Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 173.06   

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https://dejure.org/2007,31404
BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 173.06 (https://dejure.org/2007,31404)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 5 B 173.06 (https://dejure.org/2007,31404)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 5 B 173.06 (https://dejure.org/2007,31404)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 138.06

    Berechtigung zur (vorläufigen) Beschränkung der Leistungspflicht des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.2007 - 5 B 173.06
    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss zu dem Verfahren BVerwG 5 B 138.06 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06   

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https://dejure.org/2006,25632
VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06 (https://dejure.org/2006,25632)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 (https://dejure.org/2006,25632)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 5 B 173/06 (https://dejure.org/2006,25632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fußball-WM: Meldeauflagen für Hooligans und Mitläufer der Hooliganszene rechtmäßig

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    WM: Meldepflicht Ohne Vorstrafe

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußball-WM: Meldeauflagen für Hooligans und „Mitläufer“ der Hooliganszene rechtmäßig - „Gefährder“ müssen sich während der WM zu festgelegten Zeiten bei der Polizei melden

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Schleswig, 23.04.2004 - 1 A 219/02
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06
    Aus diesem Grunde lässt die Kammer die Frage, ob die Datei "Gewalttäter Sport" rechtmäßig errichtet worden ist und geführt wird (gegen die Rechtmäßigkeit: May, NdsVBl. 2002, 41-43; anderer Ansicht VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004 - 1 A 219/02 - Juris) ausdrücklich offen.

    Zur Abwehr einer solchen erheblichen Gefahr ist es gerechtfertigt, auch die Personen dieses Umfeldes daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. zum Vorstehenden: VG Schleswig, Entsch. v. 23.04.2004, a.a.O.).

  • VG Minden, 29.06.2005 - 11 K 2952/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beschränkung des Geltungsbereichs eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06
    Aus der Bündelung dieser Informationen wird das Erkenntnismaterial gewonnen, das der Gefahrenprognose bei präventiven Maßnahmen zugrunde gelegt wird (vgl. VG Minden, Entsch. v. 29.06.2005 - 11 K 2952/04 - Juris).

    Auf strafrechtliche Verurteilungen kommt es aufgrund der unterschiedlichen Beurteilungsmaßstäbe und Entscheidungskriterien - hier durch Tatsachen belegte Verdachtsmomente, dort Überzeugung von einem schuldhaften Tatverhalten - nicht an (VG Minden, Entsch. v. 29.06.2005 - a.a.O.).

  • OVG Bremen, 28.06.2000 - 1 B 240/00

    Zulässigkeit eines befristeten Ausreiseverbots für Hooligans; Beschränkung des

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06
    Präventiv-polizeiliche Maßnahmen der vorliegenden Art zielen auf die Verhinderung von Straftaten (OVG Hamburg, Entsch. v. 28.06.2000 - 1 B 240/00 - Juris).
  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2002 - 5 E 3789/00
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.06.2006 - 5 B 173/06
    Die polizeirechtliche Generalklausel ist insoweit anwendbar, spezialgesetzliche Vorschriften sind nicht einschlägig (vgl. VG Frankfurt, Entsch. v. 07.03.2002 - 5 E 3789/00 - Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 1193/16

    Aufenthaltsverbot gegenüber eines früheren Mitglieds einer gewaltbereiten

    In solchen oder ähnlich gelagerten Fällen kann es für ein Aufenthaltsverbot, mit dem gewichtige Rechtsgüter Dritter, namentlich Leib oder Leben von Dritten, geschützt werden sollen, ausreichend sein, dass tatsachengestützte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Adressat zu diesem Umfeld gehört (im Ergebnis ebenso oder ähnlich VG Stuttgart, Urt. v. 23.03.2017 - 1 K 6242/16 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.04.2016 - 17 K 3954/14 - juris allgemein zu "gewaltbereiten Anhängern eines Fußballvereins"; VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015 - 20 L 2023/15 - juris für "Ultra-Gruppen", VG Minden, Beschl. v. 02.10.2014 - 11 L 763/14 - juris; VG Aachen, Beschl. v. 26.04.2013 - 6 L 170/13 - juris für die "gewaltbereite Fußballszene"; VG Arnsberg, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 345/09 - juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006 - 5 B 173/06 - juris; VG Hannover.

