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   BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 128.92   

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https://dejure.org/1992,12317
BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 128.92 (https://dejure.org/1992,12317)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1992 - 5 B 128.92 (https://dejure.org/1992,12317)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1992 - 5 B 128.92 (https://dejure.org/1992,12317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Die für die Hilfe zum Lebensunterhalt maßgebliche Vermögensschongrenze - Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen in einer Einrichtung - Anspruch auf Bekleidungshilfe - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.03.1990 - 5 C 58.86

    Umfang der Hilfe in besonderen Lebenslagen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 128.92
    Maßgebend sind die jeweils konkrete Einrichtung und ihre tatsächlichen Leistungen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 58.86 - ).
  • BFH, 05.02.2004 - V R 2/03

    Umsatzsteuerbefreiung für Kurzzeitpflegeheim

    Diese Vorschrift erfasst --bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialhilfe-- die von der Einrichtung für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellten Kosten (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Urteil vom 22. März 1990 5 C 58.86, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 436.0, § 27 BSHG Nr. 2; Beschluss vom 10. Dezember 1992 5 B 128.92, Buchholz, a.a.O., § 88 BSHG Nr. 30; Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker, Bundessozialhilfegesetz, § 27 Rz. 9; Wilde in Wiesner, SGB XI, § 13 Rz. 21 c; Udsching, a.a.O., § 13 Rz. 14).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 29.04

    E: Einkommensfreibetrag bei Hilfe in einer Anstalt, einem Heim oder einer

    Soweit der Senat dabei "noch offene sozialhilferechtliche Bedarfe" angesprochen hat (a.a.O. S. 165 Abs. 1) und im Folgenden von möglicherweise mehr als einem Bedarf ausgegangen ist (a.a.O., S. 166 Abs. 3), geschah dies mit Rücksicht auf einen auch vom Berufungsgericht herangezogenen Vortrag des Klägers, der Freibetrag könnte zur Beschaffung eines in der Einrichtung nicht gewährten Lebensunterhalts - soweit er ungeachtet § 27 Abs. 3 BSHG nicht von der Eingliederungshilfe umfasst (s. dazu BVerwG, Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 5 C 58.86 - Buchholz 436.0 § 27 BSHG Nr. 2 ; BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1992 - BVerwG 5 B 128.92 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 30) und daher auch nicht § 43 Abs. 1 BSHG gemäß "in vollem Umfang" zu gewähren sein sollte - verwandt werden.
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