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   BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96   

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BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,1480)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1997 - 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,1480)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1997 - 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,1480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung ausgelaufenen Rechts wegen der erheblichen Zahl von Altfällen - Divergenzrevision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Zulassung der Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht, Verhältnis von Grundsatz- und Divergenzrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Dies könnte zweifelhaft sein, weil die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage der Auslegung des § 3 Abs. 1 der RegelsatzVO durch die genannten Urteile des Senats bereits geklärt ist und weil die durch Art. 11 des insoweit am 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 <BGBl I S. 1088> geänderte Regelung ausgelaufenes Recht ist, welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zukommt, weil eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen grundsätzlich nicht mehr erreicht werden kann (vgl. nur Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).

    Ob die in der Beschwerde belegte große Zahl von Fällen, die allein in Baden-Württemberg noch im Widerspruchsverfahren bzw. in den gerichtlichen Tatsacheninstanzen anhängig und nach altem Recht zu entscheiden sind, der Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag oder ob darüber hinaus erforderlich ist, daß die als erneut klärungsbedürftig aufgeworfene Auslegungsfrage sich nicht nur für eine große, aber überschaubare Zahl von Altfällen, sondern für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995, a.a.O.), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil mit Blick auf die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den eingangs genannten Urteilen des Senats jedenfalls die Voraussetzungen der Divergenzrevision vorliegen.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revisionszulassung wegen Abweichung einen besonderen Fall der Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache dar (vgl. Beschluß vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ).
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91

    Sozialhilfe - Lebensunterhalt - Angemessene Unterkunft - Teilweise Übernahme der

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. August 1996 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 zugelassen werden könnte; jedenfalls ist sie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Ob die in der Beschwerde belegte große Zahl von Fällen, die allein in Baden-Württemberg noch im Widerspruchsverfahren bzw. in den gerichtlichen Tatsacheninstanzen anhängig und nach altem Recht zu entscheiden sind, der Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag oder ob darüber hinaus erforderlich ist, daß die als erneut klärungsbedürftig aufgeworfene Auslegungsfrage sich nicht nur für eine große, aber überschaubare Zahl von Altfällen, sondern für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995, a.a.O.), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, weil mit Blick auf die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von den eingangs genannten Urteilen des Senats jedenfalls die Voraussetzungen der Divergenzrevision vorliegen.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 4.95

    Keine Sozialhilfe für unangemessen teure Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Revision gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8. August 1996 nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 zugelassen werden könnte; jedenfalls ist sie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil der angefochtene Beschluß von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des beschließenden Senats vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 - (BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]) und vom 30. Mai 1996 (BVerwG 5 C 4.95 und 5 C 14.95) abweicht.
  • BVerwG, 19.04.1991 - 5 CB 2.91

    Einstellung des Revisionsverfahrens nach Rücknahme der Revisionsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Auch bei ausgelaufenem Recht kann eine grundsätzliche Bedeutung noch gegeben sein, wenn Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen dargetan und ersichtlich sind (vgl. Beschluß vom 19. April 1991 - BVerwG 5 CB 2.91 -.
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Dies könnte zweifelhaft sein, weil die von der Beschwerde als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage der Auslegung des § 3 Abs. 1 der RegelsatzVO durch die genannten Urteile des Senats bereits geklärt ist und weil die durch Art. 11 des insoweit am 1. August 1996 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Sozialhilferechts vom 23. Juli 1996 <BGBl I S. 1088> geänderte Regelung ausgelaufenes Recht ist, welchem nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zukommt, weil eine für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen grundsätzlich nicht mehr erreicht werden kann (vgl. nur Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - ; Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - ).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Allerdings kann auch eine durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärte Rechtsfrage eine Zulassung der Revision rechtfertigen, wenn neue Gesichtspunkte vorgebracht werden (vgl. Beschluß vom 25. November 1992 - BVerwG 6 B 27.92 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 27.02.1997 - 5 B 155.96
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 1 A 334/11

    Anspruch auf Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für

    vgl. zur Zulassung der Revision bei Altfällen BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1998- 2 B 106.98 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 8 = juris, und vom 27. Februar 1997- 5 B 155.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15 = juris; Nds. OVG, Urteil vom 11. Januar 2007 - 5 LB 22/05 -, juris, Rn. 67.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 4 BN 48.07

    Entwicklungsgebot bei Bebauungsplänen; Genehmigungserfordernis bei im

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. z.B. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 BVerwG 6 B 35.95 und vom 27. Februar 1997 BVerwG 5 B 155.96 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und 15, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen;

    Fragen, die auslaufendes Recht betreffen, rechtfertigen regelmäßig nicht die Zulassung der Revision, da sie eine für die Zukunft richtungweisende Klärung nicht mehr erwarten lassen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1995 - BVerwG 6 B 11.95 - und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nrn. 6 und 15).
  • BVerwG, 11.02.2005 - 5 B 12.05

