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   OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05   

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OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05 (https://dejure.org/2007,7036)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 (https://dejure.org/2007,7036)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 (https://dejure.org/2007,7036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 315, § 316, § 818 Abs. 2, § 291, § 288; EGBGB Art 229 § 1; SächsKAG § 9 Abs. 1, § 17 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privatrechtlicher Entgeltanspruch eines Gründungszweckverbands für die Lieferung von Trinkwasser und die Entsorgung von Abwasser; Regelungsregime einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung; Rückwirkende Änderung eines für den Betrieb einer öffentlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 288; ; BGB § 315; ; BGB § 316; ; BGB § 818 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 1; ; SächsKAG § 9 Abs. 1; ; SächsKAG § 17 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines (Gründungs-) Zweckverbands; Rechtsträgeridentität; Regelungsregime einer öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Leipzig, 12.02.2003 - 6 K 25/01
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 - zu ändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 435, 24 EUR (851,25 DM) nebst 5 % Zinsen p.A. über dem Basiszinssatz seit dem 9.11.1999 zu zahlen.

  • BFH, 17.10.2001 - II R 43/99

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Die eigentliche Zäsur in Bezug auf die Rechtsträgerschaft hat vorher stattgefunden, als sich die einzelnen Gemeinden entschlossen haben, ihre hoheitlichen Befugnisse im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband zu übertragen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2000, LKV 2001, 333 zur Teilrechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen, nicht rechtsfähigen kommunalen Zweckverbandes; BFH, Urt. v. 17.10.2001, BFHE 197, 304 zum Rechtsträgerwechsel beim Scheitern einer grundbesitzenden Einmann-GmbH in Gründung).
  • BGH, 18.12.2000 - II ZR 384/98

    Rechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen kommunalen Zweckverbandes;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Die eigentliche Zäsur in Bezug auf die Rechtsträgerschaft hat vorher stattgefunden, als sich die einzelnen Gemeinden entschlossen haben, ihre hoheitlichen Befugnisse im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Zweckverband zu übertragen (vgl. BGH, Urt. v. 18.12.2000, LKV 2001, 333 zur Teilrechtsfähigkeit eines im Gründungsstadium befindlichen, nicht rechtsfähigen kommunalen Zweckverbandes; BFH, Urt. v. 17.10.2001, BFHE 197, 304 zum Rechtsträgerwechsel beim Scheitern einer grundbesitzenden Einmann-GmbH in Gründung).
  • OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06

    Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Entscheide er sich ab einem bestimmten Zeitpunkt für eine privatrechtliche Entgelterhebung, gelte das Privatrechtsregime erst für die ab diesem Zeitpunkt erbrachten privatrechtlichen Leistungen (Beschl. v. 7.12.2006, DÖV 2007, 261).
  • OVG Sachsen, 27.03.2001 - 5 D 291/99

    Nichtigerklärung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Es handelt sich um einen nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urt. v. 27.3.2001 - 5 D 291/99 -) anerkannten Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
  • OVG Sachsen, 07.05.1997 - 2 S 179/95
    Auszug aus OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
    Mit Beschluss vom 7.5.1997 stellte das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens (2 S 179/95, SächsVBl. 1997, 183 ff.) fest, dass der Zweckverband nicht wirksam als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden ist.
  • BGH, 18.09.2009 - V ZR 2/09

    In Grundstückskaufvertrag vereinbarter "Infrastrukturbeitrag" für kommunale

    Ihm wird vielmehr ein Wahlrecht eingeräumt, die jeweilige öffentliche Einrichtung entweder über Beiträge im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG oder aber über privatrechtlich ausgestaltete, an die tatsächliche Nutzung der Einrichtung anknüpfende Benutzungsentgelte zu finanzieren (vgl. OVG Lüneburg NVwZ 1999, 566, 568; OVG Bautzen LKV 2008, 429, 431).
  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 1774/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

    Anders dürfte der Fall zu beurteilen sein, wenn das Benutzungsverhältnis der Bürger mit dem faktischen Vorverband (fehlerhaften Zweckverband) privatrechtlich ausgestaltet war (dann für Anwendung des § 812 BGB: Sächs. OVG, Urteil vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29; Saugier, a.a.O. S. 123 f.), dies bedarf hier aber letztlich keiner Entscheidung.

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29) Bezug genommen.

    Für die Wasserlieferungen/Abwasserentsorgungen vor dem 01.05.2000 und dem damit vor dem 01.05.2000 entstandenen Erstattungsanspruch verbleibt es damit bei der Anwendung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., d.h. 4 % Prozesszinsen (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 12.09.2007 a.a.O. Rdnr. 35), nur für die in der Zeit danach entstandenen Erstattungsforderungen (i.V.m. Art. 229 § 7 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB) gibt es 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. Die entsprechende Aufteilung muss ebenfalls in Anwendung des § 287 Abs. 2 i.V.m Abs. 1 Satz 1 ZPO geschätzt werden, wobei sich hier eine Aufteilung nach Monaten anbietet.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2008 - 4 M 158/08

    Einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung von Satzungen im Zusammenhang mit

    So stellen sich z.B. vielfältige, bislang weitgehend ungeklärte Fragen der Rückabwicklung bereits erhobener Anschlussbeiträge, der Zulässigkeit "rückwirkender" Baukostenzuschüsse (vgl. Nr. 5 der Anlage 2 zur Wasserversorgungssatzung vom 23.10.2008; vgl. dazu OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, DÖV 2007, 141; OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, LKV 2008, 429 - jeweils zitiert nach juris), der Gleichbehandlung von Anschlussnehmern, die bereits zu Anschlussbeiträgen veranlagt und tatsächlich angeschlossen worden sind und ggfs. nunmehr einen Rückerstattungsanspruch erhalten, hinsichtlich der Erhebung von Baukostenzuschüssen mit solchen Anschlussnehmern, für die erst zukünftig ein Anschluss hergestellt wird, die aber noch keinen Beitrag gezahlt haben, etc.

