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   BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07 (5 PKH 30.07)   

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BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07 (5 PKH 30.07) (https://dejure.org/2008,4390)
BVerwG, Entscheidung vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 (5 PKH 30.07) (https://dejure.org/2008,4390)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juni 2008 - 5 B 204.07 (5 PKH 30.07) (https://dejure.org/2008,4390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 166; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1, § 124 Nr. 1 bis 4
    Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an das Gericht unterer Instanz, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens, Verfahrensabschnitt, innerer Zusammenhang, Fortwirken der Bewilligung von Prozesskostenhilfe, mangelnde Vertretung im ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 166
    Berufungsgericht; Berufungsverfahren; Bewilligung; Jugendhilfe; Kosten; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfe, Bewilligung für den gesamten Rechtszug, Zurückverweisung an das Gericht unterer Instanz, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens, Verfahrensabschnitt, ...

  • Wolters Kluwer

    Fortwirkung einer für die gesamte Instanz (hier: Berufungsinstanz) ausgesprochenen Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei einer Zurückverweisung der Sache durch das Rechtsmittelgericht an das Gericht des unteren Rechtszuges; Anforderungen an die Darlegung der Verletzung ...

  • Judicialis

    VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; VwGO § 166; ; ZPO § 119 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 121 Abs. 1; ; ZPO § 124 Nr. 1; ; ZPO § 124 Nr. 2; ; ZPO § 124 Nr. 3; ; ZPO § 124 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Fortwirkung der für die Berufungsinstanz bewilligten PKH bei Verfahren nach Zurückverweisung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3157
  • DVBl 2008, 1066 (Ls.)
  • DÖV 2008, 827
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Die Beschwerde rügt in zulässiger Weise und im Ergebnis zu Recht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerinnen durch die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2007 für das nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsurteil des Senats vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 18.04 - (BVerwGE 124, 83) erneut durchzuführende Berufungsverfahren und ihre dadurch bedingte mangelnde Vertretung im Berufungstermin am 25. Juli 2007.

    Da das Oberverwaltungsgericht für den gesamten Berufungsrechtszug mit Beschluss vom 23. Juli 2002 bereits Prozesskostenhilfe (unter Beiordnung des 2004 verstorbenen Rechtsanwalts S.) bewilligt hatte, hätte es das Begehren des neuen Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt M.), "über die beantragte Prozesskostenhilfe" noch vor der erneuten Berufungsverhandlung zu entscheiden (ein neuer Prozesskostenhilfeantrag ist den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen), als Antrag auf seine Beiordnung auslegen und hierüber nach § 166 VwGO i.V.m. § 121 ZPO (vgl. den im Revisionsverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 14. September 2004 - BVerwG 5 C 18.04 -) entscheiden müssen.

    hat der Senat mit dem Urteil vom 11. August 2005 a.a.O. bereits abschließend - verneinend - entschieden.

  • BVerwG, 08.03.1999 - 6 B 121.98

    Erstinstanzlicher Beschluß über die Ablehnung von Prozeßkostenhilfe; Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Betrifft der Gehörsverstoß aber nicht einzelne Feststellungen, sondern das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie etwa bei der verfahrensfehlerhaften Durchführung einer mündlichen Verhandlung, an der nicht alle Beteiligten teilnehmen konnten, oder - wie hier - die verfahrensfehlerhafte Hinderung, sich im Termin anwaltlich vertreten zu lassen, bedarf es eines solchen hypothetischen Vortrags zur Sache nicht (vgl. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 - NVwZ-RR 1999, 587).

    Durch die entsprechende Anwendung des § 557 Abs. 2 ZPO wird die Rüge von solchen Verfahrensmängeln nicht ausgeschlossen, die als Folgen der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften (vgl. Beschluss vom 8. März 1999 a.a.O.; Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Betrifft der Gehörsverstoß aber nicht einzelne Feststellungen, sondern das Gesamtergebnis des Verfahrens, wie etwa bei der verfahrensfehlerhaften Durchführung einer mündlichen Verhandlung, an der nicht alle Beteiligten teilnehmen konnten, oder - wie hier - die verfahrensfehlerhafte Hinderung, sich im Termin anwaltlich vertreten zu lassen, bedarf es eines solchen hypothetischen Vortrags zur Sache nicht (vgl. Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Beschluss vom 8. März 1999 - BVerwG 6 B 121.98 - NVwZ-RR 1999, 587).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst auch die Befugnis, sich in der mündlichen Verhandlung anwaltlich vertreten zu lassen (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248).

  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 179/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine außergerichtliche Tätigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Der Begriff des Rechtszuges ist kostenrechtlich zu verstehen und erfasst jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 - FamRZ 2007, 1088 unter Hinweis auf Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 119 Rn. 1 und Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 565/02 - FamRZ 2004, 1707 ).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1987 - 10 W 3/87
    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Durch die Zurückverweisung der Sache gemäß § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO ist mithin kein neuer Rechtszug im Sinne des § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO eröffnet worden (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 21 E 429/92.A - JurBüro 1994, 176; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 10 W 3/87 - AnwBl 1988, 422; Motzer, in: Münchner Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 119 ZPO Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1992 - 21 E 429/92

    Zurückweisung durch das Bundesverfassungsgericht; Verfassungsbeschwerde;

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Durch die Zurückverweisung der Sache gemäß § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO ist mithin kein neuer Rechtszug im Sinne des § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO eröffnet worden (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 21 E 429/92.A - JurBüro 1994, 176; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 1987 - 10 W 3/87 - AnwBl 1988, 422; Motzer, in: Münchner Kommentar, 3. Aufl. 2008, § 119 ZPO Rn. 32).
  • BVerwG, 29.11.1994 - 11 KSt 1.94

    Prozesskostenhilfe - Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Maßgebend ist, ob diese Verfahrensabschnitte bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe nach deren Sinn und Zweck voneinander getrennt werden können oder nicht (vgl. Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 11 KSt 1.94 - NVwZ-RR 1995, 545).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Zwar erfordert die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig auch die substanziierte Darlegung, was die Prozesspartei bei ausreichender Gewährung des vermissten Gehörs im Einzelnen noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 565/02

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Der Begriff des Rechtszuges ist kostenrechtlich zu verstehen und erfasst jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - XII ZB 179/06 - FamRZ 2007, 1088 unter Hinweis auf Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl. § 119 Rn. 1 und Beschluss vom 8. Juli 2004 - IX ZB 565/02 - FamRZ 2004, 1707 ).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 09.06.2008 - 5 B 204.07
    Durch die entsprechende Anwendung des § 557 Abs. 2 ZPO wird die Rüge von solchen Verfahrensmängeln nicht ausgeschlossen, die als Folgen der beanstandeten Vorentscheidung weiterwirkend der angefochtenen Sachentscheidung anhaften (vgl. Beschluss vom 8. März 1999 a.a.O.; Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40).
  • OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 LA 144/20

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Corona; Covid-19; Darlegung; Prozesskostenhilfe

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der Gehörsverstoß zur Folge hatte, dass sich ein Beteiligter zu dem entscheidungserheblichen Sachverhalt und damit zum Gesamtergebnis des Verfahrens im Sinne des § 108 Abs. 1 VwGO überhaupt nicht äußern konnte (BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, NJW 2008, 3157 Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.04.2011 - 11 LA 57/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 ZB 05.616 -, NVwZ-RR 2007, 718, 719; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 223 m.w.N.).

    Damit konnte von ihm nicht erwartet werden, auf sein eigenes Kostenrisiko zum Termin der mündlichen Verhandlung zu erscheinen (in diesem Sinne auch BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, juris Rn. 9 zu der rechtswidrigen Vorenthaltung von Prozesskostenhilfe).

    Eine zumutbare Reaktion auf die - ihm nicht mitgeteilte - Ablehnung seines Verlegungsantrags, etwa durch eine Anhörungsrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.06.2008 - 5 B 204.07 -, juris Rn. 10), war ihm daher nicht möglich.

  • BGH, 18.05.2020 - AnwZ (Brfg) 63/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Da der Kläger nicht nur eine unzureichende Aufklärung des dem Gericht unterbreiteten Prozessstoffs, sondern die verfahrensfehlerhafte Verhinderung seiner Teilnahme an der mündlichen Verhandlung rügt, ist von ihm kein hypothetischer Sachvortrag dazu zu verlangen, was er gegebenenfalls vorgetragen hätte, wenn er hätte teilnehmen können (vgl. BVerwG, NJW 2008, 3157 Rn. 4).
  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 4/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch auf rechtliches Gehör - mündliche

    Das Entschädigungsgericht konnte vom Rechtsanwalt der Klägerin nicht erwarten, auf eigenes Kostenrisiko zum Verhandlungstermin anzureisen (vgl BVerwG Beschluss vom 9.6.2008 - 5 B 204.07 - juris RdNr 9; OVG Lüneburg Beschluss vom 3.9.2020 - 10 LA 144/20 - juris RdNr 25) .
  • VGH Bayern, 08.08.2017 - 15 ZB 17.30494

    Geltendmachung einer Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör wegen

