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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10, 5 E 127/10   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10, 5 E 127/10 (https://dejure.org/2010,7076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.05.2010 - 5 B 159/10, 5 E 127/10 (https://dejure.org/2010,7076)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10, 5 E 127/10 (https://dejure.org/2010,7076)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 991
  • DÖV 2010, 699
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gelsenkirchen, 01.04.2009 - 16 L 42/09
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10
    vgl. hierzu VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 1. April 2009 - 16 L 42/09 -, juris, Rn. 11.
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09

    Gefährlicher Hund, Mischling, Zuverlässigkeit, Öffentliches Interesse

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 5 B 159/10
    Die aufschiebende Wirkung der Klage 20 K 7961/09 (VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 23. Oktober 2009 wird auch hinsichtlich der Regelungen in Ziffern 1. und 2. der Ordnungsverfügung wiederhergestellt.
  • VG Köln, 12.08.2010 - 20 K 7961/09

    Untersagung der Haltung eines Pitbull Terriers unter Anordnung der sofortigen

    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde änderte das OVG NRW mit Beschluss vom 19.05.2010 (5 B 159/10) die erstinstanzliche Entscheidung ab und stellte die aufschiebende Wirkung der Klage insgesamt wieder her.

    Insbesondere beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses daher nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW und bewusste Umgehungen des § 4 Abs. 2 LHundG NRW sind zu verhindern, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 - ständige Rechtsprechung der Kammer, a.a.O.

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, kommt es dabei zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich auf weitergehende subjektive Kriterien in der Person des (vormaligen) Halters wie etwa Kenntnis von der Rassezugehörigkeit des Hundes oder Kenntnis von der Gesetzeslage an, anders OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 5 B 446/14

    Erlaubnispflicht eines Hundes mit deutlich hervortretenden Rassemerkmalen vom Typ

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Mai 2014 - 5 B 185/14 - und vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2012 - 5 B 669/12

    Hundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis kann für sich genommen schon eine

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10 u. a. -, NWVBl.
  • VG Düsseldorf, 19.05.2020 - 18 L 483/20
    In dem in Bezug genommenen Beschluss des OVG NRW vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10 - werden Ausführungen nur zu dem dort zur Entscheidung stehenden Fall getroffen, in dem sich der Hund bei Erlass der angefochtenen Verfügung bereits seit einigen Wochen in einem Tierheim aufhielt.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10, 5 E 127/20 -, juris, Rn. 7, wonach für die Bejahung eines öffentlichen Interesses ein fortbestehendes Vermittlungsinteresse des Tierheims, d.h. der längere erfolglose Versuch einer Weitervermittlung erforderlich ist.

  • VG Düsseldorf, 04.05.2020 - 18 L 470/20

    Gefährlicher Hund Kreuzung phänotypische Merkmale öffentliches Interesse

    In dem in Bezug genommenen Beschluss des OVG NRW vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10 - werden Ausführungen nur zu dem dort zur Entscheidung stehenden Fall getroffen, in dem sich der Hund bei Erlass der angefochtenen Verfügung bereits seit einigen Wochen in einem Tierheim aufhielt.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10, 5 E 127/20 -, juris, Rn. 7, wonach für die Bejahung eines öffentlichen Interesses ein fortbestehendes Vermittlungsinteresse des Tierheims, d.h. der längere erfolglose Versuch einer Weitervermittlung erforderlich ist.

  • VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2587/14

    Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines Hundes mit der Bezeichnung "Alaunt

    Insbesondere beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses daher nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW und bewusste Umgehungen des § 4 Abs. 2 LHundG NRW sind zu verhindern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, kommt es dabei zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich auf weitergehende subjektive Kriterien in der Person des (vormaligen) Halters wie etwa Kenntnis von der Rassezugehörigkeit des Hundes oder Kenntnis von der Gesetzeslage an (anders OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

  • VG Köln, 29.01.2015 - 20 L 2583/14
    Insbesondere beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses daher nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW und bewusste Umgehungen des § 4 Abs. 2 LHundG NRW sind zu verhindern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, kommt es dabei zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich auf weitergehende subjektive Kriterien in der Person des (vormaligen) Halters wie etwa Kenntnis von der Rassezugehörigkeit des Hundes oder Kenntnis von der Gesetzeslage an (anders OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

  • VG Köln, 30.01.2018 - 20 L 4682/17
    Allerdings beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses grundsätzlich nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 12.07.2017 - 5 B 1389/16 -, vom 12.06.2014 - 5 B 446/14 - und vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 - ständige Rechtsprechung der Kammer, s. grundlegend: Urteil vom 12.08.2010 - 20 K 7961/09 - VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.09.2015 - 18 L 2817/15 - alle veröffentlicht in Juris.
  • VG Köln, 31.03.2015 - 20 L 205/15
    Insbesondere beinhaltet die Regelung des öffentlichen Interesses daher nicht die nachträgliche Legalisierung der Haltung von privat erworbenen Hunden im Sinne des § 3 Abs. 2 LHundG NRW und bewusste Umgehungen des § 4 Abs. 2 LHundG NRW sind zu verhindern (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

    Um die tatsächliche Wirkung des Gesetzes nicht zu beeinträchtigen, kommt es dabei zur Überzeugung der Kammer nicht maßgeblich auf weitergehende subjektive Kriterien in der Person des (vormaligen) Halters wie etwa Kenntnis von der Rassezugehörigkeit des Hundes oder Kenntnis von der Gesetzeslage an (anders OVG NRW, Beschluss vom 19.05.2010 - 5 B 159/10 und 5 E 127/10 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2019 - 5 B 761/19

    Berufung des Besitzers eines gefährlichen Hundes auf das öffentliche Interesse

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 5 B 159/10 -, juris, Rn. 7.
  • VG Gelsenkirchen, 15.07.2010 - 16 K 199/09

    Öffentliches Interesse; gefährlicher Hund; Tierheim; Tierschutz

  • VG Köln, 18.01.2018 - 20 K 1146/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 5 E 451/14

    Erlaubnispflichtgkeit eines Hundes vom Typ Staffordshire-Terrier mit deutlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 5 B 185/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Erlaubnis zur Haltung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 5 E 144/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Erlaubnis zur Haltung eines

  • VG Düsseldorf, 29.12.2010 - 18 L 2243/10

    Hund gefährlicher Hund Haltung Erlaubnis zur Haltung öfffentliches Interesse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2015 - 5 B 475/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung bzgl. der Untersagung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - 5 A 242/11

    Zuverlässigkeit eines Hundehalters zum Halten und Führen eines Hundes (hier:

  • VG Köln, 20.08.2019 - 20 L 1232/19
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