Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.05.1997

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   BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96   

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BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96 (https://dejure.org/1997,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1997 - 5 B 156.96 (https://dejure.org/1997,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1997 - 5 B 156.96 (https://dejure.org/1997,2662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verwendung der falschen Postleitzahl - Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revisionsinstanz - Bestimmung des Umfangs der Beweisaufnahme und der Art der Beweismittel durch die Tatsacheninstanz - Grundsatz der Unmittelbarkeit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1 § 87 Abs. 1 Nr. 3 § 98
    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei überlanger Postbeförderung infolge Verwendung einer falschen Postleitzahl, Beweiswert und Verwertbarkeit amtlicher Auskünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 18.01.1982 - 7 B 254.81

    Anforderungen an das Vorliegen eines verkehrsgefährdenden Zustands von

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Das gilt auch für Privatgutachten, die sich rechtlich grundsätzlich als (qualifizierter) substantiierter Parteivortrag darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VI ZR 243/92 - <NJW 1993, 2382 [BGH 11.05.1993 - VI ZR 243/92]/2383>); denn § 86 Abs. 1 VwGO verwehrt es dem Tatsachengericht nicht, für seine tatsächlichen Feststellungen auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - 4 C 1/79]>; Beschluß vom 18. Januar 1982 - BVerwG 7 B 254.81 - ).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Soweit sich die Beschwerde insoweit mit der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts auseinandersetzt, übersieht sie, daß die Beweiswürdigung des Tatrichters aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig (insbesondere fehlt eine dem § 250 StPO entsprechende Vorschrift im Verwaltungsprozeß), so daß - von Ausnahmen abgesehen - das Gericht die freie Wahl hat, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - ; Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 3 C 37.89 - <ZLA 1993, 25>).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Die Befugnis, den Inhalt beigezogener Akten im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten, findet allerdings dann ihre Grenze, wenn ein Beteiligter eine weitere Beweiserhebung, etwa die Vernehmung des bereits in einem anderen Verfahren vernommenen oder eines anderen Zeugen oder die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens, ausdrücklich beantragt hat oder sich sonst dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen mußte (vgl. zum Zeugenbeweis BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 30.84 - ; Beschluß vom 13. September 1988, Urteil vom 28. November 1991 und Beschluß vom 22. November 1991 ; weiterhin BGH, Urteil vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - <NJW-RR 1992, 1214/1215> m.w.N.; vgl. zum Sachverständigenbeweis BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 und Beschluß vom 18. Januar 1982 ).
  • BVerwG, 03.09.1980 - 2 B 63.79

    Schadenersatzklage eines Dienstherrn gegen einen Beamten - Bindungswirkung von

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Hiernach kann es grundsätzlich Akten aller Art beiziehen und zur Grundlage seiner Entscheidung machen, also auch zu Beweiszwecken verwenden (BVerwG, Beschluß vom 3. September 1980 - BVerwG 2 B 63.79 - ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89

    Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig (insbesondere fehlt eine dem § 250 StPO entsprechende Vorschrift im Verwaltungsprozeß), so daß - von Ausnahmen abgesehen - das Gericht die freie Wahl hat, welcher Beweismittel es sich zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bedienen will (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - ; Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 3 C 37.89 - <ZLA 1993, 25>).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Soweit sich die Beschwerde insoweit mit der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts auseinandersetzt, übersieht sie, daß die Beweiswürdigung des Tatrichters aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Beweiswürdigungsgrundsätze überprüfbar ist, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 61, 176 [BVerwG 21.11.1980 - 7 C 4/80]; 81, 74 [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]).
  • BVerwG, 31.01.1996 - 9 B 417.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Zudem steht weder die Verwertung amtlicher Auskünfte noch von Privaturkunden im Wege des Urkundenbeweises einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im vereinfachten Berufungsverfahren nach § 130 a VwGO entgegen (BVerwG, Beschluß vom 31. Januar 1996 - BVerwG 9 B 417.95 - <NVwZ 1996, 1102 [BVerwG 31.01.1996 - 9 B 417/95]>).
  • BVerwG, 29.01.1985 - 7 B 4.85

    Schulrecht - Prüfung - Unparteiische Amtsausübung - Selbstablehnung - Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Da dem Revisionsgericht eigene Tatsachenfeststellungen verwehrt sind, entzieht sich eine Rechtsfrage der Klärung im angestrebten Revisionsverfahren, wenn der Tatrichter Tatsachen, die vorliegen müßten, damit die mit der Nichtzulassungsbeschwerde angesprochene Rechtsfrage sich im Revisionsverfahren stellen könnte, nicht festgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1985 - BVerwG 7 B 4.85 - und vom 30. Juni 1992 - BVerwG 5 B 99.92 - ).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.1997 - 5 B 156.96
    Ebensowenig steht der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung der Verwertung der (ebenfalls in den Verwaltungsakten enthaltenen und bereits vom Verwaltungsgericht im Wege des Urkundenbeweises verwerteten) Auskunft des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen - entgegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - ).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 5 B 99.92

    Soziale Belange im Sinne der Härtebestimmung des § 91 Abs. 3 des

  • BVerwG, 22.11.1991 - 1 B 142.91

    Umfang der Zulässigkeit der Verwertung beigezogener Akten im Wege des

  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

  • BVerwG, 22.01.1985 - 9 C 52.83

    Auskünfte - Auswärtiges Amt - Asylsachen - Freibeweis - Mitteilung -

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

  • BVerwG, 18.02.1972 - VIII B 3.72

    Angriff der Beweiswürdigung der Tatsacheninstanz im Revisionsverfahren bei

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 28.10

    Zeitsoldat; Betäubungsmittelkonsum; fristlose Entlassung, Amtsaufklärung;

