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BVerwG, 21.08.1989 - 5 B 192.88 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.09.1988 - 14 A 45/88
- BVerwG, 21.08.1989 - 5 B 192.88
Wird zitiert von ... (3)
- BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03
Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung, …
Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG, Beschlüsse vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 - Buchholz 436.7 § 25d BVG Nr. 1 m.w.N. und vom 21.8.1989 - 5 B 192.88 - Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 6). - BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90
Begriff des "Vermögens" im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes - Maßgeblichkeit …
Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (s. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - und vom 21. August 1989 - BVerwG 5 B 192.88 - ). - BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04
Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen …
Entsprechend dem Zweck der sozialhilferechtlichen Leistungen, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG, Beschlüsse vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 = Buchholz 436.7 § 25 d BVG Nr. 1 m.w.N. und vom 21.8.1989 - 5 B 192.88 = Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 6).