Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.02.2007

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 5 B 138/06   

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https://dejure.org/2006,12789
OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 5 B 138/06 (https://dejure.org/2006,12789)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27.01.2006 - 5 B 138/06 (https://dejure.org/2006,12789)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 5 B 138/06 (https://dejure.org/2006,12789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Dortmunder Neonazi-Demonstration darf nicht stattfinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 5 B 138/06
    Es bedeutet entgegen der Ansicht der 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 - einen denklogischen Bruch, allein aus der (vermeintlichen) Unbedenklichkeit einzelner Umstände (Ort, Zeitpunkt und Thema der Versammlung) im Rahmen einer isolierten Betrachtung die rechtliche Unbedenklichkeit der Demonstration als solcher zu folgern.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2006 - 5 B 138/06
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 -, BVerfGE 69, 315 (352 f.).
  • BVerfG, 27.01.2006 - 1 BvQ 4/06

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen den

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Januar 2006 - 5 B 138/06 - und des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 26. Januar 2006 - 14 L 101/06 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Dortmund vom 24. Januar 2006 - VL 1.29-60.13.04(231)-153/05 - wiederherzustellen.
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2007 - 12 ME 252/07

    Prüfung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach unanfechtbarer Ablehnung

    Den Antrag der Antragstellerin, ihr vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, lehnte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 10. Januar 2007 (5 B 138/06) ab; die dagegen erhobene Beschwerde blieb erfolglos (Senat, Beschluss v. 21.2.2007 - 12 ME 115/07, 12 PA 117/07).
  • VG Minden, 21.12.2006 - 11 L 904/06

    Kein Aufzug der Nationalen Offensive Schaumburg am Heiligabend

    vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 4.1.2002 - 5 B 12/02 - Beschluss vom 27.1.2006 - 5 B 138/06 -.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4886
BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06 (https://dejure.org/2007,4886)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 5 B 138.06 (https://dejure.org/2007,4886)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 5 B 138.06 (https://dejure.org/2007,4886)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur (vorläufigen) Beschränkung der Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers auf Abschlagszahlungen bis zum Inkrafttreten einer endgültigen Regelung; Gleichsetzung von vorläufigen mit endgültigen Vereinbarungen in Bezug auf den Anwendungsausschluss des § 93 ...

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06
    sind nach dem Urteil des Senats vom 4. August 2006 BVerwG 5 C 13.05 juris (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) nicht (mehr) klärungsbedürftig oder stellen sich auf der Grundlage dieses Urteils nicht (mehr) in entscheidungserheblicher Weise.

    Die Gewährung von Sozialhilfe ohne Bezug zu einer Vereinbarung ist aber "gesperrt", solange der angestrebte Abschluss einer Vereinbarung bzw. eine vereinbarungsgestaltende Schiedsstellenentscheidung rechtlich und tatsächlich möglich ist (Urteil vom 4. August 2006 a.a.O. juris Rn. 23).

    6 Die Revision ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer nachträglichen Abweichung von dem Urteil des Senats vom 4. August 2006 (a.a.O.) zuzulassen.

    7 Das Berufungsgericht hat im Einklang mit der Entscheidung des Senats vom 4. August 2006 (a.a.O.) angenommen, dass eine "der in Absatz 2 genannten Vereinbarungen endgültig nicht abgeschlossen (ist) im Sinne von § 93 Abs. 3 Satz 1 BSHG Fassung 1999" und folglich ein in § 93 Abs. 3 BSHG Fassung 1999 geregelter Fall einer nicht vertragsgebundenen Einrichtung nur dann gegeben ist, "wenn weder endgültige Vereinbarungen noch vorläufige (Vergütungs-)Vereinbarungen oder ... vorliegen und das Zustandekommen endgültiger Vereinbarungen auch nicht mehr zu erwarten ist" (BA S. 12 Abs. 2).

    Außerdem käme es darauf nach dem Urteil des Senats vom 4. August 2006 (a.a.O.) nicht an.

    13 Es kann auch offenbleiben, ob die Gleichsetzung von vorläufigen mit endgültigen Vereinbarungen in Bezug auf den Anwendungsausschluss des § 93 Abs. 3 BSHG durch das Berufungsgericht von dem Urteil vom 4. August 2006 (a.a.O. u.a. juris Rn. 24) abweicht.

    14 Selbst wenn das Berufungsgericht mit einer Gleichsetzung von vorläufigen und endgültigen Vereinbarungen von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. August 2006 (a.a.O.) abweichen sollte, so beruht die Berufungsentscheidung jedenfalls hierauf nicht.

  • BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 100.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06
    8 Jedenfalls die Ergebnisrichtigkeit der Berufungsentscheidung steht in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1998 BVerwG 4 B 25.98 Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 und vom 22. August 1996 BVerwG 8 B 100.96 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 m.w.N.) der Zulassung der Revision entgegen.
  • BVerwG, 20.10.1994 - 5 C 28.91

    Sozialhilfe - Heimunterbringung - Höhe der Heimkosten - Zumutbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06
    15 Die ferner geltend gemachte Abweichung vom Urteil des Senats vom 20. Oktober 1994 BVerwG 5 C 28.91 BVerwGE 97, 53 liegt schon deswegen nicht vor, weil die vermeintlich divergierenden Entscheidungen nicht zu derselben Regelung ergangen sind.
  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06
    8 Jedenfalls die Ergebnisrichtigkeit der Berufungsentscheidung steht in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1998 BVerwG 4 B 25.98 Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 66 und vom 22. August 1996 BVerwG 8 B 100.96 Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 m.w.N.) der Zulassung der Revision entgegen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 173.06

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 138.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 146.06

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 138.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 133.06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist für die

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 138.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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