    Denn durch die Verwendung von Beweismitteln, die in anderen Verfahren entstanden sind, im anhängigen Gerichtsverfahren dürfen die Beteiligten keine Rechte verlieren, die ihnen zustehen würden, wenn die Beweismittel gerade in ihrem Prozess eingeholt worden wären (Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 2 B 18.08

    Divergenz als Revisionsgrund bei Feststellung mangelnder Aktivlegitimation bei

    Dabei erfordert es der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO), benannte und mit zumutbarem Aufwand erreichbare Zeugen selbst zu vernehmen und nicht deren in einem anderen Verfahren gemachte Aussagen im Wege des Urkundenbeweises heranzuziehen, sofern die Partei dem ausdrücklich widersprochen hat (vgl. Urteil vom 18. September 1985 BVerwG 2 C 30.84 Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 28 S. 6 und Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 28).
  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 B 196/20
    Die Stellungnahme der ZAB darf jedoch als amtliche Auskunft verwertet werden (BVerwG, Beschl. v. 18.07.1997 - 5 B 156/96, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2004 - 8 LA 123/04, juris Rn. 8).

    a) Amtliche Auskünfte stellen zulässige und selbständige Beweismittel dar, die ohne förmliches Beweisverfahren im Wege des Freibeweises oder im Wege Urkundenbeweises verwertet und gewürdigt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.07.1997 - 5 B 156/96, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 27.11.2000 - 2 B 42.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Im Übrigen lässt die Beschwerde unberücksichtigt, dass § 86 Abs. 1 VwGO es dem Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine tatsächlichen Feststellungen das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen schlüssig in Frage gestellt worden ist (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2009 - 3 B 21.09

    Anspruch auf Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (

    Entscheidend ist, ob der Vortrag durch anderweitiges Parteivorbringen oder auf sonstige Weise schlüssig infrage gestellt worden ist (Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 5 B 156.96 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 S. 27).
  • BVerwG, 15.08.2006 - 1 B 61.06

    Ausländerrechtliche Überprüfung der Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;

    Die in Betracht kommenden Beweismittel sind grundsätzlich einander gleichwertig (vgl. dazu Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1998 - 2 K 1526/96
    Diese Rechtsprechung hat das BVerwG mit Beschluss vom 18.7.1997 - 5 B 156/96 (Buchholz BVerwG 310 § 86 Abs. 1 VwGO ) bestätigt.

    Die Befugnis der Verwertung des Inhalts beigezogener Akten findet zwar dort ihre Grenze, wo eine weitere Beweiserhebung sich aufdrängt oder ein Beteiligter sie ausdrücklich beantragt (BVerwG v. 18.7.1997 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 7 B 85.03

    Verfassungsmäßigkeit des§ 3 Abs. 1 S. 1 Vermögensgesetz (VermG); Rückerstattung

    Dem Gericht ist es deshalb grundsätzlich nicht verwehrt, in beigezogenen Akten enthaltene schriftliche Zeugenaussagen oder schriftliche Erklärungen des Zeugen im Wege des Urkundenbeweises zu verwerten (vgl. Beschluss vom 18. Juli 1997 BVerwG 5 B 156.96 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 m.w.N.; Beschluss vom 13. September 1988 BVerwG 1 B 22.88 Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12 S. 16 f.).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 5 B 232.02

    Anspruch auf Gewährung von Pflegegeld - Voraussetzung der Pflegebedürftigkeit -

    Grundsätzlich kann das Gericht alle in das Verfahren eingeführten Gutachten, auch wenn sie aus anderen Verfahren oder Verwaltungsverfahren stammen, zur Grundlage seiner Entscheidung machen und zu Beweiszwecken verwenden; das Tatsachengericht verstößt deshalb nicht gegen § 96 Abs. 1 VwGO, wenn es beigezogene gutachterliche Stellungnahmen im Wege des Urkundenbeweises verwertet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 5 B 156.96 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2000 - 20 D 115/97
    Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 5 B 156.96 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 281 (S. 27) m.w.N. Den B. -Stellungnahmen ist zu entnehmen, dass das im Jahr 2005 zu erwartende Verkehrsaufkommen auf den Vorfeldflächen abgewickelt werden könnte, die dem Flughafen 1996 zur Verfügung standen, wenn auch unter Einbußen an betrieblicher Qualität.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2006 - 12 A 388/04
  • VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 237/20

    Klagen von Anwohnern gegen Partikelemissionen des Kraftwerks Wedel

  • VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 242/20

    Klagen von Anwohnern gegen Partikelemissionen des Kraftwerks Wedel

  • OVG Bremen, 27.11.2020 - 2 PA 192/20
  • VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 246/20

    Kohlekraftwerk Wedel: Anwohnerklagen abgewiesen

  • VG Schleswig, 23.06.2021 - 6 B 44/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aufgrund des Niedergehens von

  • VG Schleswig, 23.06.2021 - 6 B 42/20

    Immissionsschutzrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 12.05.2021 - 6 A 240/20

    Klagen von Anwohnern gegen Partikelemissionen des Kraftwerks Wedel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1997 - 5 PKH 19.97, 5 B 156.96   

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BVerwG, 07.05.1997 - 5 PKH 19.97, 5 B 156.96 (https://dejure.org/1997,25660)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 5 PKH 19.97, 5 B 156.96 (https://dejure.org/1997,25660)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 5 PKH 19.97, 5 B 156.96 (https://dejure.org/1997,25660)
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