    Zur Abwehr solcher Gefahren ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auch die Personen des Umfelds daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; ähnlich VG Hannover, Beschl. v. 25.07.2016 - 10 B 3186/16 - für Adressaten, die, ohne strafrechtlich verurteilt worden zu sein, bereits mehrfach in Zusammenhang mit fußballbezogener Gewalt polizeilich in Erscheinung getreten sind; zu den Grenzen Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 : Anhänger einer Fußballmannschaft zu sein, genügt allein nicht).

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Dabei können in die präventiv-polizeiliche Gefahrenprognose auch solche Vorfälle einbezogen werden, die zu keiner bußgeld- oder strafrechtlichen Ahndung geführt haben, sondern etwa nach §§ 153, 153 a StPO oder 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden (Senatsbeschl. v. 14.9.2012 - 11 ME 254/12 -, n.v.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 40; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 31).

    Gleiches gilt für Ermittlungsverfahren, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Aufenthaltsverbots noch anhängig waren (Senatsbeschl. v. 26.6.2009 - 11 ME 337/09 -, n.v.; vgl. zu einem Stadionverbot BGH, Urt. v. 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, a.a.O., juris, Rn. 23, dazu auch BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 - 1 BvR 3080/09 -, juris, Rn. 55 f.), sowie für solche Vorkommnisse, die nicht zur Einleitung eines Strafverfahrens geführt haben, aber gleichwohl in einem inneren Zusammenhang mit denjenigen Straftaten stehen, deren zukünftige Begehung durch das Aufenthaltsverbot verhindert werden soll, und die somit Rückschlüsse auf ein zukünftiges strafrechtlich relevantes Verhalten zulassen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2006 - 11 ME 172/06 -, a.a.O., juris, Rn. 11; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 38; VG Aachen, Beschl. v. 26.4.2013 - 6 L 162/13 -, juris, Rn. 33; VG Augsburg, Urt. v. 19.9.2017 - Au 1 K 17.1260 -, juris, Rn. 36; VG Meiningen, Urt. v. 8.2.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris, Rn. 21; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 31).

    Diese Spezialeinheiten verfügen daher grundsätzlich über langjähriges Erfahrungswissen im Einsatzgeschehen sowie eine kriminalistisch-kriminologische Beurteilungskompetenz, die sie auch befähigt, "Problemfans" zu identifizieren und differenziert zu beurteilen (vgl. Senatsbeschl. v. 16.1.2014 - 11 ME 313/13 - juris, Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.5.2017 - 1 S 160/17 -, a.a.O., juris, Rn. 39; VG Braunschweig, Beschl. v. 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris, Rn. 30).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Aus der Bündelung dieser Informationen wird das Erkenntnismaterial gewonnen, das zur Beurteilung der Gefahrenprognose bei präventiven Maßnahmen zu Grunde gelegt wird (VG Minden, Urteil vom 29.06.2005 - 11 K 2952/04 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris; VG München, Urteil vom 25.02.2010 - M 22 K 08.203 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.02.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris).

    So wird zu Recht nicht verlangt, dass dem Betroffenen im Einzelnen eine konkrete Tatbegehung nachgewiesen werden kann (VG Minden, Beschluss vom 02.10.2014 - 11 L 763/14 -, juris; VG Köln, Beschluss vom 21.08.2015 - 20 L 2023/15 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 01.07.2009 - 3 L 345/09 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 26.04.2013 - 6 L 170/13 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 21.07.2011 - 10 B 2096/11 -, juris); selbst der Nachweis der Zugehörigkeit zum Kernbereich der gewalttätigen Fan- bzw. Hooliganszene wird als nicht erforderlich erachtet (VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris).

  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

    Aus der Bündelung dieser Informationen wird das Erkenntnismaterial gewonnen, das zur Beurteilung der Gefahrenprognose bei präventiven Maßnahmen zu Grunde gelegt wird (VG Minden, Urteil vom 29.06.2005 - 11 K 2952/04 -, juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris; VG München, Urteil vom 25.02.2010 - M 22 K 08.203 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.02.2011 - 2 K 453/09 Me -, juris).

