihre Rüge, ihr Vortrag sei zumindest nicht ausreichend in die Erwägung des Senats einbezogen und seiner Entscheidung zugrunde gelegt worden, sei als Erwägungsrüge statthaft (BSG, Beschluss vom 28. September 2006 B 3 P 1/06 C (Anhörungsrüge S. 3 Abs. 1).
  • BVerwG, 24.11.2011 - 8 C 13.11

    Rechtsbehelfscharakter der Anhörungsrüge

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 [5 B 110.06] - und vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 [7 C 18.05] - jeweils juris).
  • BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 887/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von hinter den tatsächlichen Aufwendungen

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2008 -BVerwG 5 B 17.08 (5 B 110.06) -,.
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, dem Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 2008 - BVerwG 5 B 17.08 <5 B 110.06> -, vom 2. November 2006 - BVerwG 7 C 10.06 <7 C 18.05> - und vom 24. November 2011 a.a.O. - jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,7122
BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06 (https://dejure.org/2007,7122)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 5 B 110.06 (https://dejure.org/2007,7122)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 5 B 110.06 (https://dejure.org/2007,7122)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,7122) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Festsetzung eines höhren Mietkostenanteils; Fehlen einer Divergenzentscheidung sowie einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung der Revision; Notwendigkeit der bedarfsgerechten Vereinbarung zwischen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 17.97

    Bedarfsdeckungsgrundsatz, Beachtung bei Pflegevereinbarungen in der Sozialhilfe;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    Vielmehr hat das Berufungsgericht auf S. 27 seines Urteils in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 ) ausgeführt, "Vereinbarungen zwischen dem Einrichtungsträger und dem Sozialhilfeträger müssen dem sozialhilferechtlichen Bedarfsdeckungsprinzip gerecht werden".

    Wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 1. Dezember 1998 a.a.O. S. 54) hat das Berufungsgericht ausgesprochen, dass die jetzt prospektiv zu ermittelnden Entgelte nicht mehr kosten-, sondern leistungsorientiert seien (BU S. 28 Abs. 2).

    In Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 a.a.O. S. 54 Abs. 1 und 2 hat das Berufungsgericht dahin erkannt, dass eine Bemessung der Pflegesätze nach den bisher (tatsächlich) entstandenen Selbstkosten nicht mehr dem geltenden Recht entspreche und dass die Höhe der in der Vergangenheit tatsächlich entstandenen Kosten jetzt nicht mehr der Ausgangspunkt der Pflegesatzvereinbarung, sondern lediglich einer von mehreren Anhaltspunkten für eine Entgeltleistung sei (BU S. 28 Abs. 2).

    7 Die Klägerin macht schließlich Divergenz zu den Senatsentscheidungen vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 und vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 C 25.01 - BVerwGE 116, 78 insoweit geltend,.

    Insbesondere zeigt die Beschwerde keinen erneuten oder weitergehenden Klärungsbedarf über das hinaus auf, was im Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 a.a.O. bereits rechtsgrundsätzlich geklärt ist.

    Der auf Investitionskosten bezogene externe Vergleich ist der Vergleich mit Investitionskosten, wie sie auch andere Einrichtungen, die vergleichbare Leistungen erbringen, geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1998 a.a.O. S. 55 Abs. 3).

  • BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 13.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; doppelte Staatsangehörigkeit; Hinnahme von

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    Denn die Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) ist dann nicht verletzt, wenn ausgehend von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts eine weitere Sachverhaltsaufklärung nicht geboten ist (vgl. Urteil vom 20. April 2004 - BVerwG 1 C 13.03 - BVerwGE 120, 298 ).
  • BVerwG, 10.01.2007 - 6 BN 3.06

    Schule; berufsbildende Schule; Berufsfachschule; Privatschule; Ersatzschule;

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    Das aber rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz nicht (vgl. Beschluss vom 10. Januar 2007 - BVerwG 6 BN 3.06 - NVwZ 2007, 958).
  • BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98

    Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    8 Damit stellt sie nicht, wie es zur Darlegung von Divergenz erforderlich wäre, einander widersprechende Rechtssätze gegenüber (Beschluss vom 9. Juni 1999 - BVerwG 11 B 47.98 - NVwZ 1999, 1231), sondern macht in der Sache nur eine fehlerhafte Anwendung höchstrichterlicher Rechtssätze geltend.
  • VG Leipzig, 19.02.2004 - 2 K 1430/03

    Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle für die Vergütungen der

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin zur grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Frage auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 19. Februar 2004 - 2 K 1430/03 - juris.
  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    Die vorrangige Bedeutung des externen Vergleichs entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 14. Dezember 2000 - B 3 P 19/00 R-B SGE 87, 199 = juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 110.06
    7 Die Klägerin macht schließlich Divergenz zu den Senatsentscheidungen vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 17.97 - BVerwGE 108, 47 und vom 28. Februar 2002 - BVerwG 5 C 25.01 - BVerwGE 116, 78 insoweit geltend,.
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 6/19 R

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung der gesondert berechenbaren Investitionskosten in

