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   BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86   

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https://dejure.org/1988,5428
BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86 (https://dejure.org/1988,5428)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1988 - 5 B 123.86 (https://dejure.org/1988,5428)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1988 - 5 B 123.86 (https://dejure.org/1988,5428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unvollständige Sachaufklärung hinsichtlich der Prozessfähigkeit - Prüfung der Prozessfähigkeit von Amts wegen - Wesensänderung infolge einer Kopfverletzung - Anzeichen für Zweifel an der Prozessfähigkeit - Verwaltungsgerichtliche Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 1.78

    Zumutbarkeitsgrenze beim Schulweg - Revisibles Recht - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86
    Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, BGHZ 31, 279 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] und Urteil vom 4. Februar 1969 <NJW 1969, 1574>; zu den Sachurteilsvoraussetzungen allgemein vgl. BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]), ergeben sich für den beschließenden Senat weder aus dem Beschwerdevortrag noch aus dem übrigen, frei zu würdigenden Tatsachenstoff.
  • BGH, 14.12.1959 - V ZR 197/58

    Prozeßführungsbefugnis als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86
    Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, BGHZ 31, 279 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] und Urteil vom 4. Februar 1969 <NJW 1969, 1574>; zu den Sachurteilsvoraussetzungen allgemein vgl. BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]), ergeben sich für den beschließenden Senat weder aus dem Beschwerdevortrag noch aus dem übrigen, frei zu würdigenden Tatsachenstoff.
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76

    Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86
    Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, BGHZ 31, 279 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] und Urteil vom 4. Februar 1969 <NJW 1969, 1574>; zu den Sachurteilsvoraussetzungen allgemein vgl. BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]), ergeben sich für den beschließenden Senat weder aus dem Beschwerdevortrag noch aus dem übrigen, frei zu würdigenden Tatsachenstoff.
  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86
    Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, BGHZ 31, 279 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] und Urteil vom 4. Februar 1969 <NJW 1969, 1574>; zu den Sachurteilsvoraussetzungen allgemein vgl. BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]), ergeben sich für den beschließenden Senat weder aus dem Beschwerdevortrag noch aus dem übrigen, frei zu würdigenden Tatsachenstoff.
  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86
    Wenngleich der Kläger selbst nicht behauptete, bei seinem Antrag auf Fortsetzung der beendeten Verfahren mit Schreiben vom 10. Januar 1986 und während des sich daran anschließenden Verfahrens prozeßunfähig zu sein (was zur Folge gehabt hätte, daß sein Begehren als unzulässig hätte abgewiesen werden müssen - vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1982 <NJW 1983, 996 f.> -), ist das Flurbereinigungsgericht von Amts wegen der Frage der Prozeßfähigkeit des Klägers bis zur (letzten) mündlichen Verhandlung am 19. Juni 1986, aufgrund der das mit der Beschwerde angegriffene Urteil ergangen ist, nachgegangen.
  • BGH, 04.02.1969 - VI ZR 215/67

    Störungen der Geistestätigkeit nach der Lebenserfahrung als Ausnahmeerscheinungen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1988 - 5 B 123.86
    Zweifel an der Prozeßfähigkeit des Klägers, die in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BGH, BGHZ 31, 279 [BGH 14.12.1959 - V ZR 197/58] und Urteil vom 4. Februar 1969 <NJW 1969, 1574>; zu den Sachurteilsvoraussetzungen allgemein vgl. BVerwGE 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 1/78]; 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 25/76]), ergeben sich für den beschließenden Senat weder aus dem Beschwerdevortrag noch aus dem übrigen, frei zu würdigenden Tatsachenstoff.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2019 - 1 S 581/19

    Bürgermeisterwahl; Wahlkampf; Verhalten kommunaler Bediensteter;

    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Pflichten bei der Prüfung der Prozessfähigkeit hat das Verwaltungsgericht lediglich den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.01.1988 - 5 B 123.86 - zitiert (UA S. 11).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 19 ZB 20.3171

    Beurteilungskompetenz des Gerichts über Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit eines

    Über die Frage der Prozess- bzw. Geschäftsfähigkeit entscheidet nicht das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen, sondern das Gericht nach seiner freien Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozessstoffes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung (BVerwG, B.v. 26.1.1988 - 5 B 123/86 - juris; vgl. Hoppe in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019 Rn. 10 zu § 62).

