Rechtsprechung
VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nr 108.1.3.1 AllgGO ND; § 3 VwKostG ND; § 1 VwKostG ND; § 12 StVO; § 80 VwGO
Gebühren; keine Gründe für polizeiliches Einschreiten; Ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei durch eine Person; Verschulden - kanzlei-kotz.de
Ungerechtfertigtes Alarmieren der Polizei - Gebühren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Gebühren für das ungerechtfertigte Alarmieren der Polizei
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Alarmieren der Polizei wegen vermeintlich falsch parkenden Transporter?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Niedersachsen, 27.11.2012 - 11 PA 299/12
Vorliegen eines "ungerechtfertigen Alamierens der Polizei" nach der Allgemeinen …
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16
Objektiv darf also kein Grund für ein polizeiliches Einschreiten vorgelegen haben und dies muss subjektiv für den Betroffenen erkennbar gewesen sein, d. h. ihn muss an der ungerechtfertigten Alarmierung ein Verschulden treffen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 PA 299/12 -, juris, Rn. 2).Denn die Polizei soll auch vor solchen überzogenen Schilderungen geschützt werden, die nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 Nds. SOG) ggf. ein Einschreiten gar nicht, nicht sofort oder nicht mit der gleichen Personal- oder Sachstärke erfordern als bei Angabe des tatsächlichen Geschehens (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 PA 299/12 -, juris, Rn. 2;… Saarl. OVG, Beschl. v. 29.11.1990 - 1 W 144/90 -, juris, Rn. 2).
- OVG Saarland, 29.11.1990 - 1 W 144/90
Gebührenpflicht; Fehlalarmierung; Polizei
Auszug aus VG Lüneburg, 22.12.2016 - 5 B 140/16
Denn die Polizei soll auch vor solchen überzogenen Schilderungen geschützt werden, die nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 Nds. SOG) ggf. ein Einschreiten gar nicht, nicht sofort oder nicht mit der gleichen Personal- oder Sachstärke erfordern als bei Angabe des tatsächlichen Geschehens (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 27.11.2012 - 11 PA 299/12 -, juris, Rn. 2; Saarl. OVG, Beschl. v. 29.11.1990 - 1 W 144/90 -, juris, Rn. 2).