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   BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83   

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https://dejure.org/1986,4416
BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83 (https://dejure.org/1986,4416)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.1986 - 5 B 147.83 (https://dejure.org/1986,4416)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 1986 - 5 B 147.83 (https://dejure.org/1986,4416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Vertretung durch einen Rechtsanwalt - Anforderungen an die Prozessführungsbefugnis - Anfechtung der Schlussfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 56/50

    Nichtigkeitsklage. Aufnahme nach Unterbrechung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
    Die Einkleidung des Wiederaufnahmebegehrens als Rechtsgestaltungsklage dürfe nicht dazu führen, zu übersehen, daß die Klage im entschiedenen Fall nur das Mittel sei, den rechtskräftig abgelehnten Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs erneut zu verfolgen (vgl. Urteil vom 13. Juli 1954 - V ZR 56/50 - <BGHZ 14, 251/255>).
  • BVerwG, 07.05.1965 - IV C 24.65

    Verhältnis der Mitglieder einer Erbengemeinschaft als Teilnehmer an einem

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
    Kann danach hier davon ausgegangen werden, daß die Beschwerdeführerinnen nach § 2039 Satz 1 BGB zur Verfolgung flurbereinigungsrechtlicher Ansprüche gegen die Schlußfeststellung ohne Mitwirkung der weiteren Miterbin berechtigt sind (vgl. auch BVerwGE 21, 91 [BVerwG 07.05.1965 - IV C 24/65]), dann muß diese Befugnis auch einschließen, einen dieser Rechtsverfolgung dienenden Rechtsbehelf geltend zu machen, hier also die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem die Klage gegen die Schlußfeststellung abweisenden Urteil des Flurbereinigungsgerichts fortzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1954 ).
  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
    Der Mangel der Vollmacht bei Einlegung eines Rechtsmittels - hier der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - kann durch Genehmigung des Vertretenen, die auch in der Erteilung einer Prozeßvollmacht liegen kann, mit rückwirkender Kraft geheilt werden, soweit - wie hier der Fall - noch nicht eine das Rechtsmittel als unzulässig verwerfende Entscheidung vorliegt (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 89 Abs. 2 ZPO; vgl. hierzu auch Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS - OGB 2/83 - <BVerwGE 69, 380 [BGH 17.04.1984 - GmS-OGB - 2/83]/381>).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
    Nach § 2039 Satz 1 BGB kann jeder Miterbe einen zum Gesamthandsvermögen gehörenden Anspruch - auch klageweise - allein geltend machen; die Rechte der übrigen Miterben werden von der dem einzelnen Miterben in seinem Interesse gewährten Prozeßführungsbefugnis nicht berührt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1966 - V ZR 160/65 - <BGHZ 44, 367/370 ff.>).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.06.1986 - 5 B 147.83
    Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann darauf nicht gestützt werden (BVerwGE 12, 107).
  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 7.97

    Flurbereinigungsplan; Planänderung; Anfechtbarkeit einer Planänderung;

    § 2038 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 und § 2039 Satz 1 BGB enthalten aber Ausnahmen von diesem Grundsatz und berechtigen einen Miterben unter den dort genannten Voraussetzungen, in eigenem Namen und aus eigenem Recht ohne Mitwirkung der anderen Miterben zugunsten der Gesamthandsgemeinschaft zum Nachlaß gehörende, auch öffentlich-rechtliche Ansprüche - hier: auf wertgleiche Abfindung (§ 44 FlurbG) - geltend zu machen und zu diesem Zweck grundsätzlich auch Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einzulegen (vgl. etwa BVerwGE 21, 91; Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5 ; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 7, S. 3 f.; Beschluß vom 9. Oktober 1995 - BVerwG 7 AV 8.95 Buchholz 112 § 2 a VermG Nr. 1, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2006 - X B 106/06

    NZB: Erbengemeinschaft, Prozessführungsbefugnis

    Der Streitfall ist auch nicht mit den Fallgestaltungen vergleichbar, die dem Teilurteil des BGH vom 13. Juli 1954 V ZR 56.50 (BGHZ 14, 251) und dem Beschluss des BVerwG vom 9. Juni 1986 5 B 147.83 (Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 21) zugrunde lagen.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 11 B 19.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das

    unter welchen Voraussetzungen die Miterbin einer ungeteilten Erbengemeinschaft ohne Mitwirkung der weiteren Miterben einen Flurbereinigungsplan anfechten kann (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 9. Juni 1986 - BVerwG 5 B 147.83 - Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5; Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 15.93 - Buchholz 406.33 § 1 LEG Nr. 7 S. 3 f.);.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2015 - 7 S 804/13

    M. u.a. gegen Land Baden-Württemberg wegen Flurbereinigung Markgröningen

    Die Rechte der übrigen Miterben werden von dieser dem einzelnen Miterben in seinem Interesse gewährten gesetzlichen Prozessstandschaft grundsätzlich nicht berührt (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt.20.05.1998 - 11 C 7.97 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 78, Beschl. v. 09.06.1986 - 5 B 147.83 -, Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 5).
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