Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 16.01.2013

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   BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13, 5 B 16.13 (5 B 9.13)   

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BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13, 5 B 16.13 (5 B 9.13) (https://dejure.org/2013,5216)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2013 - 5 B 16.13, 5 B 16.13 (5 B 9.13) (https://dejure.org/2013,5216)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2013 - 5 B 16.13, 5 B 16.13 (5 B 9.13) (https://dejure.org/2013,5216)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit der Mitglieder eines Senats des BVerwG

  • rewis.io

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit der Mitglieder eines Senats des BVerwG

  • datenbank.nwb.de

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
    Die Anhörungsrüge der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 12. März 2013 - BVerwG 5 B 9.13 - wird verworfen.

    Das Ablehnungsgesuch der Antragsteller (1.) und ihre gegen den Beschluss des Senats vom 12. März 2013 - BVerwG 5 B 9.13 - gerichtete Anhörungsrüge (2.) sind unzulässig.

    Dieses Befangenheitsgesuch kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig verworfen werden oder überhaupt unberücksichtigt bleiben, weil es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt (stRspr, vgl. Beschluss vom 12. März 2013 - BVerwG 5 B 9.13 - Rn. 3 m.w.N.).

    Dieses Ablehnungsgesuch hat der Senat mit Beschluss vom 12. März 2013 - BVerwG 5 B 9.13 - verworfen.

  • BFH, 30.09.2004 - IV S 9/03

    Beginn der Frist zur Einlegung der Gegenvorstellung analog § 321a ZPO - bei

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
    Er muss substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 1. November 2012 - BVerwG 6 B 49.12 - Rn. 2; BFH, Beschluss vom 30. September 2004 - IV S 9/03 - BFHE 207, 501 ; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60

    Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
    Von einem offenbaren Missbrauch des Ablehnungsrechts ist insbesondere in den Fällen auszugehen, in denen ein zurückgewiesener Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen dieselben Richter ohne neue Gesichtspunkte lediglich wiederholt wird (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2011 - BVerwG 7 PKH 9.11 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 4 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 sowie Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545).
  • BVerfG, 06.05.2010 - 1 BvR 96/10

    Zur Statthaftigkeit der Anhörungsrüge im Richterablehnungsverfahren aufgrund

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
    Von einem offenbaren Missbrauch des Ablehnungsrechts ist insbesondere in den Fällen auszugehen, in denen ein zurückgewiesener Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen dieselben Richter ohne neue Gesichtspunkte lediglich wiederholt wird (vgl. Beschluss vom 4. Mai 2011 - BVerwG 7 PKH 9.11 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 60 Rn. 4 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 2. November 1960 - 2 BvR 473/60 - BVerfGE 11, 343 sowie Kammerbeschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - NVwZ-RR 2010, 545).
  • BVerwG, 01.11.2012 - 6 B 49.12

    Vorliegen der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
    Er muss substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 1. November 2012 - BVerwG 6 B 49.12 - Rn. 2; BFH, Beschluss vom 30. September 2004 - IV S 9/03 - BFHE 207, 501 ; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.2017 - 5 C 5.17

    Bestimmung des Fristbeginns für die Einlegung der Anhörungsrüge; Ordnungsgemäße

    Was dazu im Einzelnen vorzutragen ist, bestimmt sich danach, auf welche Gründe die Anhörungsrüge gestützt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 6 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08 - NJW 2009, 1609).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20

    Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der

    Sollten überdies im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche in "Diesel-Verfahren" bei den dafür zuständigen Senaten- erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Oberlandesgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16/13, juris Rn. 3; BVerfG, NZS 2011, 92 Rn. 24).
  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Enthält aber ein Ablehnungsgesuch nur Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist der Antrag bereits offensichtlich unzulässig (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, NVwZ 2013, 1335; BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16.13 -, Juris).
  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 1/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Sollten überdies im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche in "Diesel-Verfahren" bei den dafür zuständigen Senaten- erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Oberlandesgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16/13, juris Rn. 3; BVerfG, NZS 2011, 92 Rn. 24).
  • VGH Bayern, 19.02.2018 - 10 ZB 18.406

    Richterablehnung im Rahmen der Anhörungsrüge

    Das Befangenheitsgesuch kann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter des Senats als unzulässig verworfen werden bzw. überhaupt unberücksichtigt bleiben (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 15.3.2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 2), weil eine Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (erstmals) im Rahmen einer Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO grundsätzlich unzulässig ist.

    Dazu müsste der Kläger im Hinblick auf das konkrete Verfahren Umstände vortragen, aus denen sich die Möglichkeit ableiten lässt, dass sein Anspruch auf rechtliches Gehör durch die angegriffene Entscheidung in entscheidungserheblicher Weise verletzt wurde (BVerwG, B.v. 15.3.2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 3/20

    Ablehnungsgesuch des Klägers gegen "alle Richter des Oberlandesgerichts Dresden"

    Sollten überdies im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Bundesgerichtshofs gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche in "Diesel-Verfahren" bei den dafür zuständigen Senaten- erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Oberlandesgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. März 2013 - 5 B 16/13, juris Rn. 3; BVerfG, NZS 2011, 92 Rn. 24).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 8 PKH 4.17

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Von einem offenbaren Missbrauch des Ablehnungsrechts ist insbesondere in den Fällen auszugehen, in denen ein zurückgewiesener Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen dieselben Richter ohne neue Gesichtspunkte lediglich wiederholt wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2013 - 5 B 9.13 - juris Rn. 3 und vom 15. März 2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 3 jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2023 - 13 S 569/23

    Streitwertbemessung bei Normenkontrollanträgen gegen die Ausweisung von

    Er muss insbesondere substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 07.06.2017 a. a. O. Rn. 10 und vom 15.03.2013 - 5 B 16.13 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15

    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter selbst

    Zwar ist von einem offenbaren Missbrauch des Ablehnungsgesuchs insbesondere in den Fällen auszugehen, in denen ein zurückgewiesener Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen denselben Richter ohne neue Gesichtspunkte lediglich wiederholt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2013 - BVerwG 5 B 16.13 -, juris RdNr. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2021 - 2 S 1161/21

    Gerichtskosten in erfolglosem Anhörungsverfahren in Prozesskostenhilfesache

    Er muss substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.03.2013 - 5 B 16.13 - juris mwN).
  • VGH Bayern, 21.03.2022 - 9 C 22.673

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch

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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 16.01.2013 - 5 B 16/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,44275
VG Braunschweig, 16.01.2013 - 5 B 16/13 (https://dejure.org/2013,44275)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.01.2013 - 5 B 16/13 (https://dejure.org/2013,44275)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 5 B 16/13 (https://dejure.org/2013,44275)
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Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der NPD ab -Stadt Wolfsburg darf Kundgebung auf Hollerplatz verlegen

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