    Angesichts der zwischen Miet- und Eigentümermodell erheblichen Unterschiede in den zugrunde liegenden Kalkulations- und Finanzierungskonzepten, insbesondere bei der Frage der Berücksichtigungsfähigkeit grundstücksbezogener Kosten (dazu BSG vom 13.7.2017 - B 8 SO 11/15 R - SozR 4-3500 § 75 Nr. 10 RdNr 25-26; Jaritz/Eicher in jurisPK SGB XII, 2. Aufl 2014, § 75 RdNr 167) , sind damit im Regelfall Mietkosten mit Mietkosten und Eigentümerkosten mit Eigentümerkosten zu vergleichen (ausführlich Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt vom 22.6.2006 - 3 L 174/04 - juris RdNr 88 ff; vgl dazu auch BVerwG vom 19.12.2007 - 5 B 110/06; Bundesverfassungsgericht vom 1.9.2008 - 1 BvR 887/08, 1 BvR 888/08, 1 BvR 889/08, 1 BvR 890/08 und 1 BvR 891/08 - juris RdNr 19) .
  • BVerfG, 01.09.2008 - 1 BvR 887/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von hinter den tatsächlichen Aufwendungen

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 2008 -BVerwG 5 B 17.08 (5 B 110.06) -,.

    b) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 5 B 110.06 -,.

  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 18.08

    Erforderlichkeit der Kenntnisnahme der Ausführungen der Prozessbeteiligten des

    Der Senat hatte die Aufklärungsrüge der Klägerin, das Berufungsgericht sei ihrem Einwand nicht nachgegangen, wonach im externen Vergleich nicht die tatsächlichen Mietaufwendungen von Vergleichseinrichtungen verglichen worden seien, zur Kenntnis genommen, sich mit dieser Rüge auseinandergesetzt und in dem in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 21 dazu ausgeführt, weshalb nach seiner Auffassung das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hat.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt (vgl. den in Bezug genommen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 12).

    Denn es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vergleichsgruppe nicht ausreichend groß gewesen ist (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 12).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 19.08

    Bestehen einer Pflicht des Gerichts aus dem Grundsatz der Gewährung rechtlichen

    Der Senat hatte die Aufklärungsrüge der Klägerin, das Berufungsgericht sei ihrem Einwand nicht nachgegangen, wonach im externen Vergleich nicht die tatsächlichen Mietaufwendungen von Vergleichseinrichtungen verglichen worden seien, zur Kenntnis genommen, sich mit dieser Rüge auseinandergesetzt und in dem in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 21 dazu ausgeführt, weshalb nach seiner Auffassung das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hat.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 12).

    Denn es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vergleichsgruppe nicht ausreichend groß gewesen ist (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 12).

  • BVerwG, 11.02.2008 - 5 B 20.08

    Anforderungen an eine Rüge auf Verletzung rechtlichen Gehörs

    Der Senat hatte die Aufklärungsrüge der Klägerin, das Berufungsgericht sei ihrem Einwand nicht nachgegangen, wonach im externen Vergleich nicht die tatsächlichen Mietaufwendungen von Vergleichseinrichtungen verglichen worden seien, zur Kenntnis genommen, sich mit dieser Rüge auseinandergesetzt und in dem in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 21 dazu ausgeführt, weshalb nach seiner Auffassung das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hat.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 12).

    Denn es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vergleichsgruppe nicht ausreichend groß gewesen ist (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 BVerwG 5 B 110.06 Rn. 12).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 21.08

    Verletzung des Anspruches eines Klägers auf rechtliches Gehör durch

    Der Senat hatte die Aufklärungsrüge der Klägerin, das Berufungsgericht sei ihrem Einwand nicht nachgegangen, wonach im externen Vergleich nicht die tatsächlichen Mietaufwendungen von Vergleichseinrichtungen verglichen worden seien, zur Kenntnis genommen, sich mit dieser Rüge auseinandergesetzt und in dem in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 5 B 110.06 - Rn. 21 dazu ausgeführt, weshalb nach seiner Auffassung das Berufungsgericht seine Aufklärungspflicht nicht verletzt hat.

    Der Senat hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 5 B 110.06 - Rn. 12).

    Denn es gab keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Vergleichsgruppe nicht ausreichend groß gewesen ist (vgl. den in Bezug genommenen Beschluss vom 19. Dezember 2007 - BVerwG 5 B 110.06 - Rn. 12).

  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 114.06

    Revisionszulassung im Rahmen eines Antrags auf Festsetzung der Investitionskosten

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Verfahren BVerwG 5 B 110.06 Bezug genommen.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 111.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil eines

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Verfahren BVerwG 5 B 110.06 Bezug genommen.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 112.06

    Revisionszulassung im Rahmen eines Antrags auf Festsetzung der Investitionskosten

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Verfahren BVerwG 5 B 110.06 Bezug genommen.
  • BVerwG, 19.12.2007 - 5 B 113.06
    Zur Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tage zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten der Klägerin im Verfahren BVerwG 5 B 110.06 Bezug genommen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht