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   BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88   

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BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88 (https://dejure.org/1988,3869)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1988 - 5 B 2.88 (https://dejure.org/1988,3869)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1988 - 5 B 2.88 (https://dejure.org/1988,3869)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.01.1965 - V C 32.64

    Klage auf Gewährung von Sozialhilfe ohne Anrechnung des Zweitkindergeldes

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88
    Nach § 88 Abs. 1 BSHG und § 25 d Abs. 6 BVG kommt es, entsprechend dem Zweck dieser Sozialleistungen, einer tatsächlichen Notlage abzuhelfen bzw. einen tatsächlichen Bedarf abzudecken, für den Einsatz und die Verwertung des Vermögens - vorbehaltlich der Vorschriften über Schonvermögen - auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte an, grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (vgl. BVerwGE 20, 188 ; 55, 148 ).
  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1988 - 5 B 2.88
    Nach § 88 Abs. 1 BSHG und § 25 d Abs. 6 BVG kommt es, entsprechend dem Zweck dieser Sozialleistungen, einer tatsächlichen Notlage abzuhelfen bzw. einen tatsächlichen Bedarf abzudecken, für den Einsatz und die Verwertung des Vermögens - vorbehaltlich der Vorschriften über Schonvermögen - auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte an, grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (vgl. BVerwGE 20, 188 ; 55, 148 ).
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 - juris Rn. 2).
  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 26/12

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Beginn der Ausschlussfrist zur

    Dabei ist grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, ob den vorhandenen Vermögenswerten Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (Senatsbeschluss vom 6. Februar 2013 - XII ZB 582/12 - juris Rn. 13; BVerwG Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Für einen Einsatz nach § 88 Abs. 1 BSHG kommt sonach nur dasjenige Vermögen in Betracht, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen (vgl. Beschluß des Senats vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - ) und das dafür rechtzeitig verwertet werden kann.
  • BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87

    Sozialhilfe - Bedarfsdeckung

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe der Sozialhilfe, Schulden des Hilfesuchenden zu tilgen (s. z.B. BVerwGE 21, 208 ; 26, 217 ; 48, 182 ; 66, 335 ; Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG 5 C 131.66 und Beschluß vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 3391/06

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Pflegewohngeld; Rückforderung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 -, Buchholz 436.7 § 25d BVG Nr. 1.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.1997- 5 C 7.96 -, a.a.O., und Beschluss vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 -, a.a.O.

  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG, Beschlüsse vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 - Buchholz 436.7 § 25d BVG Nr. 1 m.w.N. und vom 21.8.1989 - 5 B 192.88 - Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 6).
  • BVerwG, 03.12.1991 - 5 B 61.90

    Begriff des "Vermögens" im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes - Maßgeblichkeit

    Entsprechend dem Zweck der Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und tatsächlich verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (s. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 1988 - BVerwG 5 B 2.88 - und vom 21. August 1989 - BVerwG 5 B 192.88 - ).
  • BayObLG, 24.02.2005 - 3Z BR 261/04

    Einssatz von Ersparnissen des Betreuten aus Opferentschädigung - Rückstellungen

    Entsprechend dem Zweck der sozialhilferechtlichen Leistungen, einer Notlage abzuhelfen, kommt es auf die tatsächlich vorhandenen und verwertbaren Vermögenswerte grundsätzlich ohne Rücksicht darauf an, ob ihnen Schulden oder Verpflichtungen des Hilfebedürftigen gegenüberstehen (BVerwG, Beschlüsse vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 = Buchholz 436.7 § 25 d BVG Nr. 1 m.w.N. und vom 21.8.1989 - 5 B 192.88 = Buchholz 436.7 § 27b BVG Nr. 6).
  • OVG Saarland, 01.08.2008 - 3 A 16/08

    Landesrechtliche Aufsichtsklage wegen bewohnerbezogenen Aufwendungszuschusses für

    hierzu BVerwG, Entscheidungen vom 19.12.1997 - 5 C 7.96 -, E 106, 105 und vom 21.4.1988 - 5 B 2.88 - VGH München, Beschlüsse vom 18.12.2002 - 12 C 02.2734 und vom 28.10.1999 - 12 CE 96.1718 - OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.2001 - 4 Bs 210/01 -, jeweils zitiert nach Juris.
  • VG Aachen, 24.09.2013 - 2 K 1832/11

    Pflegewohngeld; Vermögen; Geldvermögen; Bestattungsvorsorgevertrag; Härtefall;

    Verwertbarkeit ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und muss für den Hilfesuchenden - tatsächlich wie rechtlich - innerhalb eines Zeitraumes gegeben sein, innerhalb dessen der sozialhilferechtliche Bedarf besteht, so dass für einen Einsatz nur dasjenige Vermögen in Betracht kommt, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen und das dafür rechtzeitig verwertet werden kann, vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. April 1988 - 5 B 2/88 -, Urteil vom 19. Dezember 1997 - 5 C /96 - OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 16 A 3391/06 - (Schenkungsrückübertragungsanspruch), jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2003 - 16 E 103/01
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 7.96
  • VG Aachen, 15.04.2014 - 2 K 2805/12

    Pflegewohngeld; Eheleute; Vermögen; Kraftfahrzeug; Angemessenheit; Veräußerung;

  • VG Aachen, 10.04.2012 - 2 K 2100/10

    Ansprüche aus einem Bestattungsvorsorgevertrag als einzusetzendes Vermögen i.S.d.

  • VG Aachen, 15.11.2011 - 2 K 748/10

    Anforderungen an den Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Pflege als

  • VG Aachen, 26.05.2015 - 2 K 16/13

    Kriegsopferfürsorge; Hilfe zur Pflege; ungedeckte Heimkosten; Erben;

  • SG Aachen, 19.12.2006 - S 11 AS 125/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

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