    Für eine Heranziehung eines medizinischen Sachverständigen besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine Veranlassung bei einem seiner Natur nach vorübergehenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit, der die freie Willensbestimmung nur vorübergehend ausschließt und nach § 104 Nr. 2 BGB nicht zur Geschäftsunfähigkeit führt und deshalb auch keine (temporale) Prozessunfähigkeit nach sich zieht (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.1988 - 5 B 123/86 - juris).

  • BFH, 28.06.2011 - IX B 11/11

    Prozessfähigkeit - grundsätzliche Bedeutung - Sachaufklärungspflicht

    Im Übrigen entscheidet nicht der Sachverständige oder Arzt (bzw. deren Gutachten) über die Rechtsfrage der Prozessfähigkeit abschließend, sondern das Gericht nach seiner freien Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozessstoffes (im Wege des Freibeweises; vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. September 2005 IX B 87/05, BFH/NV 2006, 94) und unter Berücksichtigung der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 1988  5 B 123/86, Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2012 - 12 A 287/12

    Anforderderungen an die Feststellung einer partiellen Prozessunfähigkeit im

    - 5 B 123.86 -, Buchholz 310, § 62 VwGO, Nr. 20, juris, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2016 - 15 A 503/15

    Amtermittlngspflicht des Gerichts zur Annahme der Prozessunfähigkeit eines

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - 5 B 123.86 -, juris Rn. 11, und vom 21. August 1979 - VII B 143.77 -, juris Rn. 5, Urteil vom 25. Januar 1973 - V CB 119.69 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 20. März 2012 - 12 A 287/12 -, juris Rn. 3 ff.; BGH, Beschluss vom 17. November 2011 - V ZR 199/11 -, juris Rn. 5, Urteil vom 9. Januar 1996 - VI ZR 94/95 -, NJW 1996, 1059 = juris Rn. 9 ff.
  • BVerwG, 08.02.2002 - 4 B 3.02

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Fachanwalts für

    Über die Frage der Prozessfähigkeit einer Partei entscheidet nicht der medizinische Sachverständige, sondern das Gericht nach seiner freien Überzeugung in Würdigung des gesamten Prozessstoffs (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1988 - BVerwG 5 B 123.86 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 20).
  • VG Stuttgart, 31.10.2018 - 7 K 3215/18

    Kommunalrecht: Einspruch gegen Bürgermeisterwahl wegen Formfehlers; Die Frage

    In der Regel legt es bei der rechtlichen Beurteilung ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die zugrundeliegende medizinische Diagnose einer psychischen Störung zugrunde (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.1988 - 5 B 123.86 - , juris Rn. 14; OVG NRW, B.v. 20.3.2012 - 12 A 287/12 -, juris Rn. 3 und 5).
  • BVerwG, 19.10.1993 - 5 B 132.92

    Vermögenseingriff durch eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung im Verfahren

    Aus dieser Regelung, deren die Zulässigkeit der Restitutionsklage begründende Voraussetzungen (BGH, Urteil vom 5. Mai 1956 - IV ZR 18/56 - ) im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen wären (vgl. allgemein zu den Sachurteilsvoraussetzungen BVerwGE 71, 73 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 14/84] und Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 5 B 123.86 - , jeweils mit weiteren Nachweisen), ergibt sich, daß der Beteiligte das Vorliegen einer strafbaren Handlung, soweit möglich, bereits im anhängigen Rechtsstreit geltend zu machen hat (BGH, Urteil vom 4. Juni 1958 - IV ZR 3/58 - <MDR 1958, 670>).
  • BVerwG, 13.07.1993 - 5 ER 619.93

    Ausgestaltung der Prozessfähigkeit eines unter Pflegschaft stehenden Klägers im

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (vgl. Senatsbeschluß vom 26. Januar 1988 - BVerwG 5 B 123.86 - m.w.N.).
  • VG Köln, 27.02.2018 - 7 K 2297/14

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Einfuhr des Betäubungsmittels

    In der Regel legt es bei der rechtlichen Beurteilung ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die zugrundeliegende medizinische Diagnose einer psychischen Störung zugrunde, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.1988 - 5 B 123.86 - , Buchholz 310, § 62 VwGO, Nr. 20, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 20.03.2012 - 12 A 287/12 - juris Rn. 3 und 5.
  • VG Düsseldorf, 22.04.2004 - 15 L 970/04

    Das ein persönliches Vorspracherecht im Medizinischen Dekanat vereitelnde

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