    Zumutbarkeit einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet in einen anderen

    Nach dem neu gefassten Gesetzeswortlaut kommt es auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise und die mit der Grundsatzrüge als klärungsbedürftig bezeichnete Frage nicht mehr an, so dass die als rechtsgrundsätzlich bedeutsam aufgeworfene Frage sich nicht mehr in gleicher Weise stellt (vgl. dazu z.B. Beschluss des Senats vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2022 - 10 A 11418/21

    Reform des kommunalen Finanzausgleichs 2014 in Rheinland-Pfalz verfassungswidrig;

    Gleiches gilt, wenn sich bei der gesetzlichen Bestimmung, die der außer Kraft getretenen Vorschrift nachfolgt, die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen (vgl. vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95 -, juris Rn. 7, 11; Beschluss vom 27. Februar 1997 - 5 B 155/96 -, juris Rn. 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow [Hrsg.], VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 146).
  • BVerwG, 24.10.2007 - 9 B 31.07

    Ermächtigung eines Beliehenen zur Abwälzung der Umsatzsteuer; Beleihung als

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bislang offengelassen, ob in einem derartigen Fall eine weitere Ausnahme auch dann anzuerkennen ist, wenn die Zahl der Altfälle zwar bekannt ist, aber als groß bezeichnet werden könnte (vgl. Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 BVerwG 7 B 109.77 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160 und vom 27. Februar 1997 BVerwG 5 B 155.96 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15 S. 22).
  • BVerwG, 22.03.2005 - 5 B 55.04

    Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf

    1997 - BVerwG 5 B 155.96 - ).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 B 63.09

    Rechtsfrage der Förderungsfähigkeit eines auf einem nicht abgeschlossenen

    Klärungsbedürftig bleibt diese Rechtsfrage allerdings ausnahmsweise dann, wenn durch die ausgelaufene Regelung noch ein erheblicher, im Einzelnen nicht überschaubarer Personenkreis betroffen ist, für den eine Klärung von Bedeutung wäre (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. m.w.N.; vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris und vom 27. Februar 1997 - BVerwG 5 B 155.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15), wobei es dem Beschwerdeführer obliegt, konkrete Anhaltspunkte für eine erhebliche Zahl von Altfällen darzulegen (vgl. Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1999 - BVerwG 10 B 6.98 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung

    Unter dem Blickwinkel des § 127 Nr. 1 BRRG gilt dies deshalb, weil der Grundwert der Wahrung der Rechtseinheit durch eine lediglich unter den Oberverwaltungsgerichten divergierenden Anwendung ausgelaufenen und nur für einige Altfälle noch geltenden Rechts nicht so nachhaltig beeinträchtigt wird, wie dies der Fall wäre, wenn von einer höchstrichterlichen Entscheidung abgewichen würde (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 23.12.1998 - BVerwG 2 B 106.98 -, Buchholz 310, § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 8, zitiert nach Juris, und Beschl. v. 27.2.1997 - BVerwG 5 B 155.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15, sowie Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 14 zu § 132).
  • BVerwG, 05.12.2007 - 5 B 206.07

    Möglichkeit des Rückgriffs auf bundesrechtliche Vorschriften für die Berechnung

    Zwar kann eine Frage zu auslaufendem Recht auch dann klärungsbedürftig bleiben, wenn sie noch für eine erhebliche Zahl offener Altfälle erheblich ist (Beschluss vom 27. Februar 1997 BVerwG 5 B 155.96 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 15).
  • BVerwG, 11.10.2005 - 5 B 35.05

    Erhalt von Vertriebenenausweisen für Vertriebene aus Kaliningrad - Verlust der

  • BVerwG, 17.07.2002 - 5 B 27.02

    Erhöhungsanspruch neben den Aufwendungen der Krankenversicherung für

  • BVerwG, 13.05.2009 - 4 B 6.09

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Beschwerde gegen Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.03.2000 - 1 B 16.00
  • BVerwG, 14.07.2003 - 5 B 12.03

    Widerruf rechtmäßiger begünstigender Verwaltungsakte mit Wirkung für die

  • BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 68.98

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bezeichnung "als

  • BVerwG, 29.03.2000 - 1 B 4.00

    Endgültige Feststellung der Aussiedlereigenschaft - Voraussetzungen für die

  • BVerwG, 08.02.2000 - 5 B 164.99
  • BVerwG, 21.05.1999 - 5 B 52.99

    Einbeziehung Familienangehöriger in eine noch bestehende Übernahmegenehmigung -

  • BVerwG, 10.07.1998 - 7 B 84.98

    Einsicht in im Zusammenhang mit der Erteilung energiewirtschaftlicher

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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23262
BVerwG, 14.02.1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,23262)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,23262)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1997 - 5 PKH 72.96, 5 B 155.96 (https://dejure.org/1997,23262)
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