    Zwar muss der Rechtsschutzsuchende ausnahmsweise nicht näher dartun, was er vorgetragen hätte und inwiefern dies zu für ihn günstigeren Ergebnissen geführt hätte, wenn der Gehörsverstoß nicht einzelne Feststellungen, sondern den gesamten Prozessstoff bzw. die gesamten Verfahrensgrundlagen umfasst (BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 28.92 - BVerwGE 96, 368 = juris Rn. 46; B.v. 8.3.1999 - 6 B 121.98 - NVwZ-RR 1999, 567 = juris Rn. 4; B.v. 9.8.2007 - 5 B 10.07 - Buchholz 303 § 227 ZPO Nr. 35 = juris Rn. 5; B.v. 9.6.2008 - 5 B 204.07 u.a. - BayVBl. 2009, 29 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 7.12.2006 - 1 ZB 05.616 - BayVBl. 2007, 699 = juris Rn. 23 f.; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 74; Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 223; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Oktober 2016, § 124a Rn. 114; Roth in Posser/Wolff, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 124a Rn. 79.1; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 138 Rn. 28).
  • OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 4/19

    Gerichtskosten bei Aufhebung und Zurückverweisung eines Nachprüfungsverfahrens

    Der in § 37 GKG zum Ausdruck kommende Grundsatz findet seine Rechtfertigung in der Sache darin, dass das ursprüngliche Verfahren vor dem unteren Gericht nach der Zurückverweisung "wieder" anhängig wird und "fortzusetzen" ist; aus diesem Grund sind die Verfahrensabschnitte vor und nach Zurückverweisung kostenrechtlich als Einheit zu behandeln (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204/07, juris Rn. 8; ähnlich: BayLSG, Urteil vom 20. Juni 2013 - L 8 SF 134/12 EK, juris Rn. 40).
  • BSG, 25.06.2021 - B 13 R 94/20 B

    Rente wegen Erwerbsminderung Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Es verstößt zudem gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG) , wenn ein Beteiligter durch willkürliche Ablehnung von PKH daran gehindert wird, sich während des Berufungsverfahrens einschließlich mündlicher Verhandlung durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen (vgl BVerwG Beschluss vom 9.6.2008 - 5 B 204.07 - juris RdNr 4; Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 654) .
  • BGH, 03.02.2014 - AnwZ (Brfg) 51/13

    Zulassung der Berufung bei Rüge der Verhinderung der Teilnahme an der mündlichen

    Da der Kläger nicht nur eine unzureichende Aufklärung des dem Gericht unterbreiteten Prozessstoffs, sondern die verfahrensfehlerhafte Verhinderung seiner Teilnahme an der mündlichen Verhandlung rügt, ist von ihm kein hypothetischer Sachvortrag dazu zu verlangen, was er gegebenenfalls vorgetragen hätte, wenn er hätte teilnehmen können (vgl. BVerwG, NJW 2008, 3157 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 20.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Befugnis umfasst, sich in der mündlichen Verhandlung durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ist er zwar verletzt, wenn dem Kläger Prozesskostenhilfe rechtswidrig vorenthalten und er dadurch um die Möglichkeit anwaltlicher Vertretung in der mündlichen Verhandlung gebracht wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204.07 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 43 Rn. 5 und 9).
  • OLG Dresden, 27.07.2010 - WVerg 7/10

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Beigeladenen notwendig?

    Sie ist nur in Beantwortung der Frage bedeutsam, ob es der Billigkeit entspricht, dem unterlegenen Antragsteller die notwendigen Aufwendungen eines Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren aufzugeben, wenn dieser eigene Sachanträge gestellt oder das Verfahren in anderer Weise wesentlich gefördert hat (vgl. hierzu OLG München NZBau 2006, 740; BauR 2008, 1504; OLG Düsseldorf Beschluss vom 17.05.2004 - VII VerG 12/03; Brandenburgisches Oberlandesgericht JurBüro 2008, 544).
  • BVerwG, 21.07.2020 - 9 B 19.19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entscheidung über einen Antrag auf

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör auch die Befugnis umfasst, sich in der mündlichen Verhandlung durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, ist er zwar verletzt, wenn dem Kläger Prozesskostenhilfe rechtswidrig vorenthalten und er dadurch um die Möglichkeit anwaltlicher Vertretung in der mündlichen Verhandlung gebracht wird (BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 5 B 204.07 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 43 Rn. 5 und 9).
  • BGH, 19.11.2012 - AnwZ (Brfg) 56/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Vermögensverfalls;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21

    Terminsverlegungsantrag eines nicht anwaltlich vertretenen Klägers; Eingang bei

  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 24/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung der mündlichen

  • LSG Sachsen, 15.07.2015 - L 3 AL 83/15

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts; neuer Rechtszug;

  • BGH, 16.04.2012 - AnwZ (Brfg) 10/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Zurückweisung eines

  • OLG Celle, 10.06.2020 - 13 Verg 9/19

    Nachprüfungsverfahren und Beschwerdeverfahren sind zwei Rechtszüge!

  • VGH Bayern, 15.06.2009 - 11 B 09.30087

    Zurückverweisung einer Streitsache durch das Revisionsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 5 A 2129/16

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Ablehnung des Antrags auf

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2020 - L 19 AS 22/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Bewilligung für ein

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