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   VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16   

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https://dejure.org/2016,48704
VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16 (https://dejure.org/2016,48704)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22.12.2016 - 5 B 140/16 (https://dejure.org/2016,48704)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 5 B 140/16 (https://dejure.org/2016,48704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr 108.1.3.1 AllgGO ND; § 3 VwKostG ND; § 1 VwKostG ND; § 12 StVO; § 80 VwGO
    Gebühren; keine Gründe für polizeiliches Einschreiten; Ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei durch eine Person; Verschulden

  • kanzlei-kotz.de

    Ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei - Gebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gebühren für das ungerechtfertigte Alarmieren der Polizei

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Alarmieren der Polizei wegen vermeintlich falsch parkenden Transporter?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 11 PA 299/12

    Vorliegen eines "ungerechtfertigen Alamierens der Polizei" nach der Allgemeinen

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16
    Objektiv darf also kein Grund für ein polizeiliches Einschreiten vorgelegen haben und dies muss subjektiv für den Betroffenen erkennbar gewesen sein, d. h. ihn muss an der ungerechtfertigten Alarmierung ein Verschulden treffen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 PA 299/12 -, juris, Rn. 2).

    Denn die Polizei soll auch vor solchen überzogenen Schilderungen geschützt werden, die nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 Nds. SOG) ggf. ein Einschreiten gar nicht, nicht sofort oder nicht mit der gleichen Personal- oder Sachstärke erfordern als bei Angabe des tatsächlichen Geschehens (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 PA 299/12 -, juris, Rn. 2; Saarl. OVG, Beschl. v. 29.11.1990 - 1 W 144/90 -, juris, Rn. 2).

  • OVG Saarland, 29.11.1990 - 1 W 144/90

    Gebührenpflicht; Fehlalarmierung; Polizei

    Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16
    Denn die Polizei soll auch vor solchen überzogenen Schilderungen geschützt werden, die nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 Nds. SOG) ggf. ein Einschreiten gar nicht, nicht sofort oder nicht mit der gleichen Personal- oder Sachstärke erfordern als bei Angabe des tatsächlichen Geschehens (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 PA 299/12 -, juris, Rn. 2; Saarl. OVG, Beschl. v. 29.11.1990 - 1 W 144/90 -, juris, Rn. 2).
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