    So wird zu Recht nicht verlangt, dass dem Betroffenen im Einzelnen eine konkrete Tatbegehung nachgewiesen werden kann (VG Minden, Beschluss vom 02.10.2014 - 11 L 763/14 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 01.07.2009 - 3 L 345/09 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 26.04.2013 - 6 L 170/13 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 21.07.2011 - 10 B 2096/11 -, juris; ); selbst der Nachweis der Zugehörigkeit zum Kernbereich der gewalttätigen Fan- bzw. Hooliganszene wird als nicht erforderlich erachtet (VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    In solchen oder ähnlich gelagerten Fällen kann es für ein Aufenthaltsverbot, mit dem gewichtige Rechtsgüter Dritter, namentlich Leib oder Leben von Dritten, geschützt werden sollen, ausreichend sein, dass tatsachengestützte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Adressat zu diesem Umfeld gehört (im Ergebnis ebenso oder ähnlich VG Stuttgart, Urt. v. 23.03.2017 - 1 K 6242/16 - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.04.2016 - 17 K 3954/14 - juris allgemein zu "gewaltbereiten Anhängern eines Fußballvereins"; VG Köln, Beschl. v. 21.08.2015 - 20 L 2023/15 - juris für "Ultra-Gruppen", VG Minden, Beschl. v. 02.10.2014 - 11 L 763/14 - juris; VG Aachen, Beschl. v. 26.04.2013 - 6 L 170/13 - juris für die "gewaltbereite Fußballszene"; VG Arnsberg, Beschl. v. 01.07.2009 - 3 L 345/09 - juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006 - 5 B 173/06 - juris; VG Hannover.
  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 453/09

    Ordnungsbehördliche Meldeauflage für gewaltbereiten Fußballfan

    Durch jahrelange Beobachtung der Hooliganszene sowie durch die Sachbearbeitung aller Delikte rund um Fußballspiele verfügen szenekundige Beamte über eine umfassende Personenkenntnis und sind in der Lage, Problemfans differenziert zu beurteilen (VG Minden, Urt. v. 29.06.2005, 11 K 2952/04, juris, Rn. 35; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, 5 B 173/06, juris, Rn. 30).

    Aus der Bündelung dieser Informationen wird das Erkenntnismaterial gewonnen, das zur Beurteilung der Gefahrenprognose bei präventiven Maßnahmen zu Grunde gelegt wird (VG Minden, Urt. v. 29.06.2005, 11 K 2952/04, juris, Rn. 35; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, 5 B 173/06, juris, Rn. 30).

  • VG Stuttgart, 23.03.2017 - 1 K 6242/16

    Gebühren für die Verhängung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot durch eine

    So wird zu Recht nicht verlangt, dass dem Betroffenen im Einzelnen eine konkrete Tatbegehung nachgewiesen werden kann (VG Minden, Beschluss vom 02.10.2014 - 11 L 763/14 -, juris; VG Köln, Beschluss vom 21.08.2015 - 20 L 2023/15 -, juris; VG Arnsberg, Beschluss vom 01.07.2009 - 3 L 345/09 -, juris; VG Aachen, Beschluss vom 26.04.2013 - 6 L 170/13 -, juris; VG Hannover, Beschluss vom 21.07.2011 - 10 B 2096/11 -, juris); selbst der Nachweis der Zugehörigkeit zum Kernbereich der gewalttätigen Fan- bzw. Hooliganszene wird als nicht erforderlich erachtet (VG Braunschweig, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 B 173/06 -, juris).
  • VG Hannover, 25.11.2016 - 10 A 3338/16

    Fußballbezogene Gewalt; Gefahrenprognose; Gefahrenverdacht; Hooligan; Hooltra;

    Die polizeiliche Gefahrenprognose kann sich vielmehr auch auf Vorfälle stützen, die nicht in Strafverfahren oder Verurteilungen münden (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 8.6.2006 - 5 B 173/06 -, juris Rn. 31).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2006 - L 5 B 173/06 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23082
LSG Berlin-Brandenburg, 20.07.2006 - L 5 B 173/06 AS ER (https://dejure.org/2006,23082)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2006 - L 5 B 173/06 AS ER (https://dejure.org/2006,23082)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2006 - L 5 B 173/06 AS ER (https://dejure.org/2006,23082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes um die Höhe der dem Antragsteller zustehenden Kosten für seine Unterkunft; Verpflichtung des Bemühens um eine kostenangemessene Unterkunft; Verpflichtung zur Prüfung der in der Region den größten Wohnungsmarkt enthaltenden Zeitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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