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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.12.1984 - 5 B 145.83   

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BVerwG, 28.12.1984 - 5 B 145.83 (https://dejure.org/1984,5572)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1984 - 5 B 145.83 (https://dejure.org/1984,5572)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1984 - 5 B 145.83 (https://dejure.org/1984,5572)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Gleichwertigkeit der Abschlussprüfung des ungarischen Studiums der Rechtswissenschaft mit der in der Bundesrepublik Deutschland abzulegenden ersten juristischen Staatsprüfung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.04.1981 - 5 C 36.79

    Ausbildung in der DDR - Fachrichtungswechsel - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1984 - 5 B 145.83
    Das Berufungsgericht weicht nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1981 - BVerwG 5 C 36.79 - (BVerwGE 62, 174 = FamRZ 1981, 822) ab.

    Dieser Vergleich kann nur dann dazu führen, daß die im Ausland unternommene Ausbildung anrechenbar ist, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland zu erwerbende Befähigungsnachweis der entsprechenden Prüfung im Bundesgebiet oder dem entsprechenden Befähigungsnachweis "gleichwertig" ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [178]).

  • BVerwG, 04.12.1997 - 5 C 28.97

    Anrechnung von ausländischen Ausbildungszeiten oder Leistungsnachweisen;;

    Daran anknüpfend, hat er klargestellt, daß Auslandsstudienzeiten nur dann für eine Inlandsausbildung berücksichtigt werden können, wenn "mehr als die Hälfte" der im Ausland verbrachten Studienzeit angerechnet werden kann (Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - ; Beschluß vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.1996 - 7 S 99/96

    Ausbildungsförderung: Anrechnung einer Auslandsausbildung

    Diese Voraussetzung ist nach ständiger Rechtsprechung dann erfüllt, wenn die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes absolvierten Studienzeiten bei einer Fortsetzung der Ausbildung im Geltungsbereich des Gesetzes, wenn auch nicht in vollem Umfang, so doch im wesentlichen angerechnet werden (vgl. BVerwGE 62, 174, 178 sowie BVerwG, Beschl. v. 28.12.1984 - 5 B 145.83; Beschl. v. 2.6.1988, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1998 - 7 S 632/98

    Ausbildungsförderung: wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines

    Zur Begründung wurde im wesentlichen ausgeführt: Der Senat halte an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach Auslandsstudienzeiten nur dann für eine Inlandsausbildung berücksichtigt werden könnten, wenn "mehr als die Hälfte" der im Ausland verbrachten Studienzeit angerechnet werden könne (BVerwG, Beschl. v. 28.12.1984 - 5 B 145.83; Beschl. v. 2.6.1988, Buchholz 436.36 § 7 BAföG Nr. 75), nicht fest.
  • BVerwG, 16.02.1993 - 11 B 59.92

    Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung

    Hat die von der Klägerin in der früheren DDR erworbene Ausbildung nur dort zur Ausübung eines Berufes berechtigt, hätte diese Ausbildung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage bis zum Inkrafttreten des § 7 Abs. 1 Satz 2 BAföG in der Fassung des 15. BAföG-Änderungsgesetzes vom 19. Juni 1992 (BGBl 1. I S. 1062) bei richtiger Anwendung des § 7 BAföG nicht in dem Sinne berücksichtigt werden dürfen, daß durch die frühere Ausbildung der Anspruch der Klägerin auf Förderung einer Erstausbildung nach § 7 Abs. 1 BAföG als bereits in vollem Umfang ausgeschöpft galt (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79];Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - sowievom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 -, 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 -, 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - und25. Juli 1991 - BVerwG 5 B 115.91 - ;Urteil vom 28. Oktober 1992 - BVerwG 11 C 5.92 - ).
  • BVerwG, 31.01.1991 - 5 B 2.91

    Überwachung der Fertigung und Absendung fristwahrender Schriftsätze -

    Dieser Vergleich kann nur dann dazu führen, daß die im Ausland unternommene Ausbildung anrechenbar ist, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 ; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - und vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - ).
  • BVerwG, 25.07.1991 - 5 B 115.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesausbildungsförderungsgesetzes unternommene Ausbildung bei der Anwendung des § 7 BAföG nur dann zu berücksichtigen, wenn die Abschlußprüfung dieser Ausbildung oder der im Ausland erworbene Befähigungsnachweis der entsprechenden inländischen Prüfung oder dem entsprechenden inländischen Befähigungsnachweis gleichwertig ist und die Aufnahme einer entsprechenden Berufstätigkeit im Bundesgebiet ermöglicht (BVerwGE 62, 174 [BVerwG 30.04.1981 - 5 C 36/79]; Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 5 B 145.83 - , vom 9. Oktober 1987 - BVerwG 5 B 61.87 - , vom 2. Juni 1988 - BVerwG 5 B 18.88 - und vom 31. Januar 1991 - BVerwG 5 B 2.91 - ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1985 - 5 B 145.83   

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https://dejure.org/1985,10425
BVerwG, 14.03.1985 - 5 B 145.83 (https://dejure.org/1985,10425)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1985 - 5 B 145.83 (https://dejure.org/1985,10425)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1985 - 5 B 145.83 (https://dejure.org/1985,10425)
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