    Wird dann der Normenkontrollantrag abgelehnt, dürfte eine Erhebung privatrechtlicher Entgelte erst für die Zukunft zulässig sein (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, LKV 2008, 429 - zitiert nach juris).

  • VG Weimar, 09.09.2008 - 3 K 872/06

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Säumniszuschläge für ausbleibende Zahlungen auf

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 - J URIS , Rdnr. 29) Bezug genommen.

    Für die Wasserlieferungen/Abwasserentsorgungen vor dem 01.05.2000 und dem damit vor dem 01.05.2000 entstandenen Erstattungsanspruch verbleibt es bei der Anwendung des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F., d.h. 4 % Prozesszinsen (vgl. OVG Sachsen, Urteil vom 12.09.2007 a.a.O. Rdnr. 35), nur für.

  • OLG Frankfurt, 27.10.2008 - 1 U 120/08

    Schadensersatzanspruch bei Baumängeln: Ersatz der Mehrwertsteuer nach altem

    Da aber aufgrund der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Satz 3 EGBGB der § 288 BGB in der ab dem 01.05.2000 geltenden Fassung nur auf Forderungen anzuwenden ist, die von diesem Zeitpunkt an fällig werden, ist auch für den Prozesszins bei Klageerhebung ab dem 01.05.2000 wegen vor diesem Zeitpunkt fällig gewordenen Forderungen die bis zum 30.04.2000 geltende Fassung des § 288 Abs. 1 BGB mit einem Zinssatz von 4 % anzuwenden (ebenso BVerwG, Urt. v. 24.07.2008 - 7 A 2/07 -, juris Rn. 26; Sächsisches OVG, Urt. v. 12.0.2007 - 5 B 191/05 -, KStZ 2008, 137 [juris Rn. 35]; im Ergebnis ebenso OLG Hamm, Urt. v. 06.12.2005 - 21 U 66/05 - BauR 2006, 704 [juris Rn. 21]).
  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 5 B 187/16

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; Schmutzwassergebühren; Frischwassermaßstab;

    Ist Letzteres nicht gewährleistet, insbesondere wegen unterschiedlicher gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke oder unterschiedlichen Frischwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung, so ist der Frischwasserbezug nur dann ein zulässiger Wahrscheinlichkeitsmaßstab, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3.93 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschl. v. 12. Juni 1972 - VII B 117.70 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris Rn. 24; SächsOVG, Urt. v. 12. September 2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 29).
  • OVG Thüringen, 15.11.2012 - 4 KO 1057/06

    Ermittlung des Wertes der durch einen fehlerhaften Zweckverband erbrachten

    2012, 132-135; Verwaltungsgericht Leipzig, Urteil vom 12. Februar 2003 - 6 K 25/01 -, das aber für den Wasserbereich von einem privatrechtlichen Vertrag ausgeht, und auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. September 2007 - 5 B 191/05 - KStZ 2008, 137-139; a. A. Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 2. Juli 2008 - 3 K 1774/06 We - juris Rn. 37 (n. r.); siehe auch Blomenkamp in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, Rn. 1422 zu § 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10

    Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale

    Da auch keine der ihr nachfolgenden Satzungen eine Rückwirkungsanordnung auf einen vor dem 25. August 2001 liegenden Zeitpunkt enthält, bedarf die Frage, ob ein rückwirkender Wechsel des Refinanzierungssystems überhaupt zulässig wäre (verneint von OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, juris Rn. 9 und OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 34), vorliegend keiner Entscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 19 A 1582/11

    Möglichkeit einer Landesrundfunkanstalt zur Festsetzung einer

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 12. September 2007 5 B 191/05 , juris, Rdn. 25 (Gründungszweckverband); Thür.
  • VG Weimar, 02.07.2008 - 3 K 957/06

    Benutzungsgebührenrecht; Fehlerhaft gegründeter Zweckverband; Erstattungsanspruch

    Hierauf hat das OVG Sachsen im Berufungsurteil (vom 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, J URIS, Rdnr. 29) Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 22.03.2012 - 4 B 102/11

    Anforderungen an die Erhebung einer vorläufigen Umlage in einem Zweckverband;

  • OVG Sachsen, 22.01.2015 - 5 B 120/14

    Wasserversorgungsgebühren, Abwassergebühren, Zweckverband, Umlageregelung für

  • VG Dresden, 18.09.2017 - 13 K 934/16
  • OVG Sachsen, 17.05.2010 - 4 A 79/08

    Zweckverband, Sicherheitsneugründung

  • VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04

    Rechtmäßigkeit eines Trinkwasserbeitragsbescheides,

  • VG Minden, 12.05.2010 - 3 K 3025/09

    Verwaltungsaktcharakter von Entgelten für die Inanspruchnahme von Leistungen

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